Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 57/2025 der Klimaliste Erlangen ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Problem der illegalen Durchfahrten am Bahnhofsplatz ist allseits bekannt und wird durch die Polizei gelegentlich kontrolliert.
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind grundsätzlich die Dienststellen der Polizei zuständig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayZustV, § 24 Abs. 1 StVG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
Die Gemeinden können nach § 88 Abs. 3
BayZustV bestimmte Ordnungswidrigkeiten selbst verfolgen. Diese Möglichkeit
eröffnet sich neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der
Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs jedoch nur dann, wenn Radfahrer verbotenerweise
entgegen der Einbahnstraße fahren, von Radfahrern auf Gehwegen sowie
Ordnungswidrigkeiten auf Rad- und Gehwegen, in Fahrradstraßen, Fußgängerzonen
und verkehrsberuhigten Bereichen. Hiervon hat die Stadt Erlangen keinen
Gebrauch gemacht.
Für die Überwachung von Durchfahrtsverboten und Rotlichtverstößen ist
ausschließlich die Polizei zuständig. Nachdem der Bahnhofsplatz mit Z 260,
Verbot für Kraftfahrzeuge, mit verschiedenen Zusatzzeichen beschildert (Taxi
Frei, Kfz über 3,5t frei und Kraftomnibusse frei) ist, liegt die Überwachung in
der ausschließlichen Zuständigkeit der Polizei.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 57/2025 der Klimaliste Erlangen
