Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 002/2025 vom 14.01.2025 ist damit abschließend bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
Das „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher
Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ wurde am
28.11.2024 vom Bayerischen Landtag beschlossen und trat zum 17.12.2024 in
Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Durchführung von Sprachstandserhebungen bei
allen Kindern 1,5 Jahre vor der Einschulung durch die zuständige
Sprengelgrundschule, um den Sprachförderbedarf festzustellen und die
Sprachförderung sicherzustellen.
Die Sprengelgrundschule lädt alle Kinder in der entsprechenden Alterskohorte ein mit Ausnahme der Kinder, deren Eltern eine schriftliche Erklärung der Kindertageseinrichtung vorlegen, dass kein Sprachförderbedarf besteht oder die Kinder eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) besuchen. Wenn ein Sprachförderbedarf durch die Grundschule festgestellt wird, besteht die Verpflichtung zum Besuch des Kindes in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs Deutsch 240. (Dies gilt nicht bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf oder bei einer Behinderung).
In den Schuljahren 2012/13 bis 2022/23 nahm die Anzahl der Vorkurse in Bayern um mehr als 50% zu, die Anzahl der teilnehmenden Kinder stieg sogar um über 80%. Der Bedarf an Sprachförderung zeigte sich in den letzten Jahren immer deutlicher in den bayerischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Es ist gemäß einer Studie aus dem Jahr 1995 erwiesen, dass Kinder aus einkommensstärkeren Familien in den ersten drei Lebensjahren etwa 30 Millionen Wörter mehr hören als Kinder aus einkommensschwächeren Familien. Diese „30-Millionen-Wörter-Lücke“ korreliert mit signifikanten Unterschieden bei Tests zum Wortschatz, zur Sprachentwicklung und zum Leseverstehen.
Sprache ist der Schlüssel für Bildung und Teilhabe, für Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Die Sprachförderung ist eine wesentliche Aufgabe in Kita und Grundschule. Die Kitas sind oftmals der erste Bildungsort, den Kinder und Familien erfahren und von hoher Bedeutung für den Spracherwerb.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Verfahren in den
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Für die Kindertageseinrichtungen gilt mit der Einführung des Gesetzes weiterhin das gesetzlich verbindliche Bildungs- und Erziehungsziel der sprachlichen Bildung und Sprachförderung sowie die verpflichtenden Sprachstandserhebungen mit den Beobachtungsverfahren Sismik und Seldak. Sismik bedeutet „Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen“ und wird verwendet, wenn beide Eltern nicht-deutschsprachiger Herkunft sind.
Seldak steht für „Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern“ und wird verwendet, wenn zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist. Die Anwendung ist Fördervoraussetzung gemäß dem Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Der Sprachstand wird bei allen Kindern im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung erhoben (alle Kinder, die zwischen dem 01.10. des aktuellen Jahres und dem 30.09. des Folgejahres sechs Jahre alt werden). Die Sprachstandserhebung in der Kindertageseinrichtung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte in den verschiedenen Situationen des Kita-Alltags. Es findet keine einzelne Test-Situation statt.
Der Vorkurs Deutsch 240 ist ein Kooperationsprojekt von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zur ergänzenden Sprachförderung für Kinder mit Unterstützungsbedarf in der deutschen Sprache. Der Vorkursanteil der Kita beginnt weiterhin im vorletzten Kitajahr vor der Einschulung. Er bleibt – zumindest im ersten Halbjahr – ein Angebot staatlich geförderter Kindertageseinrichtungen. Mit Einwilligung der Eltern nehmen daran die Kinder teil, bei denen mittels SELDAK / SISMIK ein erhöhter Sprachförderbedarf im Deutschen festgestellt wurde.
Neu geregelt wird die Teilnahme am schulischen Vorkursanteil im letzten Kitajahr vor der Einschulung: Wenn das Ergebnis der Sprachstandserhebung an der Grundschule erwarten lässt, dass die Deutschkenntnisse des Kindes für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule nicht ausreichen werden, erlässt die Grundschule einen Bescheid an die Eltern, wonach das Kind zum Besuch einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs Deutsch verpflichtet wird (Art. 37 Abs. 3 Satz 4 BayEUG). Die Vorkurspflicht betrifft im letzten Kitajahr den Kita- und den Schulanteil; für verpflichtete Kinder, die bisher keine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung besuchen, müssen die Eltern einen solchen Kitaplatz suchen (Quelle: FAQ zum reformierten Vorkurs Deutsch 240 in Bayern, Staatsinstitut für Frühpädagogik).
Im Schuljahr 2024/2025 wurde der Vorkurs Deutsch von den Grundschulen in Erlangen für 451 Kinder angeboten.
Die Umsetzung des Gesetzes
bedeutet für die Kindertageseinrichtungen folgende neue Aufgaben:
Als Frist für die Sprachstandserhebungen in den Kindertageseinrichtungen nach den Beobachtungsverfahren Seldak und Sismik wurde der 31.01. eines Jahres festgelegt. Gemäß den Ergebnissen der Sprachbeobachtungsverfahren in der Kita stellt die Kita zum 31.01. eine Erklärung für die Eltern zur Vorlage bei der Grundschule aus, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Die Durchführung eines Vorkurs Deutsch 240 ist eine Fördervoraussetzung. Außerdem muss die Kita eine Bestätigung über die Aufnahme eines Kindes und Kenntnis über Besuchs- und Sprachförderpflicht ausstellen sowie eine Meldung des Trägers der Kita an die Sprengelgrundschule bei Verstoß gegen eine bekannte Anordnung einer Besuchs- und Sprachförderpflicht melden. Die Kita erfährt von der Besuchs- und Sprachförderpflicht, wenn die Erziehungsberechtigten den entsprechenden Bescheid der Grundschule vorlegen. Die Kita muss den Eltern zum Zweck der Vorlage bei der Grundschule eine Bestätigung über die Aufnahme eines Kindes mit Besuchs- und Sprachförderpflicht ausstellen mit Kenntnisnahme des Trägers der Kita.
Bisher gab es keine Meldung zu Kindern nach dem Sprachtest, die keine Kita besuchen und für die eine Besuchspflicht in Frage kommen würde.
Das Sprachscreening an den Grundschulen mit dem neu entwickelten Instrument „Bayerisches Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs – BASIS“ wurde erstmals ab März 2025 an den Grundschulen durchgeführt. Die Sprachstandserhebung findet an der zuständigen Grundschule statt, nicht in der Kindertageseinrichtung.
In Erlangen wurden 604 Kinder zur Teilnahme an der Sprachtestung gemeldet. Es konnte mit 580 Kinder die Sprachtestung „Basis“ durchgeführt werden. Der verbleibende Teil Kinder/Eltern ist nicht zur Testung erschienen.
An den Erlanger Grundschulen fanden Testungen wie folgt statt:
|
GS
Adalbert-Stifter-Schule |
47 |
|
GS
Büchenbach |
35 |
|
GS
Bruck M.u.J. Elsner |
26 |
|
GS
Brucker Lache |
29 |
|
GS
Eltersdorf |
11 |
|
GS
Frauenaurach |
18 |
|
GS Friedrich-Rückert-Schule |
83 |
|
GS
Dechsendorf |
20 |
|
GS
Hermann-Hedenus-Schule |
23 |
|
GS
Loschgeschule |
24 |
|
GS Michael-Poeschke-Schule |
64 |
|
GS Pestalozzischule |
95 |
|
GS
Tennenlohe |
10 |
|
GS
Büchenbach-Nord Mönauschule |
43 |
|
GS
Heinrich-Kirchner-Schule |
52 |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erfahrungen im ersten Jahr der
Durchführung
Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes kurz vor Weihnachten 2024 mit der Frist zum 31. Januar 2025 zur Ausstellung der Bescheinigungen zum Sprachförderbedarf durch die Kitas gab es bei der erstmaligen Durchführung große Herausforderungen durch Unsicherheiten und fehlende Hintergrundinformationen.
Im Mai 2025 fand eine informelle „Stimmungs-Abfrage“ für die Regierung von Mittelfranken bei den Kindertageseinrichtungen in Erlangen statt, an der ein Teil der Einrichtungen mit einem Stimmungsbild teilgenommen hat. Dies ergab ein repräsentatives, wenn auch inhomogenes Bild, wie die erstmalige Durchführung bewertet werden kann:
Einige Einrichtungen berichteten, dass für sie durch das Ausstellen der
Bescheinigung kein übermäßiger bürokratischer Mehraufwand entstand. Sie „haben
jetzt lediglich ein Blatt mehr ausfüllen müssen und dieses an die Eltern
ausgeteilt“. Durch den ausführlichen Leitfaden aus dem Staatsministerium war
die zeitliche Abfolge der Sprachstandserhebung weitgehend ersichtlich. Betont
wurde vielfach die gute Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen,
dank dieser Unsicherheiten geklärt werden konnten. Besonders positiv war für
einige Einrichtungen auch, dass durch die Nähe zur Sprengelschule die Meldung
der Kinder zügig und unkompliziert erfolgen konnte. Insgesamt wurde die
Einführung des verpflichtenden Verfahrens daher in Teilen begrüßt, insbesondere
durch die Verpflichtung zur Sprachförderung, die verhindert, dass Kinder mit
Förderbedarf durch fehlende Kooperation der Eltern oder Unwissenheit vom
Vorkurs ausgeschlossen werden.
In einigen Grundschulsprengeln
war die hohe Anzahl der gemeldeten Kinder für die Sprachtestung eine große
Herausforderung mit den Kapazitäten der Beratungslehrkräfte, die die Testungen
durchführten. Ein Teil der Eltern erschien nicht mit ihrem Kind zum
Test-Termin und es war sehr aufwändig, diese Familien zu erreichen.
Einem Teil der pädagogischen Fachkräfte war nicht klar, in welchen
Fällen ein Kind für den Sprachförderbedarf gemeldet werden muss oder eine
Befreiung erteilt werden kann sowie welche Folgen jeweils „zu befürchten“ sind.
Teilweise wurde für Kinder mit logopädischem oder ähnlichem Sprachförderbedarf
keine Bescheinigung für die Eltern ausgestellt, obwohl diese nicht der
Zielgruppe zur Sprachförderung mit dem Vorkurs Deutsch entsprechen.
Ein zentraler Kritikpunkt
betraf die mangelnde Transparenz und Verständlichkeit für viele Eltern. Diese
wussten nicht, was sie mit der Befreiungserklärung der Kita anfangen sollten
oder waren durch die Formulierungen in den offiziellen Schreiben verunsichert.
Besonders problematisch war es, wenn Eltern keine Rückmeldung über die
Ergebnisse des schulischen Tests erhielten oder wenn die Resultate nicht
nachvollziehbar erschienen: So wurde beispielsweise bei einem Kind, das sich im
Kindergarten kaum an Gesprächen beteiligte, kein Sprachförderbedarf im
Sprachscreening festgestellt, während ein anderes, sehr sprachkompetentes Kind
im Test „durchfiel“. Die Testsituation wurde immer wieder kritisiert. Die
Diskrepanzen warfen Fragen zur Aussagekraft und Methodik des Tests auf. Zudem kritisieren
Erzieher*innen, dass der schulische Sprachtest unter künstlichen Bedingungen
mit einer fremden Person durchgeführt wird, was gerade für junge Kinder eine
große Belastung darstellen konnte.
Sehr viel Aufwand bedeutete das neue Verfahren für die Kitas bei den
Familien mit Migrationshintergrund, die vielfach die Formulierungen und
komplexen Ausdrucksweisen in den offiziellen Schreiben und Einladungen für die
Testung in der Schule nicht verstanden und hohen Erklärungsbedarf in den
Kindertageseinrichtungen äußerten. Mithilfe der Fachkräfte konnte den Eltern
der Ablauf verständlich gemacht und Unsicherheiten genommen werden. Der dadurch
entstandene Mehraufwand wurde von den Einrichtungen als sehr belastend
empfunden.
Es gab mehrere Fälle, in denen die Kindertageseinrichtung eine
Sprachförderung feststellte, jedoch die Testung in der Grundschule zu einem
anderen Ergebnis kam. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass die
Kitas weitere Kinder, die nicht durch das Sprachscreening zur Teilnahme am
Vorkurs Deutsch verpflichtet sind, an die Grundschulen melden und deren
Teilnahme als „Kann-Kinder“ ermöglicht werden kann.
Traten dennoch einige Unsicherheit im Ablauf und Vorgehen seitens der
Schulen und Einrichtungen auf, konnten diese dank der guten Kooperation und
Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien beseitigt werden. Betont wurde
ebenfalls die Förderung der engeren Zusammenarbeit zwischen Sprengelschule und
Einrichtung.
Bei einem gemeinsamen Treffen im Staatlichen Schulamt mit Teilnahme der
Beratungslehrer*innen, die das Sprachscreening an den Grundschulen
durchführten, aus dem Jugendamt Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen sowie
den Teilnehmer*innen an den Arbeitskreisen Kita-Grundschule aus Stadt und
Landkreis fand ein Austausch zum ersten Durchlauf nach Einführung des Gesetzes
statt. Hier wurde ebenfalls grundsätzlich ein hoher gegenseitiger
Informationsbedarf festgestellt und verschiedene Lösungsideen entwickelt, wie
das Verfahren ab Herbst 2025 verbessert und mit mehr Transparenz für Eltern,
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen durchgeführt werden kann.
Fazit
Der zusätzliche bürokratische Aufwand für die Kindertageseinrichtung mit
Ausstellung der Bescheinigungen zeigt sich als bewältigbar. Die
Sprachstandserhebungen in den Kindertageseinrichtungen erfolgten über die
bewährten Beobachtungsverfahren wie bisher.
Jedoch zeigte sich ein hoher personeller Zusatz-Aufwand in den
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in der Zusammenarbeit mit den Eltern,
insbesondere mit nicht-deutschsprachigen Eltern, die viel Erklärungsbedarf
hatten. Dies wurde vor allem in den Einrichtungen mit einem
überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund deutlich –
insbesondere als Beispiel im Schulsprengel der Pestalozzi-Schule mit der
höchsten Anzahl an Kindern für die Testungen.
Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes lagen bei
den Beratungslehrkräften, Schulleitungen und Verwaltungsangestellten der
Grundschulen, die ohne zusätzliche Personalausstattung die Testungen
durchführten. Die Logistik mit der Terminvergabe und Einladungen an die Eltern
bedeutete einen erheblichen Mehraufwand.
Für eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Verfahrens ist die gute
Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen essentiell und eine Voraussetzung für das Gelingen. Um dies weiter
zu fördern, wird das Thema ab Oktober 2025 bei den Austauschtreffen im
Arbeitskreis Kita-Grundschule aufgenommen und zusätzliche Elternabende sollen angeboten
werden. Außerdem soll es künftig bereits im September/Oktober ein allgemeines
Erstinformationsschreiben zur Sprachstandserhebung an die Eltern geben,
verbunden mit näheren Informationen bei den Elternabenden von Kita und
Grundschule. Ein Lösungsansatz ist zudem die Teilnahme von Schulleitung,
Kooperationslehrkraft/Beratungslehrkraft sowie vom Schulamt an den
Dienstbesprechungen für die Kindertageseinrichtungen im Jugendamt zur
Vertiefung der gegenseitigen Kooperation.
Es ist davon auszugehen, dass sich der hohe Informationsbedarf der
Eltern in den Folgejahren mit Etablierung des Verfahrens relativiert. Dieser
war in diesem ersten Jahr der Durchführung in einem Teil der Einrichtungen
exorbitant hoch, bedingt durch die kurzfristige Einführung und Durchführung und
die fehlenden gegenseitigen Vorinformationen von Schul- und Kita-Seite bzw. der
beteiligten Ministerien.
Jenseits des Verfahrens zur Sprachstandserhebung liegen weitere
grundlegende Herausforderungen im notwendigen Angebot zur Durchführung der Vorkurse
Deutsch, die für eine sinnvolle Förderung der Kinder in kleinen Gruppen mehr
Personal in Form von Sprachfachkräften in Kitas und Grundschulen benötigen. Es
besteht ein Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen sowohl im Grundschul- als
auch im Kita-Bereich, um die mit dem Gesetz zur Sprachstandshebung verbundenen
Ziele in der Sprachförderung, Bildungs- und Chancengerechtigkeit überhaupt
erreichen zu können. Die Durchführung des Vorkurs Deutsch ist für die
Kindertageseinrichtungen schon bisher eine verpflichtende Fördervoraussetzung.
Aus fachlicher Sicht sollte alle Einrichtungen eine entsprechende personelle
Zusatzausstattung dafür erhalten. Das Landesprogramm zur Fortführung der
Sprach-Kitas trägt dem in Teilen Rechnung. Allerdings können nur Einrichtungen,
die bis 2023 am Landesprogramm Sprach-Kita teilgenommen haben, die weitere
Förderung der Sprach-Fachkräfte erhalten. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas:
Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ startete 2016 war sehr erfolgreich.
Eine Ausweitung erscheint fachlich mehr als sinnvoll, um den steigenden Anteil
von Kindern aus Migrationsfamilien in den Einrichtungen gerecht zu werden und
die entsprechende Sprach-Förderung durchführen zu können.
Bislang gibt es keine Erkenntnisse aus dem Bereich von Sozial- und
Kulturministerium, dass diesen Aspekten Rechnung getragen wird.
Außerdem ist aus fachlicher Sicht mehr Investition in
Fortbildungsmöglichkeiten für die pädagogischen Fachkräfte zur Sprachförderung
im Kita-Alltag sowie im Rahmen des Vorkurs Deutsch 240 notwendig.
Für die Stadt Erlangen wurde die Weiterbildungsreihe „SpaS – Sprache als
Schlüssel“ im Jahr 2023 ursprünglich für die Einrichtungen der Spiel- und
Lernstuben konzipiert. Mittlerweile ist dieses Fortbildungsangebot ausgeweitet
und steht allen pädagogischen Fachkräften aus den Kitas in städtischer und
freier Trägerschaft im Rahmen des städt. Fortbildungsprogramms offen. Dafür
sind entsprechende Ressourcen im Fortbildungsetat dringend vonnöten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
