Betreff
Raumnutzungsgebühren Kubic
Vorlage
412/008/2025
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

Die Nutzungsentgelte im kubic werden wie in der Anlage beigefügt beschlossen und treten ab Inbetriebnahme des kubics in Kraft (nach aktuellem Sachstand voraussichtlich Oktober 2025).


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für Vereine und soziokulturelle Gruppierungen, die die Gruppenräume in Mehrfachnutzung temporär nutzen, wird wie in den Stadtteilzentren keine Nutzungsgebühr erhoben.

Die Nutzungsentgelte sind vornehmlich einerseits so gestaffelt, dass sich Vereine und die freie Kulturszene die Säle im kubic für eigene Veranstaltungen leisten können, andererseits berücksichtigen sie die Nutzungsgebühren der weiteren, vergleichbaren Räume in Erlangen und der Region (E-Werk, Redoutensaal, Auf AEG etc.), um nicht einen Verdrängungswettbewerb in Gang zu setzen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Nutzung der Gruppen- und Seminarräume durch Gruppen- und Kulturvereine für ihre regelmäßigen Treffen ist für diese kostenfrei.

Raumvermietungen für private Feiern sind nicht möglich. Daher greifen auch die Ermäßigungen für spezifische Bevölkerungsgruppen nicht.

 

Tarife für die Nutzung der Säle und Gruppenräume (Beträge siehe Anlage):

 

Tarif 1                   Kommerzielle Nutzung

 

Tarif 2                   Gruppen- und Kulturvereine, soziale Gruppen und Freie Szene ohne Bezug
zur Stadt Erlangen

 

Tarif 3                   Gruppen- und Kulturvereine, soziale Gruppen und Freie Szene mit Bezug zur
Stadt Erlangen; Städtische Dienststellen außerhalb von Referat IV; Parteien                        und Gewerkschaften

 

Werden für den Vermietungszweck mehrere Räume benötigt, ergibt sich die Nutzungsgebühr auf Basis der Kosten für die einzelnen Räume. Räume, die hier nicht explizit aufgeführt sind, werden wie kleine Gruppenräume, bzw. wie Seminarräume behandelt, je nach Äquivalenz zur Raumgröße.

Die Einrichtungen des kubic erhalten die Räume kostenfrei. Stadtratsfraktionen und Personalrat erhalten die Räume kostenfrei.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen

Die Nutzungsentgelte sollen zunächst bis Ende 2026 gelten. Sollte sich ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage bis Ende 2026 einbringen. Ansonsten verlängert sich die Gültigkeit automatisch um ein Jahr.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Tabelle Raumnutzungsgebühren kubic 2025-2026