Betreff
Beitritt der Stadt Erlangen zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und Schwerpunktsetzung des ersten Aktionsplans
Vorlage
13/252/2025
Aktenzeichen
OBM
Art
Beschlussvorlage

1. Die Stadt Erlangen tritt der Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) bei.

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, unter Federführung der Gleichstellungsstelle, einen ersten Gleichstellungsaktionsplan gemäß den Vorgaben der Charta zu erarbeiten. Der Aktionsplan soll im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses entstehen.

Der thematische Schwerpunkt dieses Aktionsplans soll auf dem Bereich Gewaltschutz (Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt) liegen.

Der Aktionsplan ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Abstrakt

Mit dem Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene bekennt sich die Stadt Erlangen sichtbar und verbindlich zu den dort definierten Werten und Zielen. Diese umfassen unter anderem das Bekenntnis zur Gleichstellung als Grundrecht, zur Überwindung von Diskriminierung und Geschlechterstereotypen sowie zur gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter in allen kommunalen Handlungsfeldern.

Erlangen nimmt seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle in der kommunalen Gleichstellungsarbeit ein. Mit dem Beitritt zur Charta wird diese Rolle gestärkt und auf eine europaweit vernetzte Grundlage gestellt. Die bestehenden Konzepte und Maßnahmen werden durch den strukturierten Rahmen der Charta ergänzt und auf ein weiteres strategisches Niveau gebracht.

Die Charta dient der Stadt dabei, Gleichstellung als verbindliche Querschnittsaufgabe zu verankern. Interne und externe Maßnahmen der Gleichstellungsarbeit werden künftig noch enger verzahnt gedacht, geplant und umgesetzt. Dies erhöht die Wirksamkeit der bestehenden Aktivitäten und fördert Synergien zwischen Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Zugleich wird die Stadt Teil eines europaweiten Netzwerks, das Know-how, Erfahrungsaustausch und politische Sichtbarkeit in gleichstellungspolitischen Fragen bietet.

Ziele und Gründe für den Beitritt der Stadt Erlangen

·         Strategische Ausrichtung: Verknüpfung der bereits etablierten externen und internen Wirkungskreise der kommunalen Gleichstellungsarbeit in Erlangen zu einer kohärenten Gesamtstrategie.

·         Prozess- und Ergebnisoptimierung: Bestehende Ansätze (z. B. Gleichstellungskonzept, Masterplan) werden durch die Charta systematisch ergänzt und weiterentwickelt.

·         Verständigung durch Beteiligung: Gezielter Einbezug relevanter Akteurinnen und Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fördert Transparenz, Akzeptanz und Konsens.

·         Netzwerke und Know-how: Zugang zu nationalen und europäischen Netzwerken und Austauschplattformen für Gleichstellung auf kommunaler Ebene.

·         Ressourcenoptimierung: Effizientere Maßnahmenplanung mit Fokus auf Wirkungsorientierung bei schlanker Ressourcennutzung.

·         Positive Außenwahrnehmung: Deutlich sichtbares öffentliches Bekenntnis der Stadt Erlangen zur Gleichstellung aller Geschlechter.

Hintergrund – Europäische Charta für die Gleichstellung

·         Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entwickelt.

·         Ziel ist es, Kommunen und Regionen bei der Integration und Umsetzung von Gleichstellungspolitik in ihrem gesamten Handeln zu unterstützen.

·         Die Charta hat sich als wirksames und praxisorientiertes Instrument in zahlreichen europäischen Kommunen etabliert.

·         Sie bezieht sich auf sämtliche Aufgabenbereiche und Politikfelder kommunaler Selbstverwaltung – von der Rolle als politische Akteurin über die Funktion als Arbeitgeberin und Dienstleistungserbringerin bis hin zur Stadtplanung und nachhaltigen Entwicklung.

·         Bisherige Unterzeichnerkommunen (Stand Juni 2024):

·         Über 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern

·         64 Kommunen in Deutschland

·         4 Kommunen in Bayern: München, Nürnberg, Würzburg, Kaufbeuren

·         Die Charta ist in drei Teile gegliedert:

o   Teil I – Grundsätze: Thematisiert unter anderem den Abbau von Mehrfachdiskriminierung, die paritätische Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Überwindung von Geschlechterstereotypen sowie die geschlechtergerechte Ausrichtung aller kommunalen Tätigkeiten.

o   Teil II – Konkrete Schritte: Nennung von Maßnahmen, die unterzeichnende Kommunen ergreifen sollen, darunter insbesondere die Erstellung und regelmäßige Überprüfung eines Gleichstellungsaktionsplans.

o   Teil III – 39 Artikel: Enthält detaillierte Anregungen zur praktischen Umsetzung in allen relevanten kommunalen Handlungsfeldern.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beitrittsverfahren

·         Beschlussfassung durch den Stadtrat

·         Unterzeichnung des Beitrittsformulars durch den Oberbürgermeister (Erhalt einer Urkunde)

·         Übermittlung an den RGRE

Verpflichtungen mit der Unterzeichnung

Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Stadt Erlangen, die Grundsätze der Charta anzuerkennen und innerhalb von zwei Jahren einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen.

Grundsätze (Auszug):

·         Gleichstellung als Grundrecht.

·         Bekämpfung von Diskriminierung und Benachteiligung.

·         Paritätische Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen.

·         Abbau von Geschlechterstereotypen.

·         Integration der Geschlechterperspektive in alle kommunalen Aktivitäten.

·         Entwicklung und Umsetzung eines Gleichstellungsaktionsplans.

Kosten:

·         Der Beitritt zur Charta ist mit keinen unmittelbaren Kosten verbunden.

·         Etwaige Ausgaben können im Rahmen der im Gleichstellungsaktionsplan definierten Einzelmaßnahmen entstehen.

·         Umfang und Finanzierung dieser Maßnahmen richten sich nach den vorhandenen Ressourcen und Bedarfen vor Ort.

·         Über den Gleichstellungsaktionsplan und die damit verbundenen Kosten wird gesondert durch den Stadtrat entschieden.

Aktionsplan:

·         Innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung zu erstellen, zu beschließen und umzusetzen.

·         Enthält gleichstellungspolitische Ziele und Prioritäten, konkrete Maßnahmen sowie erforderliche Ressourcen.

·         Themenschwerpunkt wird durch den Stadtrat definiert.

·         Entscheidungsspielraum des Stadtrates sowie der Verwaltung in Bezug auf Umfang und Maßnahmendesign.

Thematische Ausrichtung des ersten Erlanger Aktionsplans:

2024 erreichte die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt mit 265 942 einen neuen Höchststand. Dies entspricht einem Anstieg von rund 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Fünfjahresvergleich ist sogar ein Anstieg von 14% zu verzeichnen. Das bedeutet, dass in Deutschland durchschnittliche alle zwei Minuten ein Mensch Gewalt im sozialen Nahraum erlebt. Rund 73% der Betroffenen sind Frauen. Davon entfielen etwa 171 100 Fälle auf Partnerschaftsgewalt – ein Anstieg um 1,9 Prozent gegenüber 2023. In diesem Bereich waren fast 80 Prozent der Betroffenen Frauen, während etwa drei Viertel der Tatverdächtigen Männer waren. (Medienberichte über vorläufige Polizeistatistiken. Das offizielle Bundeslagebild Häusliche Gewalt für das Jahr 2024 wird im Herbst 2025 vom Bundeskriminalamt veröffentlicht werden.)

Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat Lagebild Gewalt gegen Frauen 2023 wurden 360 Frauen durch Gewalttaten getötet; insgesamt gab es 938 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen, darunter 155 tödliche Fälle durch (Ex-)Partner. Der unsicherste Ort für Frauen ist damit noch immer ihr eigenes Zuhause. Gleichzeitig werden auch Kinder und Männer Opfer häuslicher Gewalt.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde 2011 verabschiedet und trat 2014 als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft. Bereits in der Präambel wird anerkannt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist. Gleichstellungsarbeit wird somit ausdrücklich als Präventionsarbeit anerkannt. Kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten Vorgaben im Sinne ihrer Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken.

Während die Verantwortung für die lückenlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in vielen Bereichen bei Bund oder Ländern liegt – etwa im materiellen Recht, bei Ermittlungen und Strafverfolgung – können die Kommunen einen entscheidenden Beitrag leisten. Sie sind oft erste Anlaufstellen für (potenziell) Betroffene, können lokale Schutz- und Unterstützungsstrukturen schaffen und Präventionsmaßnahmen umsetzen.

Einen wichtigen rechtlichen Rahmen dafür bietet seit 28. Februar 2025 das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz). Es verpflichtet die Länder, ab 1. Januar 2027 ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen und gewährt ab 1. Januar 2032 einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.

Kommunen können durch die Umsetzung dieser Vorgaben maßgeblich zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung von Betroffenen beitragen. Hierzu gibt es in Erlangen seit Langem Beratungsstellen und unterschiedliche Netzwerke. Die aktuellen Projekte und Maßnahmen werden durch den wachsenden Bedarf vor Herausforderungen gestellt. Eine strategische Aufstellung und Zusammenführung der bestehenden Strukturen, sowie die Verankerung von Maßnahmen werden in Erlangen seit langem sowohl von der Zivilgesellschaft als auch über Anträge der Stadtratsfraktionen, sowie der Bürgerinnen-Versammlungen eingefordert.

Aus den oben genannten Gründen, auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der wachsenden Betroffenenzahlen, sowie der Erlanger Strukturen bietet sich an, das Thema „Gewaltschutz Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ als Schwerpunkt des ersten Erlanger Gleichstellungsaktionsplans zu setzen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            Anlage 1: Europäische Charta der Gleichstellung

Anlage 2: Liste der Deutschen Beitrittskommunen und ihre Aktionspläne (Stand Juni 2024)

Anlage 3: Beitrittsurkunde zur Unterschrift