Die Nutzungsentgelte im kubic werden wie in der Anlage beigefügt beschlossen und treten ab Inbetriebnahme des kubics in Kraft (nach aktuellem Sachstand voraussichtlich Oktober 2025).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Für Vereine und soziokulturelle Gruppierungen, die die Gruppenräume in Mehrfachnutzung temporär nutzen, wird wie in den Stadtteilzentren keine Nutzungsgebühr erhoben.
Die Nutzungsentgelte sind vornehmlich einerseits so gestaffelt, dass sich Vereine und die freie Kulturszene die Säle im kubic für eigene Veranstaltungen leisten können, andererseits berücksichtigen sie die Nutzungsgebühren der weiteren, vergleichbaren Räume in Erlangen und der Region (E-Werk, Redoutensaal, Auf AEG etc.), um nicht einen Verdrängungswettbewerb in Gang zu setzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nutzung der Gruppen- und Seminarräume durch Gruppen- und Kulturvereine für ihre regelmäßigen Treffen ist für diese kostenfrei.
Raumvermietungen für private Feiern sind nicht möglich. Daher greifen auch die Ermäßigungen für spezifische Bevölkerungsgruppen nicht.
Tarife für die Nutzung der Säle und Gruppenräume (Beträge siehe Anlage):
Tarif 1 Kommerzielle Nutzung
Tarif 2 Gruppen- und Kulturvereine,
soziale Gruppen und Freie Szene ohne Bezug
zur Stadt Erlangen
Tarif 3 Gruppen- und Kulturvereine,
soziale Gruppen und Freie Szene mit Bezug zur
Stadt Erlangen; Städtische Dienststellen außerhalb von Referat IV; Parteien und Gewerkschaften
Werden für den Vermietungszweck mehrere Räume benötigt, ergibt sich die Nutzungsgebühr auf Basis der Kosten für die einzelnen Räume. Räume, die hier nicht explizit aufgeführt sind, werden wie kleine Gruppenräume, bzw. wie Seminarräume behandelt, je nach Äquivalenz zur Raumgröße.
Die Einrichtungen des kubic erhalten die Räume kostenfrei. Stadtratsfraktionen und Personalrat erhalten die Räume kostenfrei.
3. Prozesse und Strukturen
Die Nutzungsentgelte sollen zunächst bis Ende 2026 gelten. Sollte sich ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage bis Ende 2026 einbringen. Ansonsten verlängert sich die Gültigkeit automatisch um ein Jahr.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Tabelle Raumnutzungsgebühren kubic 2025-2026