Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 04.08.2025, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Erhöhung der Kostenbeiträge zum 01.01.2026
Die Stadt Erlangen macht als Träger der öffentlichen Jugendhilfe von der
Möglichkeit nach § 90 Abs. 1
Nr. 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Gebrauch, bei Inanspruchnahme von
Angeboten der Kindertagespflege, eine Kostenbeteiligung von den Eltern zu
erheben.
Die Kostenbeiträge für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege wurden
zuletzt zum 01.09.2023 erhöht.
Gemäß Art. 20 Satz 1 Nr. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und -Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) i.V.m. Art. 21 BayKiBiG ist als Fördervoraussetzung festgelegt, dass die Kindertagespflege nur dann staatlich gefördert wird, wenn die Elternbeteiligung (durch Erhebung von Kostenbeiträgen) auf maximal die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung begrenzt ist.
Unter Zugrundelegung des diesjährigen Basiswertes für Kindertagespflege errechnen sich folgende Höchstbeträge:
|
Buchungszeit |
Basiswert 2025 |
Gewichtungsfaktor (GW) |
Buchungszeitfaktor (BF) |
mtl. Höchstbetrag (BW *
GW * BF * 1,5 / 12 Monate) |
|
bis 2 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
0,5 |
116,70 € |
|
bis 3 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
0,75 |
175,05 € |
|
bis 4 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
1 |
233,40 € |
|
bis 5 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
1,25 |
291,75 € |
|
bis 6 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
1,5 |
350,10 € |
|
bis 7 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
1,75 |
408,45 € |
|
bis 8 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
2 |
466,80 € |
|
bis 9 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
2,25 |
525,15 € |
|
bis 10 Stunden |
1436,31 |
1,3 |
2,5 |
583,50 € |
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Kostenbeiträge für die
Kindertagespflege an die Gebühren-sätze für den Besuch einer städtischen
Kinderkrippe vor.
Die Kindertagespflege erfüllt denselben gesetzlichen Bildungs-, Erziehungs-,
und Betreuungsauftrag wie die institutionelle Kinderkrippe. Beide
Betreuungsformen bieten frühkindliche Förderung in einer sicheren und
entwicklungsfördernden Umgebung. Kindertagespflege und Kinderkrippe sind
pädagogisch gleichwertige Angebote, die beide den individuellen Bedürfnissen
von Kindern und Familien gerecht werden. Eine einheitliche
Elternbeitragserhebung stärkt somit die Wahlfreiheit der Eltern:
|
Buchungszeit |
bisheriger mtl.
Kostenbeitrag |
max. Obergrenze gem.
Art. 20 BayKiBiG |
Erhöhungsvorschlag
(analog Krippe 01.09.2025) |
|
bis 2 Stunden |
85,00 € |
116,70 € |
106,00 € |
|
bis 3 Stunden |
128,00 € |
175,05 € |
160,00 € |
|
bis 4 Stunden |
171,00 € |
233,40 € |
230,00 € |
|
bis 5 Stunden |
215,00 € |
291,75 € |
271,00 € |
|
bis 6 Stunden |
257,00 € |
350,10 € |
311,00 € |
|
bis 7 Stunden |
300,00 € |
408,45 € |
353,00 € |
|
bis 8 Stunden |
343,00 € |
466,80 € |
391,00 € |
|
bis 9 Stunden |
386,00 € |
525,15 € |
433,00 € |
|
bis 10 Stunden |
430,00 € |
583,50 € |
471,00 € |
Da es bei den städtischen Kinderkrippen die
Buchungskategorien „bis 2 Stunden“ und „bis 3 Stunden“ nicht gibt, wird in
diesen Kategorien eine Erhöhung analog der Gebührenerhöhung für städtische
Regeleinrichtungen um 25% vorgenommen.
Anhand des aktuell durchgeführten Vergleichs mit den Städten Nürnberg und Fürth sowie mit den Landkreisen Fürth und Erlangen-Höchstadt wird deutlich, dass die vorgeschlagene Erhöhung nah an den Durchschnittswerten liegt.
|
Buchungs- kategorie (täglich) |
Stadt Nürnberg |
Stadt Fürth |
Landkreis Fürth |
Landkreis ERH |
Durchschnitt (Nürnberg,
Fürth, ERH) |
Stadt Erlangen |
|
bis 2 Stunden |
111,80 € |
102,00 € |
101,00 € |
90,00 € |
101,20 € |
106,00 € |
|
bis 3 Stunden |
167,70 € |
152,00 € |
152,00 € |
134,00 € |
151,43 € |
160,00 € |
|
bis 4 Stunden |
223,60 € |
203,00 € |
203,00 € |
179,00 € |
202,15 € |
230,00 € |
|
bis 5 Stunden |
279,50 € |
254,00 € |
254,00 € |
224,00 € |
252,88 € |
271,00 € |
|
bis 6 Stunden |
335,40 € |
305,00 € |
297,00 € |
269,00 € |
301,60 € |
311,00 € |
|
bis 7 Stunden |
391,30 € |
356,00 € |
322,00 € |
314,00 € |
345,83 € |
353,00 € |
|
bis 8 Stunden |
447,20 € |
406,00 € |
350,00 € |
358,00 € |
390,30 € |
391,00 € |
|
bis 9 Stunden |
503,10 € |
457,00 € |
378,00 € |
404,00 € |
435,53 € |
433,00 € |
|
bis 10 Stunden |
559,00 € |
508,00 € |
406,00 € |
449,00 € |
480,50 € |
471,00 € |
|
gültig seit |
01.02.2025 |
01.09.2024 |
01.09.2023 |
01.01.2024 |
|
|
Durch die Erhöhung der Elternbeiträge ist mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 66.000 Euro zu rechnen (basierend auf dem Rechnungsergebnis 2024).
Die Änderung der Kostenbeitragssatzung soll ab dem 01.01.2026 in Kraft
treten. Um die reibungslose Umsetzung der Erhöhung zu gewährleisten, ist eine
Beschlussfassung im Oktober 2025 notwendig.
Die Gebührensätze für die städtischen Krippen werden zum 01.09.2026 erneut angehoben. Aufgrund des aktuell gültigen Basiswertes 2025 und des damit vorgegebenen Höchstbetrages nach BayKiBiG kann eine weitere Erhöhung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da diese über dem zulässigen Höchstbetrag liegen würden. Es ist die Bekanntgabe des Basiswertes für das Jahr 2026 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales abzuwarten.
2. Neuregelungen:
In § 3 Abs. 2 wird die neue Tabelle eingefügt.
b) § 3 Abs. 8 – Kostenbeitrag für Übernachtungen
Bisher wurde von den Eltern kein Kostenbeitrag für die Nachtbetreuung
durch die Tagespflegeperson gefordert. Hier besteht eine Regelungslücke. Es
erscheint daher aus der Sicht der Verwaltung notwendig, eine Regelung zu
treffen.
Für die Übernachtung des Kindes bei der Tagespflegeperson fällt zukünftig ein
Kostenbeitrag in Höhe von 35,00 Euro pro Nacht an.
Übernachtet die Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern fällt ein
Kostenbeitrag in Höhe von 21,00 Euro pro Nacht an.
c) § 4 Abs. 4 – Fälligkeit des Kostenbeitrags für
Übernachtungen
Der Kostenbeitrag für Übernachtungen wird halbjährlich im Nachhinein mittels Bescheides festgesetzt und ist ebenfalls auf das im Bescheid genannte Konto der Stadt Erlangen zu zahlen.
In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die bisherige und die neue Fassung der Satzung gegenübergestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in
qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Erlangen vom 04.08.2025
Anlage 2: Synoptische Darstellung der Satzung über die Erhebung von
Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der
Stadt Erlangen
