Betreff
Antrag Nr. 072/2025 des Stadtteilbeirat Anger/Bruck - E-Scooter - Sachstand und Probleme im Stadtteil Anger/Bruck
Vorlage
613/347/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Antrag 072/2025 des Stadtteilbeirats Anger/Bruck ist hiermit abschließend bearbeitet


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Antrag Nr. 072/2025 des Stadtteilbeirats Anger/Bruck wird gefordert, das E-Scooter-Sharing im Stadtgebiet künftig nur stationsgebunden zuzulassen. Zudem wird gefordert, dass bei Nichtbeachtung der Sammelplätze durch die Nutzenden die Leihgebühren weiterlaufen.

Derzeit bieten drei Anbieter im Stadtgebiet E-Scooter im Free-Floating-System an.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Seit 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Seitdem gab es keine abschließende Klärung der rechtlichen Einordnung des E-Scooter-Sharing als Gemeingebrauch oder Sondernutzung (vgl. 613/178/2022). Am 26. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine überarbeitete Fassung der Änderung der eKFV vorgelegt. Diese enthält einen Entwurf für ein Parkverbot für Sharing-Fahrzeuge. Derzeit befindet sich der Entwurf im Prüfverfahren.

Die Einschätzung der Verwaltung, dass E-Scooter in Erlangen gut genutzt werden und die Verwaltung die Situation insgesamt positiv bewertet, ist unverändert. Daher wird weiterhin an der bisherigen Handhabung festgehalten. Der in Erlangen zwischen der Stadt und den Anbietern geschlossene Kooperationsvertrag berücksichtigt bereits wichtige Aspekte, wie beispielsweise eine Flottenobergrenze inklusive der Aufteilung auf unterschiedliche Gebiete.

Lediglich ein Anbieter hat zuletzt vermehrt gegen die Vorgaben verstoßen. Zwischenzeitlich hat der E-Scooter-Anbieter Superpedestrian mitgeteilt, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sowie mehrerer Verstöße gegen den Kooperationsvertrag hat die Stadtverwaltung den bestehenden Kooperationsvertrag mit dem Anbieter zum 31.07.2025 gekündigt.

Die zuletzt unzureichende Reaktion auf Beschwerden und Hinweise aus der Bevölkerung sowie der direkten Kommunikation mit der Verwaltung haben die Kooperation mit Superpedestrian erschwert.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Umstellung auf ein rein stationsgebundenes System würde erhebliche infrastrukturelle Eingriffe erfordern. Um die Vorteile der Flexibilität beizubehalten, wäre eine hohe Stationsdichte notwendig. Erfahrungen andere Städte zeigen, dass Stationen alle 200 bis 250 Meter erforderlich sind. Dies könnte in der Regel nur durch den Wegfall von Kfz-Stellplätzen oder anderer Nutzungen im öffentlichen Raum umgesetzt werden. Damit sind weitere Nutzungskonflikte und Akzeptanzprobleme verbunden. Liegen die Parkmöglichkeiten weiter auseinander, werden die stationsbasierten Systeme nicht angenommen.

Für den planerischen Aufwand sowie die Umsetzung sind derzeit keine personellen und finanziellen Kapazitäten vorhanden.

Die Höhe der Gebühren sowie Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Vorgaben obliegenden dem jeweiligen Betreiber und können von der Verwaltung nicht gesteuert werden. Demnach kann der Forderung, die Leihgebühren bei Nichtbeachten weiterlaufen zu lassen, verwaltungsseitig nicht umgesetzt werden.

Die weiteren Entwicklungen auf Bundesebene werden durch die Verwaltung verfolgt und bei Bedarf werden weitere Maßnahmen ergriffen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 - Antrag Nr. 072/2025