Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen (vhs) in der Fassung vom 01.04.2024 wird entsprechend der in der Anlage 1 genannten Änderungen neu gefasst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:
Für Sprachprüfungen und Deutschkurse gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Diese müssen konkretisiert und für die Teilnehmenden transparenter dargestellt werden. So werden die Entgelte und Auslagen für Goetheprüfungen und Einbürgerungstests mit der Anmeldung fällig. Die Entgelte und Auslagen für Deutschkurse mit Niveaustufe A1/1 bis C2/2 lediglich im Voraus, also vor Kursbeginn fällig.
Eine Bezahlung auf Rechnung ist mit einem umfangreichen Aufwand für die Verwaltung verbunden. Zukünftig wird Kursteilnehmenden die Bezahlung gegen Rechnungsstellung aufgrund der Prozessoptimierung nicht mehr gewährt. Weiterhin stehen die Bezahlarten SEPA-Last-schriftverfahren und die alternative Bezahlung mittels Giro- bzw. Kreditkarte zur Verfügung.
Falls ein Wechsel von Kursen/Veranstaltungen gewünscht wird, gewährt die vhs ihren Teilnehmenden – soweit möglich – die Umbuchung in eine Ausweichveranstaltung. Nach erfolgter Umbuchung besteht kein Rücktrittsrecht mehr.
Die Bearbeitungspauschale bei einem Rücktritt wird von 5 Euro auf 10 Euro angehoben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften – vhs Benutzungsordnung