Die Verwaltung beantragt
nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen im
Deckungskreis des GME beim Projekt Erweiterungsbau am Emmy-Noether-Gymnasium
(einschl. Verpflichtungsermächtigung für die Fachraumausstattung):
IP-Nr. 217F.401 |
Kostenstelle
240090 |
Produkt 21710010 |
2.800.000 € für |
Sachkonto
033202 |
Die Verpflichtungsermächtigung
soll im Haushaltsjahr 2025 für das Haushaltsjahr 2027
bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei
IP-Nr.
211J.574 |
Kostenstelle
240090 |
in Höhe von |
2.800.000 € bei |
Produkt
21110010 Grundschulen |
Sachkonto
033202 |
Die Verpflichtungsermächtigung ist
im Haushaltsjahr 2025 bei der IP 211J.574 für das Haushaltsjahr 2027 vorhanden.
Aufgrund der haushaltslosen Zeit bedarf die Inanspruchnahme der freigegebenen VE des Einverständnisses der Regierung.
1. Ressourcen
Emmy-Noether-Gymnasium IP-Nr. 217F.401
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende
Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
150.000 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
97.781 € |
Bisherige Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für den gleichen Zweck ist bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
247.781 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. vorhandene Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2025 in Höhe von 2.300.000 € und hiermit beantragte VE-Umschichtung in Höhe von 2.800.000 €) |
5.347.781 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig 2025
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur
Einleitung des Vergabeverfahrens für die vorgesehene GÜ-Beauftragung für den
Neubau ist die Freigabe der bei der IP-Nr. 217F.401 vorhandenen
Verpflichtungsermächtigung von 2.300.000 € und die Umschichtung eines
Teilbetrags der im Haushaltsjahr 2025 bei der IP-Nr. 211J.574 (GS Michael-Poeschke)
für 2027 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.800.000 €
notwendig.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Beginn
des Vergabeverfahrens bis September 2025 ist Voraussetzung für eine
Nutzungsaufnahme im Neubau bis zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 im September
2027. Dazu ist die beantragte Umschichtung der Verpflichtungsermächtigung
notwendig. Auf die DA-Bau-Beschlussvorlage 242/354/2025 wird verwiesen.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Deckung
aus IP-Nr. 211J.574, GS Michael-Poeschke ZGG Anbau Mensa und Ganztagsbetreuung
Die bei der IP-Nr. 211J.574 im Haushalt 2025 vorhandene Verpflichtungsermächtigung über 3.900.000 Euro für das Jahr 2027 wird durch den erst später möglichen Baubeginn in diesem Jahr teilweise nicht benötigt und kann daher in Höhe von 2.800.000 € umgeschichtet werden. Zum Haushalt 2026 wird die VE für die IP-Nr. 211J.574 bedarfsgerecht entsprechend den zu erwartenden Beauftragungserfordernissen und dem zu erwartenden Mittelabfluss neu angemeldet.
Für weitere notwendige Beauftragungen stehen im Haushalt 2025 die verbleibende Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6.400.000 € für das Jahr 2026 und der verbleibende Rest in Höhe von 1.100.000 € für 2027 weiterhin zur Verfügung. Das wird entsprechend dem aktualisierten, fortgeschriebenen Projektablaufplan als ausreichend angesehen.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Anlagen: keine