Betreff
Fest installierter Blitzer am Bahnhofsplatz, Antrag Nr. 57/2025 der Klimaliste
Vorlage
614/097/2025
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 57/2025 der Klimaliste Erlangen ist damit abschließend bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Problem der illegalen Durchfahrten am Bahnhofsplatz ist allseits bekannt und wird durch die Polizei gelegentlich kontrolliert.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind grundsätzlich die Dienststellen der Polizei zuständig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayZustV, § 24 Abs. 1 StVG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StVG).

Die Gemeinden können nach § 88 Abs. 3 BayZustV bestimmte Ordnungswidrigkeiten selbst verfolgen. Diese Möglichkeit eröffnet sich neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs jedoch nur dann, wenn Radfahrer verbotenerweise entgegen der Einbahnstraße fahren, von Radfahrern auf Gehwegen sowie Ordnungswidrigkeiten auf Rad- und Gehwegen, in Fahrradstraßen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Hiervon hat die Stadt Erlangen keinen Gebrauch gemacht.

Für die Überwachung von Durchfahrtsverboten und Rotlichtverstößen ist ausschließlich die Polizei zuständig. Nachdem der Bahnhofsplatz mit Z 260, Verbot für Kraftfahrzeuge, mit verschiedenen Zusatzzeichen beschildert (Taxi Frei, Kfz über 3,5t frei und Kraftomnibusse frei) ist, liegt die Überwachung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Polizei.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 57/2025 der Klimaliste Erlangen