Betreff
CSU-Antrag Nr. 070/2025: Auswirkung der Verlängerung des Investitionsprogramms zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Schulkinder und Schaffung von Betreuungsplätzen an der Hermann-Hedenus-Grundschule
Vorlage
51-0/018/2025
Aktenzeichen
V/51-0
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.       Der Fraktionsantrag der CSU Nr. 070/2025 vom 07.07.2025 ist damit abschließend bearbeitet.

 


  1. Wie wirkt sich die durch den Bundestag um zwei Jahre beschlossene Verlängerung des Investitionsprogramms für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder für die Jugendhilfeplanung und die Stadt Erlangen aus?

Die Jugendhilfeplanung bezieht sich in der Bedarfsplanung auf inhaltliche Aspekte wie beispielsweise die Prognose der Schülerzahlen, die Versorgungsquoten, den Sozialraum und die bereits bestehenden Einrichtungen/Plätze. Ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Kriterien ergibt dann eine Bedarfseinschätzung, welche die Grundlage für die Stellungnahmen oder die Bedarfsbeschlüsse darstellt. Förderprogramme sind davon zunächst losgelöst zu sehen und haben keine Auswirkung auf die Bedarfsanalyse.

Eine Anpassung des Förderzeitraums in der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter im bayerischen Landesrecht steht bislang noch aus, sodass die Stadt Erlangen aus der auf Bundesebene beschlossenen Verlängerung des Investitionsprogramms bis 31. Dezember 2029 keinen unmittelbaren Nutzen ziehen kann. Sollte es zu einer entsprechenden Anpassung der Richtlinie kommen, sind positive Effekte auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Stadtgebiet zu erwarten, wobei die in dem Rahmen gewährten Zuwendungen die gesamten förderfähigen Investitionsausgaben nicht vollumfänglich decken. Die Stadt muss sich bei allen Investitionsmaßnahmen mit einem Eigenanteil von aktuell 55% beteiligen. Insofern hängt der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch maßgeblich von der weiteren Entwicklung der städtischen Haushaltslage ab.

  1. Welche Auswirkungen ergeben sich konkret für die aktuelle Betreuungssituation an der Hermann-Hedenus-Grundschule für das Schuljahr 2025/26?

Für den Schulstandort Hermann-Hedenus-Grundschule wurden bereits etliche Lösungsansätze entworfen, geprüft und abgestimmt. Zuletzt wurde in Zusammenwirken mit der Regierung von Mittelfranken die Variante „aushäusige Erweiterung des offenen Ganztags in den Räumlichkeiten der Johanniskirche“ geprüft. Die Regierung würde dieser Variante für eine Übergangsphase zustimmen. Allerdings hat die Schulleitung wie auch das staatliche Schulamt nicht zugestimmt (der offene Ganztag ist ein unter schulischer Aufsicht stehendes Ganztagsangebot; die Entscheidung hierüber liegt bei der Schulleitung).

Als Alternative dazu wurde überlegt, die Räumlichkeiten der Johanniskirche für eine Mittagsbetreuung zu nutzen. Hierfür wurde mit Schreiben vom 12.06.2025 beim Sozial- und Kultusministerium eine Ausnahme vom Ausschlussgebot beantragt. Die gleichzeitige Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes sowie einer Mittagsbetreuung ist jedoch nach wie vor nicht möglich. Die Ablehnung ist Anlage dieser Beschlussvorlage.

Parallel wurden und werden verschiedene Investitionsmaßnahmen (Anbau, Neubau, Container, Umbau, Sanierung, etc.) im räumlichen Umfeld der Schule und auch außerhalb geprüft. Sollte sich eine investive Maßnahme als umsetzbar erweisen, würde diese in die entsprechenden Gremien eingebracht, sodass möglicherweise von einer Verlängerung des o.g. Investitionsprogramms profitiert werden kann. Langfristig ist zu berücksichtigen, dass nach der Errichtung der Stadtteilschule in Büchenbach Nord die Hermann-Hedenus Mittelschule aus der Hermann-Hedenus-Grundschule ausziehen wird. In diesem Fall ist eine Erweiterung von Ganztagsbetreuungsplätzen auf dem Schulgelände möglich.

3.       Die Stadt Erlangen schafft die für das Schuljahr 2025/2026 fehlenden Betreuungsplätze an der Hermann-Hedenus-Grundschule.

Kurzfristige Lösungen konnten leider nicht umgesetzt werden (siehe Punkt 2). Die Verwaltung versucht weiterhin gemeinsam mit anderen Akteuren eine Erweiterung der Betreuungsplätze zu schaffen, die jedoch nicht zum Schuljahresbeginn 2025/2026 realisiert werden kann. Abstimmungen hierzu laufen parallel. Bei allen Überlegungen zum Kita-Ausbau wird der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze fürs Grundschulalter mitberücksichtigt. Auch etwaige Umnutzungen werden geprüft. Sobald eine Lösung realisiert werden kann, werden alle weiteren Schritte umgehend eingeleitet, sodass im Falle einer Anspruchserfüllung alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können. 


Anlagen:

Schreiben Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 20.08.2025

Fraktionsantrag Nr. 070/2025 der CSU