Betreff
Aktualisierte Fassung des 2. Statusberichts Klima-Aufbruch
Vorlage
31/299/2025
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung zum aktualisierten 2. Statusbericht Klima-Aufbruch mit den Beiträgen des Tiefbauamts (66) und des Amts für Stadtplanung und Mobilität (61) werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergänzung des Indikatorsets für die Gesamtstadt um den Wärmeindikator „Anzahl Wärmepumpen“ sowie die Veränderung der Bezeichnung von „klimaneutral“ zu „treibhausgasneutral“ werden beschlossen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog bildet eine wichtige Grundlage

des Handelns der Stadt Erlangen (BV 31/163/2022). Mit der aktualisierten Fassung des 2. Statusberichts Klima-Aufbruch, der nun auch den Umsetzungsstand der Maßnahmen im Verantwortungsbereich von Amt  61 und Amt 66 umfasst, ist eine vollständige Auswertung der Fortschritte möglich. Im Jahr 2025 wurden 26 Maßnahmen verstetigt bzw. umgesetzt, acht Maßnahmen sind in Planung, sieben Maßnahmen sind noch nicht gestartet und eine Maßnahme wurde aufgrund der Haushaltssituation eingestellt.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Alle Änderungen und Ergänzungen in der aktualisierten Fassung des 2. Statusberichts Klima-Aufbruch (s. Anlagen) sind in blauer Schrift getätigt, sodass erkennbar wird, an welchen Stellen Anpassungen vorgenommen wurden. Es ist zu beachten, dass blau markierte Änderungen den Stand zum Zeitpunkt August 2025 darstellen, während alle anderen Textpassagen weiterhin den Umsetzungsstand für März 2025 präsentieren. 

Stand der Maßnahmenumsetzung (mit Erläuterungen zu den Maßnahmen von Amt 61 und Amt 66)

Von den insgesamt 41 Klima-Aufbruch-Maßnahmen sind bereits 26 Maßnahmen in Umsetzung und damit mehr als die Hälfte. Dazu gehört unter anderem die Maßnahme S8 Suffizienzoffensive, bei der städtische Energieberater*innen das Thema Suffizienz aktiv in ihre Beratungen einbeziehen. Auch in den Bereichen Ernährung sowie Reparatur von Alltagsgegenständen wird das Thema aufgegriffen. Zudem wird das Prinzip der „Stadt der kurzen Wege“ verfolgt, indem urbane, gemischt genutzte Quartiere entstehen wie beispielsweise in den Projekten Siemens Stadtquartier Süd und Stubenloh Süd. Dabei wird besonderer Wert auf eine gute ÖPNV-Anbindung und eine geringe Anzahl an Kfz-Stellplätzen gelegt.

Unter der Maßnahme M4 werden sämtliche Sharing-Systeme gebündelt. Das Angebot wird kontinuierlich erweitert, um die multimodale Mobilität zu stärken. So wurde unter anderem das VAG_Rad (Leihrad) eingeführt und vier Mobilpunkte wurden mit Carsharing-Angeboten ausgestattet. Weitere Mobilpunkte, die E-Ladesäulen, Radabstellanlagen und die Nähe zu ÖPNV-Haltestellen kombinieren, sind bereits umgesetzt.

Auch bei der Maßnahme M1 Menschenfreundliche Quartiere gibt es Fortschritte. Zahlreiche Initiativen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität wurden realisiert oder befinden sich in Umsetzung; darunter die Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts, das Pilotprojekt Parkraumkonzept Bohlenplatz sowie das 1.000-Bügel-Programm für zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten. Allerdings sind Maßnahmen zur Schaffung von Erholungsräumen stark von der Haushaltskonsolidierung betroffen. So wurden Projekte wie die Umgestaltung des Zollhausplatzes zum Klimaplatz, die Neugestaltung der Theodor-Heuss-Anlage sowie die Umgestaltung der nördlichen Stadtmauer zunächst zurückgestellt.


Abbildung 1: Umsetzungsstand der 41 Klima-Aufbruch-Maßnahmen im Jahr 2025

Acht weitere Maßnahmen sind in Planung, d. h. die Vorbereitungen für die Realisierung laufen. Zum Teil werden einzelne Vorhaben bereits umgesetzt. Dazu gehört zum Beispiel die Maßnahme M2 Klimafreundliche Parkraumbewirtschaftung. In Bereichen, in denen Parkplätze bereits bewirtschaftet werden, übersteigen die Einnahmen die Kosten. Allerdings können Parkgebühren rechtlich nicht überall kostendeckend gestaltet werden, da ein nachweisbarer Parkraummangel bestehen muss. Auch der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag von 30,70 Euro pro Jahr für Bewohnerparkausweise bleibt bestehen, obwohl er keine Kostendeckung ermöglicht. Seit März 2024 gilt eine neue Parkgebührenordnung, die erstmals auch außerhalb der Innenstadt Gebühren von 1 Euro pro Stunde erlaubt. Eine Umsetzung in diesen Bereichen ist bislang nicht erfolgt.

Unter der Maßnahme M3 Attraktiver ÖPNV werden verschiedene Vorhaben gebündelt, die den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtern sollen. So werden Haltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgebaut. Im Busverkehr sind fast ausschließlich Niederflurbusse mit akustischem Informationssystem unterwegs, und auch die dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen wurden deutlich ausgebaut. Der neue Nahverkehrsplan befindet sich allerdings noch in der Fertigstellung. Eine deutliche Ausweitung des Angebots mit kürzeren Taktzeiten ist aufgrund der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten nicht realisierbar.

Nach fast drei Jahren seit Beschluss des Fahrplans Klima-Aufbruch im November 2022 gibt es sechs Maßnahmen, die bisher nicht bearbeitet werden konnten. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe:

·         Hohe Priorität hat Maßnahme S2 Integrierte Quartierskonzepte, die die Wärmewende direkt in die Stadtquartiere bringen soll. Sie konnte bislang nicht umgesetzt werden, da notwendige Personalstellen wiederholt nicht bewilligt wurden.

·         Die Umsetzung der S5 Handwerksoffensive hängt stark von der Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft ab. Bisherige Gespräche haben noch keine konkreten Ergebnisse gebracht.

·         Die Maßnahme E6 Gemeinsam unabhängig & erneuerbar (Servicepaket für Nachbar*innen mit gemeinsamer Heizlösung in Reihenhäusern o. Ä.) ist ein innovatives Konzept. Allerdings fehlen hier ebenfalls rechtliche Rahmenbedingungen, und die Akzeptanz in der Bevölkerung wird derzeit eher gering eingeschätzt. Daher fließen die personellen Kapazitäten bislang in andere Maßnahmen.

·         Für M7 Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV fehlen in Bayern weiterhin die gesetzlichen Grundlagen.

·         Auch für die Maßnahmen EK1 Ausbau der Sharing-Infrastruktur und EK5 Wirtschaft im Kreislauf fehlen aktuell die erforderlichen Personalressourcen.

Die Maßnahme S7 Ausweitung und Anpassung Förderprogramme musste aufgrund der Haushaltssituation kurzfristig eingestellt werden.

Finanzielle Situation

 

Die Stadt Erlangen steht aufgrund stark eingebrochener Gewerbesteuereinnahmen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die angespannte Haushaltslage wirkte sich 2024 direkt auf die Umsetzung des Fahrplans Klima-Aufbruch aus:

Im Amt für Umweltschutz und Energiefragen (31) wurden Mittel in Höhe von über 1 Mio. Euro gekürzt. Betroffen sind unter anderem das Förderprogramm für CO-mindernde Maßnahmen, Beteiligungsformate zur Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen, Bildungsaktionen sowie Mittel für eine PV-Strategie und das Klimamobil.

Auch beim Amt für Gebäudemanagement (24) wurden rund 580.000 Euro eingespart. Dies betrifft u. a. die energetische Sanierung und den Ausbau von PV-Anlagen, den Austausch von Beleuchtungen in Hallen, Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie Dachsanierungen.

Das Tiefbauamt (66) verzeichnete Kürzungen von rund 730.000 Euro. Eingeschränkt wurden vor allem Projekte zur LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung, der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, der Umbau zu barrierefreien Bushaltestellen sowie das 1.000-Bügel-Programm.

Das Amt für Stadtplanung und Mobilität (61) musste mehrere größere Planungen zurückstellen, da deren Umsetzung Investitionen in Millionenhöhe erfordert hätte. Dazu zählen u. a. die Umgestaltung des Zollhausplatzes, der Theodor-Heuss-Anlage und der nördlichen Stadtmauer, der Bau einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof, der Radschnellweg Erlangen–Herzogenaurach sowie Maßnahmen aus dem neuen Nahverkehrsplan. Darüber hinaus konnte die Leuchtturm-Maßnahme S2 Integrierte Quartierskonzepte erneut nicht umgesetzt werden, da die erforderlichen Personalstellen nicht bewilligt wurden.

Insgesamt zeigt sich: Trotz des Bekenntnisses der Stadt zum Klima-Aufbruch führen die aktuellen finanziellen Einschränkungen zu Anpassungen, Kürzungen und Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Die finanziellen Einschnitte werden sich in den kommenden Jahren voraussichtlich noch verschärfen, da 2024 viele Vorhaben aufgrund bestehender Verträge weitergeführt werden mussten. Neue Projekte können dagegen nur noch umgesetzt werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur besseren Nachverfolgung der Fortschritte im Erlanger Klimaschutz wurde ein neues Monitoring-System entwickelt. Dieses umfasst die Gesamtstadt, die Stadtverwaltung sowie die beiden städtischen Töchter ESTW AG und GEWOBAU Erlangen. Für die Gesamtstadt wurde der Indikator „Installierte Wärmepumpen (Luft & Erdwärme) [Stück]“ ergänzt, um Entwicklungen im Bereich Wärme besser sichtbar zu machen. Für die Stadtverwaltung steht inzwischen eine verbesserte Datengrundlage zur Verfügung, sodass die Kennzahlen aktualisiert werden konnten.

Zudem wurde im aktualisierten Statusbericht eine sprachliche Präzisierung vorgenommen. Da das Thema „Greenwashing“ zunehmend an Bedeutung gewinnt und das gesellschaftliche Verständnis für Klimaschutzbegriffe wächst, wird künftig bevorzugt der Begriff „Treibhausgasneutralität“ verwendet, während auf „Klimaneutralität“ verzichtet wird. Hintergrund ist, dass Klimaneutralität einen Zustand ohne jegliche Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf das gesamte Klimasystem beschreiben würde – ein faktisch unerreichbares Ziel. Treibhausgasneutralität hingegen bedeutet den Ausgleich zwischen ausgestoßenen und gebundenen Treibhausgasen und gilt damit als realistisch erreichbar.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Aktualisierte Fassung 2. Statusbericht Klima-Aufbruch

Anlage 2: Aktualisierte Fassung: Detaillierter Umsetzungsstand 41 Klima-Aufbruch-Maßnahmen