Die Verwaltung wurde beauftragt, Kontakt mit der FAU
aufzunehmen, um kostenfreie Parkmöglichkeiten zu erfragen. Die Rückmeldung der
FAU und der eingebundenen Fachämter wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag 051/2025 des Stadtteibeirates Süd gilt damit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anfrage zur Ermöglichung der kostenfreien Nutzung bestehender Parkflächen der Friedrich-Alexander-
Universität für Besucher*innen des Röthelheimbades und/oder der Gerd Lohwasser Halle.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Jahr 2024 wurde die Gerd-Lohwasser-Halle an der Hartmannstraße in Betrieb genommen. Die Verkehrssituation wird insbesondere an den Wochenenden durch den Antragsteller kritisch gesehen. Daher hat dieser einen Antrag formuliert, dass die Stadtverwaltung mit der FAU in Kontakt treten möge, um die Möglichkeit zu prüfen, Parkflächen der FAU am Uni-Südgelände bei Veranstaltungen in der Gerd-Lohwasser-Halle insbesondere an Wochenenden in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann nur eine kostenfreie Überlassung in Betracht gezogen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Ergebnis der Anfrage zeigt, dass eine Inanspruchnahme
von Parkplätzen der FAU unter Erfüllung von Auflagen möglich wäre. So hat der Bayerische Landtag mit Beschluß vom
01.06.1978 festgelegt, dass die Staatsregierung staatliche Behördenparkplätze
unentgeldlich zur Verfügung stellen soll. In einer Reihe von Vorgaben wird u.a.
gefordert, dass die Kommunen die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für den
Betrieb der Parkflächen übernehmen muß. Weiterhin wird gefordert, dass die
Kommune die entstandenen Schäden sowie Unterhalts- und Einrichtungsmaßnahem
(Beschilderung, Beleuchtung, Markierung, Einfriedung, Teerung, Reinigung) zu
übernehmen hat oder die Kosten dafür direkt trägt.
Verwaltungsintern wurde
abgefragt ob und in welcher Form diese Auflagen erfüllt werden können. Amt 66
sieht als Straßenbaulastträger für öffentliche Verkehrsflächen keine
Zuständigkeit beim Tiefbauamt. Weiterhin sieht Amt 66 es als schwierig an,
zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, da mit dem vorhandenen Personal kaum die
bestehnden Pflichtaufgaben erledigt werden können. Amt 52 und Amt 61 haben
weder Ressourcen noch fachliche Kompetenz im Zusammenhang mit dem Thema
Verkehrssicherungspflicht von Verkehrswegen.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass es zwar möglich wäre, Parkplätze im
Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern außerhalb der Dienst- und
Öffnungszeiten der entsprechenden Behörden zu benutzen. Allerdings sieht die
Stadtverwaltung keine Möglichkeiten die geforderten Auflagen zu erfüllen ohne
zusätzliche Ressourcen in Anspruch zu nehmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
X
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
entfällt
Anlagen: Antrag 051/2025 Stadtteilbeirat Süd
Parksituation Röthelheimbad/ BBGZ
Schreiben Parkplätze staatlicher Dienststellen
