Betreff
Beachvolleyballanlage Neubau Tennenlohe; Antrag Nr. 089/2023 des Jugendparlaments
Vorlage
52/186/2025
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Bedarf an Beachvolleyballanlagen wird anerkannt. Amt 52 wird beauftragt, zu prüfen, ob die Planung und Umsetzung eines Beachvolleyballfeldes in Tennenlohe im Jahr 2026 im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel realisiert werden kann.

Weiterhin wird Amt 52 aufgefordert Finanzmittel für die kommenden Haushaltsjahre im Finanzhaushalt des Amtes anzumelden, um weitere Beachvolleyballfelder im Stadtgebiet zu realisieren.

Der Antrag 089 des Jugendparlamentes gilt somit als bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Jugendparlament hat in den vergangenen Jahren insgesamt zwei Anträge auf den Ausbau der Beachvolleyball-Infrastruktur im Stadtgebiet gestellt. Der Antrag aus dem Jahre 2021 (OBM/13-1/JUPA vom 21.12.2021) betraf die grundsätzliche Forderung nach sechs weiteren Beachvolleyballfeldern an geeigneten Standorten. Der jüngste Antrag (Juni 2023) zielt konkret auf die Errichtung eines Feldes im Stadtteil Tennenlohe, in dem bislang keine vergleichbare Möglichkeit zur Ausübung des Beachvolleyballsports besteht.

Die Anträge spiegeln ein wachsendes Interesse, insbesondere junger Menschen, an dieser Sportart wider und unterstreichen das Bedürfnis nach niedrigschwelligen, frei zugänglichen Freizeitangeboten im öffentlichen Raum.

Derzeit stehen der Öffentlichkeit drei Beachvolleyballfelder zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung (Easthouse, Freizeitanlage Bayernstraße und Dechsendorfer Weiher).

Dem Bereich „Sport im öffentlichen Raum“ kommt im Rahmen der Arbeit des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung eine immer größere Bedeutung zu. Dabei übernimmt das Amt für Sport und Gesundheitsförderung in Abstimmung mit anderen Ämtern Verantwortung für den Bereich des Sports und der Bewegung für die gesamte Erlanger Bevölkerung.

Ziel ist es, durch die Errichtung weiterer Beachvolleyballfelder im Stadtgebiet die sportliche Betätigung (junger) Menschen zu fördern, das Freizeit- und Sportangebot zu erweitern, die Aufenthaltsqualität in Stadtteilen sowie die Mitbestimmung junger Menschen durch Umsetzung von Anträgen des Jugendparlaments zu stärken.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Damit allen Bürger*innen der Stadt Erlangen individuelle Bewegungsmöglichkeiten auf Beachvolleyballfeldern mit freiem und kostenlosem Zugang außerhalb von Sportvereinen und Freibädern angeboten werden kann, sind weitere Beachvolleyballanlagen im Stadtgebiet nötig.

Konkret soll nun in Tennenlohe ein geeigneter Standort für ein Beachvolleyballfeld gefunden werden. Hierbei werden Kriterien, wie die Erreichbarkeit, die Nähe zur Schule, zum Jugendzentrum oder zu bestehenden Sportanlagen berücksichtigt und einbezogen.

Bei der Auswahl des Sandes bzw. der Netzanlagen wird darauf geachtet, dass diese den qualitativen Ansprüchen von Hobbyspielenden entsprechen. Unterhalt und Pflege übernimmt das Amt für Sport und Gesundheitsförderung in enger Abstimmung mit EB 77.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Rahmen einer Ämterabstimmung sowie in Kooperation mit dem SV Tennenlohe, der örtlichen Schule und den Vertretenden des Jugendclubs soll ein geeigneter Standort gefunden werden. Das Spielfeld sollte nach Möglichkeit eine reine Spielflächengröße von 18x6 Metern aufweisen und mit einer insgesamten Größe von 11x19 Metern geplant werden. Eine höhenverstellbare Netzanlage würde die Attraktivität des Beachvolleyballfelds für verschiedene Nutzer*innengruppen gewährleisten und fördern.

Der Finanzierungsbedarf beläuft sich auf ca. 40.000 Euro. Davon entfallen ca. 36.500 Euro auf Bodenaushub, Kies-Drainageschicht und Beachvolleyball-Sand. Ca. 3.500 Euro werden für die Netzanlage und deren Montage benötigt.

Zusätzlich könnten weitere Kosten für eventuelle Ballfangzaunerrichtungen anfallen, die in den 40.000 Euro noch nicht enthalten sind.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X              nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag 089 des Jugendparlaments;
Errichtung eines Beachvolleyballfeldes in Tennenlohe