Betreff
Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für die IP-Nr. 217F.401 "Emmy-Noether-Gymnasium, Planung An- und Umbau"
Vorlage
242/356/2025
Aktenzeichen
VI/24
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen im
Deckungskreis des GME beim Projekt Erweiterungsbau am Emmy-Noether-Gymnasium
(einschl. Verpflichtungsermächtigung für die Fachraumausstattung):

 

 

IP-Nr. 217F.401
Emmy-Noether-Gym. 
Planung An- und Umbau

 

 

Kostenstelle 240090
Amt 24 Sachkosten

 

 

Produkt 21710010
Gymnasien

2.800.000 € für

 

Sachkonto 033202
Zugänge Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen von Schulen

 

 

Die Verpflichtungsermächtigung soll im Haushaltsjahr 2025 für das Haushaltsjahr 2027
bereitgestellt werden.

 

Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei

 

 

IP-Nr. 211J.574
M-Poeschke-GS, ZGG Anbau Mensa und Ganztagsbetreuung

 

 

Kostenstelle 240090
Amt 24 Sachkosten

in Höhe von

2.800.000 € bei

 

Produkt 21110010

Grundschulen

 

Sachkonto 033202
Zugänge Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen von Schulen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsjahr 2025 bei der IP 211J.574 für das Haushaltsjahr 2027 vorhanden.

 

Aufgrund der haushaltslosen Zeit bedarf die Inanspruchnahme der freigegebenen VE des Einverständnisses der Regierung.


1. Ressourcen

Emmy-Noether-Gymnasium IP-Nr. 217F.401
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

 

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

150.000

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

97.781

Bisherige Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für den gleichen Zweck ist bereits erfolgt in Höhe von

 

0

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

247.781

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. vorhandene Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2025 in Höhe von 2.300.000 € und hiermit beantragte VE-Umschichtung in Höhe von 2.800.000 €)     

 5.347.781

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig 2025

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Einleitung des Vergabeverfahrens für die vorgesehene GÜ-Beauftragung für den Neubau ist die Freigabe der bei der IP-Nr. 217F.401 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung von 2.300.000 € und die Umschichtung eines Teilbetrags der im Haushaltsjahr 2025 bei der IP-Nr. 211J.574 (GS Michael-Poeschke) für 2027 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.800.000 € notwendig.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Beginn des Vergabeverfahrens bis September 2025 ist Voraussetzung für eine Nutzungsaufnahme im Neubau bis zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 im September 2027. Dazu ist die beantragte Umschichtung der Verpflichtungsermächtigung notwendig. Auf die DA-Bau-Beschlussvorlage 242/354/2025 wird verwiesen.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Deckung aus IP-Nr. 211J.574, GS Michael-Poeschke ZGG Anbau Mensa und Ganztagsbetreuung

Die bei der IP-Nr. 211J.574 im Haushalt 2025 vorhandene Verpflichtungsermächtigung über 3.900.000 Euro für das Jahr 2027 wird durch den erst später möglichen Baubeginn in diesem Jahr teilweise nicht benötigt und kann daher in Höhe von 2.800.000 € umgeschichtet werden. Zum Haushalt 2026 wird die VE für die IP-Nr. 211J.574 bedarfsgerecht entsprechend den zu erwartenden Beauftragungserfordernissen und dem zu erwartenden Mittelabfluss neu angemeldet.

Für weitere notwendige Beauftragungen stehen im Haushalt 2025 die verbleibende Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6.400.000 € für das Jahr 2026 und der verbleibende Rest in Höhe von 1.100.000 € für 2027 weiterhin zur Verfügung. Das wird entsprechend dem aktualisierten, fortgeschriebenen Projektablaufplan als ausreichend angesehen.

 

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 


Anlagen:        keine