Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Erlangen
Vorlage
30/115/2025
Aktenzeichen
III/30; V/51
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 04.08.2025, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Erhöhung der Kostenbeiträge zum 01.01.2026

Die Stadt Erlangen macht als Träger der öffentlichen Jugendhilfe von der Möglichkeit nach § 90 Abs. 1
Nr. 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Gebrauch, bei Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege, eine Kostenbeteiligung von den Eltern zu erheben.
Die Kostenbeiträge für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege wurden zuletzt zum 01.09.2023 erhöht.

Gemäß Art. 20 Satz 1 Nr. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und -Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) i.V.m. Art. 21 BayKiBiG ist als Fördervoraussetzung festgelegt, dass die Kindertagespflege nur dann staatlich gefördert wird, wenn die Elternbeteiligung (durch Erhebung von Kostenbeiträgen) auf maximal die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung begrenzt ist.

Unter Zugrundelegung des diesjährigen Basiswertes für Kindertagespflege errechnen sich folgende Höchstbeträge:

Buchungszeit

Basiswert 2025
(BW)

Gewichtungsfaktor (GW)

Buchungszeitfaktor (BF)

mtl. Höchstbetrag (BW * GW * BF * 1,5 / 12 Monate)

bis 2 Stunden

1436,31

1,3

0,5

116,70 €

bis 3 Stunden

1436,31

1,3

0,75

175,05 €

bis 4 Stunden

1436,31

1,3

1

233,40 €

bis 5 Stunden

1436,31

1,3

1,25

291,75 €

bis 6 Stunden

1436,31

1,3

1,5

350,10 €

bis 7 Stunden

1436,31

1,3

1,75

408,45 €

bis 8 Stunden

1436,31

1,3

2

466,80 €

bis 9 Stunden

1436,31

1,3

2,25

525,15 €

bis 10 Stunden

1436,31

1,3

2,5

583,50 €

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Kostenbeiträge für die Kindertagespflege an die Gebühren-sätze für den Besuch einer städtischen Kinderkrippe vor.
Die Kindertagespflege erfüllt denselben gesetzlichen Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsauftrag wie die institutionelle Kinderkrippe. Beide Betreuungsformen bieten frühkindliche Förderung in einer sicheren und entwicklungsfördernden Umgebung. Kindertagespflege und Kinderkrippe sind pädagogisch gleichwertige Angebote, die beide den individuellen Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht werden. Eine einheitliche Elternbeitragserhebung stärkt somit die Wahlfreiheit der Eltern:

Buchungszeit

bisheriger mtl. Kostenbeitrag

max. Obergrenze gem. Art. 20 BayKiBiG

Erhöhungsvorschlag (analog Krippe 01.09.2025)

bis 2 Stunden

85,00 €

116,70 €

106,00 €

bis 3 Stunden

128,00 €

175,05 €

160,00 €

bis 4 Stunden

171,00 €

233,40 €

230,00 €

bis 5 Stunden

215,00 €

291,75 €

271,00 €

bis 6 Stunden

257,00 €

350,10 €

311,00 €

bis 7 Stunden

300,00 €

408,45 €

353,00 €

bis 8 Stunden

343,00 €

466,80 €

391,00 €

bis 9 Stunden

386,00 €

525,15 €

433,00 €

bis 10 Stunden

430,00 €

583,50 €

471,00 €

Da es bei den städtischen Kinderkrippen die Buchungskategorien „bis 2 Stunden“ und „bis 3 Stunden“ nicht gibt, wird in diesen Kategorien eine Erhöhung analog der Gebührenerhöhung für städtische Regeleinrichtungen um 25% vorgenommen.

Anhand des aktuell durchgeführten Vergleichs mit den Städten Nürnberg und Fürth sowie mit den Landkreisen Fürth und Erlangen-Höchstadt wird deutlich, dass die vorgeschlagene Erhöhung nah an den Durchschnittswerten liegt.

Buchungs-

kategorie

(täglich)

Stadt

Nürnberg

Stadt

Fürth

Landkreis Fürth

Landkreis ERH

Durchschnitt (Nürnberg, Fürth, ERH)

Stadt Erlangen
Erhöhung zum 01.01.2026

bis 2 Stunden

111,80 €

102,00 €

101,00 €

90,00 €

101,20 €

106,00 €

bis 3 Stunden

167,70 €

152,00 €

152,00 €

134,00 €

151,43 €

160,00 €

bis 4 Stunden

223,60 €

203,00 €

203,00 €

179,00 €

202,15 €

230,00 €

bis 5 Stunden

279,50 €

254,00 €

254,00 €

224,00 €

252,88 €

271,00 €

bis 6 Stunden

335,40 €

305,00 €

297,00 €

269,00 €

301,60 €

311,00 €

bis 7 Stunden

391,30 €

356,00 €

322,00 €

314,00 €

345,83 €

353,00 €

bis 8 Stunden

447,20 €

406,00 €

350,00 €

358,00 €

390,30 €

391,00 €

bis 9 Stunden

503,10 €

457,00 €

378,00 €

404,00 €

435,53 €

433,00 €

bis 10 Stunden

559,00 €

508,00 €

406,00 €

449,00 €

480,50 €

471,00 €

gültig seit

01.02.2025

01.09.2024

01.09.2023

01.01.2024

 

 

Durch die Erhöhung der Elternbeiträge ist mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 66.000 Euro zu rechnen (basierend auf dem Rechnungsergebnis 2024).

Die Änderung der Kostenbeitragssatzung soll ab dem 01.01.2026 in Kraft treten. Um die reibungslose Umsetzung der Erhöhung zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung im Oktober 2025 notwendig.

Die Gebührensätze für die städtischen Krippen werden zum 01.09.2026 erneut angehoben. Aufgrund des aktuell gültigen Basiswertes 2025 und des damit vorgegebenen Höchstbetrages nach BayKiBiG kann eine weitere Erhöhung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da diese über dem zulässigen Höchstbetrag liegen würden. Es ist die Bekanntgabe des Basiswertes für das Jahr 2026 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales abzuwarten.

2.   Neuregelungen:

In § 3 Abs. 2 wird die neue Tabelle eingefügt.

b) § 3 Abs. 8 – Kostenbeitrag für Übernachtungen

 

Bisher wurde von den Eltern kein Kostenbeitrag für die Nachtbetreuung durch die Tagespflegeperson gefordert. Hier besteht eine Regelungslücke. Es erscheint daher aus der Sicht der Verwaltung notwendig, eine Regelung zu treffen.
Für die Übernachtung des Kindes bei der Tagespflegeperson fällt zukünftig ein Kostenbeitrag in Höhe von 35,00 Euro pro Nacht an.
Übernachtet die Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern fällt ein Kostenbeitrag in Höhe von 21,00 Euro pro Nacht an.

c) § 4 Abs. 4 – Fälligkeit des Kostenbeitrags für Übernachtungen

Der Kostenbeitrag für Übernachtungen wird halbjährlich im Nachhinein mittels Bescheides festgesetzt und ist ebenfalls auf das im Bescheid genannte Konto der Stadt Erlangen zu zahlen.

In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die bisherige und die neue Fassung der Satzung gegenübergestellt.


Anlagen:       

Anlage 1: Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Erlangen vom 04.08.2025
Anlage 2: Synoptische Darstellung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Erlangen