1. Die Stadt Erlangen tritt der Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) bei.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, unter Federführung der Gleichstellungsstelle, einen ersten Gleichstellungsaktionsplan gemäß den Vorgaben der Charta zu erarbeiten. Der Aktionsplan soll im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses entstehen.
Der thematische Schwerpunkt dieses Aktionsplans soll auf dem Bereich Gewaltschutz (Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt) liegen.
Der Aktionsplan ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Abstrakt
Mit dem Beitritt zur Europäischen Charta für
die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene bekennt sich die
Stadt Erlangen sichtbar und verbindlich zu den dort definierten Werten und
Zielen. Diese umfassen unter anderem das Bekenntnis zur Gleichstellung als
Grundrecht, zur Überwindung von Diskriminierung und Geschlechterstereotypen
sowie zur gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter in allen kommunalen
Handlungsfeldern.
Erlangen nimmt seit vielen Jahren eine
Vorreiterrolle in der kommunalen Gleichstellungsarbeit ein. Mit dem Beitritt
zur Charta wird diese Rolle gestärkt und auf eine europaweit vernetzte
Grundlage gestellt. Die bestehenden Konzepte und Maßnahmen werden durch den
strukturierten Rahmen der Charta ergänzt und auf ein weiteres strategisches
Niveau gebracht.
Die Charta dient der Stadt dabei,
Gleichstellung als verbindliche Querschnittsaufgabe zu verankern. Interne und
externe Maßnahmen der Gleichstellungsarbeit werden künftig noch enger verzahnt
gedacht, geplant und umgesetzt. Dies erhöht die Wirksamkeit der bestehenden
Aktivitäten und fördert Synergien zwischen Verwaltung, Politik, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft. Zugleich wird die Stadt Teil eines europaweiten Netzwerks,
das Know-how, Erfahrungsaustausch und politische Sichtbarkeit in
gleichstellungspolitischen Fragen bietet.
Ziele und Gründe für den Beitritt der Stadt
Erlangen
·
Strategische
Ausrichtung: Verknüpfung der bereits etablierten externen und internen
Wirkungskreise der kommunalen Gleichstellungsarbeit in Erlangen zu einer
kohärenten Gesamtstrategie.
·
Prozess-
und Ergebnisoptimierung: Bestehende Ansätze (z. B.
Gleichstellungskonzept, Masterplan) werden durch die Charta systematisch
ergänzt und weiterentwickelt.
·
Verständigung
durch Beteiligung: Gezielter Einbezug relevanter Akteurinnen und Akteure aus
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fördert Transparenz,
Akzeptanz und Konsens.
·
Netzwerke
und Know-how: Zugang zu nationalen und europäischen Netzwerken und
Austauschplattformen für Gleichstellung auf kommunaler Ebene.
·
Ressourcenoptimierung:
Effizientere Maßnahmenplanung mit Fokus auf Wirkungsorientierung bei schlanker
Ressourcennutzung.
·
Positive
Außenwahrnehmung: Deutlich sichtbares öffentliches Bekenntnis der Stadt
Erlangen zur Gleichstellung aller Geschlechter.
Hintergrund – Europäische Charta für die
Gleichstellung
·
Die
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene wurde 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entwickelt.
·
Ziel
ist es, Kommunen und Regionen bei der Integration und Umsetzung von
Gleichstellungspolitik in ihrem gesamten Handeln zu unterstützen.
·
Die
Charta hat sich als wirksames und praxisorientiertes Instrument in zahlreichen
europäischen Kommunen etabliert.
·
Sie
bezieht sich auf sämtliche Aufgabenbereiche und Politikfelder kommunaler
Selbstverwaltung – von der Rolle als politische Akteurin über die Funktion als
Arbeitgeberin und Dienstleistungserbringerin bis hin zur Stadtplanung und
nachhaltigen Entwicklung.
·
Bisherige
Unterzeichnerkommunen (Stand Juni 2024):
·
Über
2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern
·
64
Kommunen in Deutschland
·
4
Kommunen in Bayern: München, Nürnberg, Würzburg, Kaufbeuren
·
Die
Charta ist in drei Teile gegliedert:
o
Teil I
– Grundsätze: Thematisiert unter anderem den Abbau von Mehrfachdiskriminierung,
die paritätische Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die
Überwindung von Geschlechterstereotypen sowie die geschlechtergerechte
Ausrichtung aller kommunalen Tätigkeiten.
o
Teil II
– Konkrete Schritte: Nennung von Maßnahmen, die unterzeichnende Kommunen
ergreifen sollen, darunter insbesondere die Erstellung und regelmäßige
Überprüfung eines Gleichstellungsaktionsplans.
o
Teil
III – 39 Artikel: Enthält detaillierte Anregungen zur praktischen Umsetzung in
allen relevanten kommunalen Handlungsfeldern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Beitrittsverfahren
·
Beschlussfassung
durch den Stadtrat
·
Unterzeichnung
des Beitrittsformulars durch den Oberbürgermeister (Erhalt einer Urkunde)
·
Übermittlung
an den RGRE
Verpflichtungen mit der Unterzeichnung
Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Stadt
Erlangen, die Grundsätze der Charta anzuerkennen und innerhalb von zwei Jahren
einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
Grundsätze (Auszug):
·
Gleichstellung
als Grundrecht.
·
Bekämpfung
von Diskriminierung und Benachteiligung.
·
Paritätische
Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen.
·
Abbau
von Geschlechterstereotypen.
·
Integration
der Geschlechterperspektive in alle kommunalen Aktivitäten.
·
Entwicklung
und Umsetzung eines Gleichstellungsaktionsplans.
Kosten:
·
Der
Beitritt zur Charta ist mit keinen unmittelbaren Kosten verbunden.
·
Etwaige
Ausgaben können im Rahmen der im Gleichstellungsaktionsplan definierten
Einzelmaßnahmen entstehen.
·
Umfang
und Finanzierung dieser Maßnahmen richten sich nach den vorhandenen Ressourcen
und Bedarfen vor Ort.
·
Über
den Gleichstellungsaktionsplan und die damit verbundenen Kosten wird gesondert
durch den Stadtrat entschieden.
Aktionsplan:
·
Innerhalb
von zwei Jahren nach Unterzeichnung zu erstellen, zu beschließen und
umzusetzen.
·
Enthält
gleichstellungspolitische Ziele und Prioritäten, konkrete Maßnahmen sowie
erforderliche Ressourcen.
·
Themenschwerpunkt
wird durch den Stadtrat definiert.
·
Entscheidungsspielraum
des Stadtrates sowie der Verwaltung in Bezug auf Umfang und Maßnahmendesign.
Thematische Ausrichtung des ersten Erlanger
Aktionsplans:
2024 erreichte die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt mit 265 942 einen
neuen Höchststand. Dies entspricht einem Anstieg von
rund 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Fünfjahresvergleich ist sogar ein
Anstieg von 14% zu verzeichnen. Das bedeutet, dass in Deutschland
durchschnittliche alle zwei Minuten ein Mensch Gewalt im sozialen Nahraum
erlebt. Rund
73% der Betroffenen sind Frauen. Davon entfielen etwa
171 100 Fälle auf Partnerschaftsgewalt – ein Anstieg um 1,9 Prozent
gegenüber 2023. In diesem Bereich waren fast 80 Prozent der Betroffenen
Frauen, während etwa drei Viertel der Tatverdächtigen Männer waren. (Medienberichte
über vorläufige Polizeistatistiken. Das
offizielle Bundeslagebild Häusliche Gewalt für das Jahr 2024 wird im Herbst
2025 vom Bundeskriminalamt veröffentlicht werden.)
Laut dem Bundesministerium des Innern und
für Heimat Lagebild Gewalt gegen Frauen 2023 wurden 360 Frauen
durch Gewalttaten getötet; insgesamt gab es 938 versuchte oder vollendete
Tötungsdelikte an Frauen, darunter 155 tödliche Fälle durch
(Ex-)Partner. Der unsicherste Ort für Frauen ist damit noch immer ihr eigenes
Zuhause. Gleichzeitig werden auch Kinder und Männer Opfer häuslicher Gewalt.
Das Übereinkommen des Europarats zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,
auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde 2011 verabschiedet und trat
2014 als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft. Es schafft verbindliche
Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als
Bundesgesetz in Deutschland in Kraft. Bereits in der Präambel wird anerkannt,
dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein
wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist.
Gleichstellungsarbeit wird somit ausdrücklich als Präventionsarbeit anerkannt.
Kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten
Vorgaben im Sinne ihrer Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken.
Während die Verantwortung für die lückenlose
Umsetzung der Istanbul-Konvention in vielen Bereichen bei Bund oder Ländern
liegt – etwa im materiellen Recht, bei Ermittlungen und Strafverfolgung –
können die Kommunen einen entscheidenden Beitrag leisten. Sie sind oft erste
Anlaufstellen für (potenziell) Betroffene, können lokale Schutz- und
Unterstützungsstrukturen schaffen und Präventionsmaßnahmen umsetzen.
Einen wichtigen rechtlichen Rahmen dafür
bietet seit 28. Februar 2025 das Gesetz für ein verlässliches
Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz).
Es verpflichtet die Länder, ab 1. Januar 2027 ein flächendeckendes,
bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen und
gewährt ab 1. Januar 2032 einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Schutz
und Beratung.
Kommunen können durch die Umsetzung dieser
Vorgaben maßgeblich zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung von
Betroffenen beitragen. Hierzu gibt es in Erlangen seit Langem Beratungsstellen
und unterschiedliche Netzwerke. Die aktuellen Projekte und Maßnahmen werden
durch den wachsenden Bedarf vor Herausforderungen gestellt. Eine strategische
Aufstellung und Zusammenführung der bestehenden Strukturen, sowie die
Verankerung von Maßnahmen werden in Erlangen seit langem sowohl von der
Zivilgesellschaft als auch über Anträge der Stadtratsfraktionen, sowie der
Bürgerinnen-Versammlungen eingefordert.
Aus den oben genannten Gründen, auf
Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der wachsenden Betroffenenzahlen, sowie
der Erlanger Strukturen bietet sich an, das Thema „Gewaltschutz Bekämpfung
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ als Schwerpunkt des ersten
Erlanger Gleichstellungsaktionsplans zu setzen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Europäische Charta der Gleichstellung
Anlage 2: Liste der Deutschen Beitrittskommunen und ihre Aktionspläne (Stand Juni 2024)
Anlage 3: Beitrittsurkunde zur Unterschrift
