Die Ausführungen
der Verwaltung zum aktualisierten 2. Statusbericht Klima-Aufbruch mit den
Beiträgen des Tiefbauamts (66) und des Amts für Stadtplanung und Mobilität (61)
werden zur Kenntnis genommen.
Die Ergänzung des
Indikatorsets für die Gesamtstadt um den Wärmeindikator „Anzahl Wärmepumpen“
sowie die Veränderung der Bezeichnung von „klimaneutral“
zu „treibhausgasneutral“ werden
beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem
dazugehörigen Maßnahmenkatalog bildet eine wichtige Grundlage
des Handelns der Stadt Erlangen (BV
31/163/2022). Mit der aktualisierten Fassung des 2. Statusberichts
Klima-Aufbruch, der nun auch den Umsetzungsstand der Maßnahmen im
Verantwortungsbereich von Amt 61 und Amt
66 umfasst, ist eine vollständige Auswertung der Fortschritte möglich. Im Jahr
2025 wurden 26 Maßnahmen verstetigt bzw. umgesetzt, acht Maßnahmen sind in
Planung, sieben Maßnahmen sind noch nicht gestartet und eine Maßnahme wurde
aufgrund der Haushaltssituation eingestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Alle Änderungen und Ergänzungen in der
aktualisierten Fassung des 2. Statusberichts Klima-Aufbruch (s. Anlagen) sind
in blauer Schrift getätigt, sodass erkennbar wird, an welchen Stellen
Anpassungen vorgenommen wurden. Es ist zu beachten, dass blau markierte
Änderungen den Stand zum Zeitpunkt August 2025 darstellen, während alle anderen
Textpassagen weiterhin den Umsetzungsstand für März 2025 präsentieren.
Stand
der Maßnahmenumsetzung (mit Erläuterungen zu den Maßnahmen von Amt 61 und Amt
66)
Von den insgesamt 41
Klima-Aufbruch-Maßnahmen sind bereits 26 Maßnahmen in Umsetzung und damit mehr
als die Hälfte. Dazu gehört unter anderem die Maßnahme S8 Suffizienzoffensive,
bei der städtische Energieberater*innen das Thema Suffizienz aktiv in ihre
Beratungen einbeziehen. Auch in den Bereichen Ernährung sowie Reparatur von
Alltagsgegenständen wird das Thema aufgegriffen. Zudem wird das Prinzip der
„Stadt der kurzen Wege“ verfolgt, indem urbane, gemischt genutzte Quartiere
entstehen wie beispielsweise in den Projekten Siemens Stadtquartier Süd und
Stubenloh Süd. Dabei wird besonderer Wert auf eine gute ÖPNV-Anbindung und eine
geringe Anzahl an Kfz-Stellplätzen gelegt.
Unter der Maßnahme M4 werden sämtliche
Sharing-Systeme gebündelt. Das Angebot wird kontinuierlich erweitert, um die
multimodale Mobilität zu stärken. So wurde unter anderem das VAG_Rad (Leihrad)
eingeführt und vier Mobilpunkte wurden mit Carsharing-Angeboten ausgestattet.
Weitere Mobilpunkte, die E-Ladesäulen, Radabstellanlagen und die Nähe zu
ÖPNV-Haltestellen kombinieren, sind bereits umgesetzt.
Auch bei der Maßnahme M1 Menschenfreundliche
Quartiere gibt es Fortschritte. Zahlreiche Initiativen zur Förderung
klimafreundlicher Mobilität wurden realisiert oder befinden sich in Umsetzung;
darunter die Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts, das Pilotprojekt
Parkraumkonzept Bohlenplatz sowie das 1.000-Bügel-Programm für zusätzliche
Fahrradabstellmöglichkeiten. Allerdings sind Maßnahmen zur Schaffung von
Erholungsräumen stark von der Haushaltskonsolidierung betroffen. So wurden
Projekte wie die Umgestaltung des Zollhausplatzes zum Klimaplatz, die
Neugestaltung der Theodor-Heuss-Anlage sowie die Umgestaltung der nördlichen
Stadtmauer zunächst zurückgestellt.

Abbildung
1: Umsetzungsstand der 41
Klima-Aufbruch-Maßnahmen im Jahr 2025
Acht weitere Maßnahmen sind in Planung, d.
h. die Vorbereitungen für die Realisierung laufen. Zum Teil werden einzelne
Vorhaben bereits umgesetzt. Dazu gehört zum Beispiel die Maßnahme M2
Klimafreundliche Parkraumbewirtschaftung. In Bereichen, in denen Parkplätze
bereits bewirtschaftet werden, übersteigen die Einnahmen die Kosten. Allerdings
können Parkgebühren rechtlich nicht überall kostendeckend gestaltet werden, da
ein nachweisbarer Parkraummangel bestehen muss. Auch der gesetzlich festgelegte
Höchstbetrag von 30,70 Euro pro Jahr für Bewohnerparkausweise bleibt bestehen,
obwohl er keine Kostendeckung ermöglicht. Seit März 2024 gilt eine neue
Parkgebührenordnung, die erstmals auch außerhalb der Innenstadt Gebühren von 1
Euro pro Stunde erlaubt. Eine Umsetzung in diesen Bereichen ist bislang nicht
erfolgt.
Unter der Maßnahme M3 Attraktiver ÖPNV
werden verschiedene Vorhaben gebündelt, die den Umstieg auf umweltfreundliche
Verkehrsmittel erleichtern sollen. So werden Haltestellen Schritt für Schritt
barrierefrei umgebaut. Im Busverkehr sind fast ausschließlich Niederflurbusse
mit akustischem Informationssystem unterwegs, und auch die dynamischen
Fahrgastinformationsanzeigen wurden deutlich ausgebaut. Der neue
Nahverkehrsplan befindet sich allerdings noch in der Fertigstellung. Eine
deutliche Ausweitung des Angebots mit kürzeren Taktzeiten ist aufgrund der derzeitigen
finanziellen Möglichkeiten nicht realisierbar.
Nach fast drei Jahren seit Beschluss des
Fahrplans Klima-Aufbruch im November 2022 gibt es sechs Maßnahmen, die bisher
nicht bearbeitet werden konnten. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe:
·
Hohe Priorität hat Maßnahme S2 Integrierte
Quartierskonzepte, die die Wärmewende direkt in die Stadtquartiere bringen
soll. Sie konnte bislang nicht umgesetzt werden, da notwendige Personalstellen
wiederholt nicht bewilligt wurden.
·
Die Umsetzung der S5 Handwerksoffensive hängt stark
von der Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft ab. Bisherige Gespräche
haben noch keine konkreten Ergebnisse gebracht.
·
Die Maßnahme E6 Gemeinsam unabhängig &
erneuerbar (Servicepaket für Nachbar*innen mit gemeinsamer Heizlösung in
Reihenhäusern o. Ä.) ist ein innovatives Konzept. Allerdings fehlen hier
ebenfalls rechtliche Rahmenbedingungen, und die Akzeptanz in der Bevölkerung
wird derzeit eher gering eingeschätzt. Daher fließen die personellen
Kapazitäten bislang in andere Maßnahmen.
·
Für M7 Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV fehlen in
Bayern weiterhin die gesetzlichen Grundlagen.
·
Auch für die Maßnahmen EK1 Ausbau der
Sharing-Infrastruktur und EK5 Wirtschaft im Kreislauf fehlen aktuell die
erforderlichen Personalressourcen.
Die Maßnahme S7 Ausweitung und Anpassung
Förderprogramme musste aufgrund der Haushaltssituation kurzfristig eingestellt
werden.
Finanzielle
Situation
Die Stadt Erlangen steht aufgrund stark
eingebrochener Gewerbesteuereinnahmen vor erheblichen finanziellen
Herausforderungen. Die angespannte Haushaltslage wirkte sich 2024 direkt auf
die Umsetzung des Fahrplans Klima-Aufbruch aus:
Im Amt für Umweltschutz und Energiefragen
(31) wurden Mittel in Höhe von über 1 Mio. Euro gekürzt. Betroffen sind unter
anderem das Förderprogramm für CO₂-mindernde Maßnahmen, Beteiligungsformate zur Akzeptanz von
Klimaschutzmaßnahmen, Bildungsaktionen sowie Mittel für eine PV-Strategie und
das Klimamobil.
Auch beim Amt für Gebäudemanagement (24)
wurden rund 580.000 Euro eingespart. Dies betrifft u. a. die energetische
Sanierung und den Ausbau von PV-Anlagen, den Austausch von Beleuchtungen in
Hallen, Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie Dachsanierungen.
Das Tiefbauamt (66) verzeichnete Kürzungen
von rund 730.000 Euro. Eingeschränkt wurden vor allem Projekte zur
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung, der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur,
der Umbau zu barrierefreien Bushaltestellen sowie das 1.000-Bügel-Programm.
Das Amt für Stadtplanung und Mobilität (61)
musste mehrere größere Planungen zurückstellen, da deren Umsetzung
Investitionen in Millionenhöhe erfordert hätte. Dazu zählen u. a. die
Umgestaltung des Zollhausplatzes, der Theodor-Heuss-Anlage und der nördlichen
Stadtmauer, der Bau einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof, der Radschnellweg
Erlangen–Herzogenaurach sowie Maßnahmen aus dem neuen Nahverkehrsplan. Darüber
hinaus konnte die Leuchtturm-Maßnahme S2 Integrierte Quartierskonzepte erneut
nicht umgesetzt werden, da die erforderlichen Personalstellen nicht bewilligt wurden.
Insgesamt zeigt sich: Trotz des
Bekenntnisses der Stadt zum Klima-Aufbruch führen die aktuellen finanziellen
Einschränkungen zu Anpassungen, Kürzungen und Verzögerungen bei der Umsetzung
der Maßnahmen. Die finanziellen Einschnitte werden sich in den kommenden Jahren
voraussichtlich noch verschärfen, da 2024 viele Vorhaben aufgrund bestehender
Verträge weitergeführt werden mussten. Neue Projekte können dagegen nur noch
umgesetzt werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Zur besseren Nachverfolgung der
Fortschritte im Erlanger Klimaschutz wurde ein neues Monitoring-System
entwickelt. Dieses umfasst die Gesamtstadt, die Stadtverwaltung sowie die beiden
städtischen Töchter ESTW AG und GEWOBAU Erlangen. Für die Gesamtstadt wurde der
Indikator „Installierte Wärmepumpen (Luft & Erdwärme) [Stück]“ ergänzt, um
Entwicklungen im Bereich Wärme besser sichtbar zu machen. Für die
Stadtverwaltung steht inzwischen eine verbesserte Datengrundlage zur Verfügung,
sodass die Kennzahlen aktualisiert werden konnten.
Zudem wurde im aktualisierten Statusbericht eine sprachliche Präzisierung vorgenommen. Da das Thema „Greenwashing“ zunehmend an Bedeutung gewinnt und das gesellschaftliche Verständnis für Klimaschutzbegriffe wächst, wird künftig bevorzugt der Begriff „Treibhausgasneutralität“ verwendet, während auf „Klimaneutralität“ verzichtet wird. Hintergrund ist, dass Klimaneutralität einen Zustand ohne jegliche Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf das gesamte Klimasystem beschreiben würde – ein faktisch unerreichbares Ziel. Treibhausgasneutralität hingegen bedeutet den Ausgleich zwischen ausgestoßenen und gebundenen Treibhausgasen und gilt damit als realistisch erreichbar.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Aktualisierte Fassung 2. Statusbericht
Klima-Aufbruch
Anlage 2: Aktualisierte Fassung: Detaillierter Umsetzungsstand 41 Klima-Aufbruch-Maßnahmen
