Betreff
Berichtsantrag der SPD-Stadtratsfraktion 002/2025:Einschätzung und Umsetzung der Sprachstandstests
Vorlage
515/014/2025
Aktenzeichen
V/515/ES015
Art
Beschlussvorlage

Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 002/2025 vom 14.01.2025 ist damit abschließend bearbeitet


1.         Ergebnis/Wirkungen
Das „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ wurde am 28.11.2024 vom Bayerischen Landtag beschlossen und trat zum 17.12.2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Durchführung von Sprachstandserhebungen bei allen Kindern 1,5 Jahre vor der Einschulung durch die zuständige Sprengelgrundschule, um den Sprachförderbedarf festzustellen und die Sprachförderung sicherzustellen.

Die Sprengelgrundschule lädt alle Kinder in der entsprechenden Alterskohorte ein mit Ausnahme der Kinder, deren Eltern eine schriftliche Erklärung der Kindertageseinrichtung vorlegen, dass kein Sprachförderbedarf besteht oder die Kinder eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) besuchen. Wenn ein Sprachförderbedarf durch die Grundschule festgestellt wird, besteht die Verpflichtung zum Besuch des Kindes in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs Deutsch 240. (Dies gilt nicht bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf oder bei einer Behinderung).

In den Schuljahren 2012/13 bis 2022/23 nahm die Anzahl der Vorkurse in Bayern um mehr als 50% zu, die Anzahl der teilnehmenden Kinder stieg sogar um über 80%. Der Bedarf an Sprachförderung zeigte sich in den letzten Jahren immer deutlicher in den bayerischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Es ist gemäß einer Studie aus dem Jahr 1995 erwiesen, dass Kinder aus einkommensstärkeren Familien in den ersten drei Lebensjahren etwa 30 Millionen Wörter mehr hören als Kinder aus einkommensschwächeren Familien. Diese „30-Millionen-Wörter-Lücke“ korreliert mit signifikanten Unterschieden bei Tests zum Wortschatz, zur Sprachentwicklung und zum Leseverstehen.

Sprache ist der Schlüssel für Bildung und Teilhabe, für Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Die Sprachförderung ist eine wesentliche Aufgabe in Kita und Grundschule. Die Kitas sind oftmals der erste Bildungsort, den Kinder und Familien erfahren und von hoher Bedeutung für den Spracherwerb.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Verfahren in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Für die Kindertageseinrichtungen gilt mit der Einführung des Gesetzes weiterhin das gesetzlich verbindliche Bildungs- und Erziehungsziel der sprachlichen Bildung und Sprachförderung sowie die verpflichtenden Sprachstandserhebungen mit den Beobachtungsverfahren Sismik und Seldak. Sismik bedeutet „Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen“ und wird verwendet, wenn beide Eltern nicht-deutschsprachiger Herkunft sind.

Seldak steht für „Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern“ und wird verwendet, wenn zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist. Die Anwendung ist Fördervoraussetzung gemäß dem Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Der Sprachstand wird bei allen Kindern im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung erhoben (alle Kinder, die zwischen dem 01.10. des aktuellen Jahres und dem 30.09. des Folgejahres sechs Jahre alt werden). Die Sprachstandserhebung in der Kindertageseinrichtung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte in den verschiedenen Situationen des Kita-Alltags. Es findet keine einzelne Test-Situation statt.

 

Der Vorkurs Deutsch 240 ist ein Kooperationsprojekt von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zur ergänzenden Sprachförderung für Kinder mit Unterstützungsbedarf in der deutschen Sprache. Der Vorkursanteil der Kita beginnt weiterhin im vorletzten Kitajahr vor der Einschulung. Er bleibt – zumindest im ersten Halbjahr – ein Angebot staatlich geförderter Kindertageseinrichtungen. Mit Einwilligung der Eltern nehmen daran die Kinder teil, bei denen mittels SELDAK / SISMIK ein erhöhter Sprachförderbedarf im Deutschen festgestellt wurde.

Neu geregelt wird die Teilnahme am schulischen Vorkursanteil im letzten Kitajahr vor der Einschulung: Wenn das Ergebnis der Sprachstandserhebung an der Grundschule erwarten lässt, dass die Deutschkenntnisse des Kindes für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule nicht ausreichen werden, erlässt die Grundschule einen Bescheid an die Eltern, wonach das Kind zum Besuch einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs Deutsch verpflichtet wird (Art. 37 Abs. 3 Satz 4 BayEUG). Die Vorkurspflicht betrifft im letzten Kitajahr den Kita- und den Schulanteil; für verpflichtete Kinder, die bisher keine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung besuchen, müssen die Eltern einen solchen Kitaplatz suchen (Quelle: FAQ zum reformierten Vorkurs Deutsch 240 in Bayern, Staatsinstitut für Frühpädagogik).

Im Schuljahr 2024/2025 wurde der Vorkurs Deutsch von den Grundschulen in Erlangen für 451 Kinder angeboten.

Die Umsetzung des Gesetzes bedeutet für die Kindertageseinrichtungen folgende neue Aufgaben:

Als Frist für die Sprachstandserhebungen in den Kindertageseinrichtungen nach den Beobachtungsverfahren Seldak und Sismik wurde der 31.01. eines Jahres festgelegt. Gemäß den Ergebnissen der Sprachbeobachtungsverfahren in der Kita stellt die Kita zum 31.01. eine Erklärung für die Eltern zur Vorlage bei der Grundschule aus, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.

Die Durchführung eines Vorkurs Deutsch 240 ist eine Fördervoraussetzung. Außerdem muss die Kita eine Bestätigung über die Aufnahme eines Kindes und Kenntnis über Besuchs- und Sprachförderpflicht ausstellen sowie eine Meldung des Trägers der Kita an die Sprengelgrundschule bei Verstoß gegen eine bekannte Anordnung einer Besuchs- und Sprachförderpflicht melden. Die Kita erfährt von der Besuchs- und Sprachförderpflicht, wenn die Erziehungsberechtigten den entsprechenden Bescheid der Grundschule vorlegen. Die Kita muss den Eltern zum Zweck der Vorlage bei der Grundschule eine Bestätigung über die Aufnahme eines Kindes mit Besuchs- und Sprachförderpflicht ausstellen mit Kenntnisnahme des Trägers der Kita.

Bisher gab es keine Meldung zu Kindern nach dem Sprachtest, die keine Kita besuchen und für die eine Besuchspflicht in Frage kommen würde.

Das Sprachscreening an den Grundschulen mit dem neu entwickelten Instrument „Bayerisches Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs – BASIS“ wurde erstmals ab März 2025 an den Grundschulen durchgeführt. Die Sprachstandserhebung findet an der zuständigen Grundschule statt, nicht in der Kindertageseinrichtung. 

In Erlangen wurden 604 Kinder zur Teilnahme an der Sprachtestung gemeldet. Es konnte mit 580 Kinder die Sprachtestung „Basis“ durchgeführt werden. Der verbleibende Teil Kinder/Eltern ist nicht zur Testung erschienen.

An den Erlanger Grundschulen fanden Testungen wie folgt statt:

GS Adalbert-Stifter-Schule

47

GS Büchenbach

35

GS Bruck M.u.J. Elsner

26

GS Brucker Lache

29

GS Eltersdorf

11

GS Frauenaurach

18

GS Friedrich-Rückert-Schule

83

GS Dechsendorf

20

GS Hermann-Hedenus-Schule

23

GS Loschgeschule

24

GS Michael-Poeschke-Schule

64

GS Pestalozzischule

95

GS Tennenlohe

10

GS Büchenbach-Nord Mönauschule

43

GS Heinrich-Kirchner-Schule

52

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erfahrungen im ersten Jahr der Durchführung

Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes kurz vor Weihnachten 2024 mit der Frist zum 31. Januar 2025 zur Ausstellung der Bescheinigungen zum Sprachförderbedarf durch die Kitas gab es bei der erstmaligen Durchführung große Herausforderungen durch Unsicherheiten und fehlende Hintergrundinformationen.

Im Mai 2025 fand eine informelle „Stimmungs-Abfrage“ für die Regierung von Mittelfranken bei den Kindertageseinrichtungen in Erlangen statt, an der ein Teil der Einrichtungen mit einem Stimmungsbild teilgenommen hat. Dies ergab ein repräsentatives, wenn auch inhomogenes Bild, wie die erstmalige Durchführung bewertet werden kann:

Einige Einrichtungen berichteten, dass für sie durch das Ausstellen der Bescheinigung kein übermäßiger bürokratischer Mehraufwand entstand. Sie „haben jetzt lediglich ein Blatt mehr ausfüllen müssen und dieses an die Eltern ausgeteilt“. Durch den ausführlichen Leitfaden aus dem Staatsministerium war die zeitliche Abfolge der Sprachstandserhebung weitgehend ersichtlich. Betont wurde vielfach die gute Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, dank dieser Unsicherheiten geklärt werden konnten. Besonders positiv war für einige Einrichtungen auch, dass durch die Nähe zur Sprengelschule die Meldung der Kinder zügig und unkompliziert erfolgen konnte. Insgesamt wurde die Einführung des verpflichtenden Verfahrens daher in Teilen begrüßt, insbesondere durch die Verpflichtung zur Sprachförderung, die verhindert, dass Kinder mit Förderbedarf durch fehlende Kooperation der Eltern oder Unwissenheit vom Vorkurs ausgeschlossen werden.

 

In einigen Grundschulsprengeln war die hohe Anzahl der gemeldeten Kinder für die Sprachtestung eine große Herausforderung mit den Kapazitäten der Beratungslehrkräfte, die die Testungen durchführten. Ein Teil der Eltern erschien nicht mit ihrem Kind zum Test-Termin und es war sehr aufwändig, diese Familien zu erreichen.

Einem Teil der pädagogischen Fachkräfte war nicht klar, in welchen Fällen ein Kind für den Sprachförderbedarf gemeldet werden muss oder eine Befreiung erteilt werden kann sowie welche Folgen jeweils „zu befürchten“ sind. Teilweise wurde für Kinder mit logopädischem oder ähnlichem Sprachförderbedarf keine Bescheinigung für die Eltern ausgestellt, obwohl diese nicht der Zielgruppe zur Sprachförderung mit dem Vorkurs Deutsch entsprechen.

Ein zentraler Kritikpunkt betraf die mangelnde Transparenz und Verständlichkeit für viele Eltern. Diese wussten nicht, was sie mit der Befreiungserklärung der Kita anfangen sollten oder waren durch die Formulierungen in den offiziellen Schreiben verunsichert. Besonders problematisch war es, wenn Eltern keine Rückmeldung über die Ergebnisse des schulischen Tests erhielten oder wenn die Resultate nicht nachvollziehbar erschienen: So wurde beispielsweise bei einem Kind, das sich im Kindergarten kaum an Gesprächen beteiligte, kein Sprachförderbedarf im Sprachscreening festgestellt, während ein anderes, sehr sprachkompetentes Kind im Test „durchfiel“. Die Testsituation wurde immer wieder kritisiert. Die Diskrepanzen warfen Fragen zur Aussagekraft und Methodik des Tests auf. Zudem kritisieren Erzieher*innen, dass der schulische Sprachtest unter künstlichen Bedingungen mit einer fremden Person durchgeführt wird, was gerade für junge Kinder eine große Belastung darstellen konnte.

Sehr viel Aufwand bedeutete das neue Verfahren für die Kitas bei den Familien mit Migrationshintergrund, die vielfach die Formulierungen und komplexen Ausdrucksweisen in den offiziellen Schreiben und Einladungen für die Testung in der Schule nicht verstanden und hohen Erklärungsbedarf in den Kindertageseinrichtungen äußerten. Mithilfe der Fachkräfte konnte den Eltern der Ablauf verständlich gemacht und Unsicherheiten genommen werden. Der dadurch entstandene Mehraufwand wurde von den Einrichtungen als sehr belastend empfunden.

Es gab mehrere Fälle, in denen die Kindertageseinrichtung eine Sprachförderung feststellte, jedoch die Testung in der Grundschule zu einem anderen Ergebnis kam. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass die Kitas weitere Kinder, die nicht durch das Sprachscreening zur Teilnahme am Vorkurs Deutsch verpflichtet sind, an die Grundschulen melden und deren Teilnahme als „Kann-Kinder“ ermöglicht werden kann.

Traten dennoch einige Unsicherheit im Ablauf und Vorgehen seitens der Schulen und Einrichtungen auf, konnten diese dank der guten Kooperation und Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien beseitigt werden. Betont wurde ebenfalls die Förderung der engeren Zusammenarbeit zwischen Sprengelschule und Einrichtung.

Bei einem gemeinsamen Treffen im Staatlichen Schulamt mit Teilnahme der Beratungslehrer*innen, die das Sprachscreening an den Grundschulen durchführten, aus dem Jugendamt Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen sowie den Teilnehmer*innen an den Arbeitskreisen Kita-Grundschule aus Stadt und Landkreis fand ein Austausch zum ersten Durchlauf nach Einführung des Gesetzes statt. Hier wurde ebenfalls grundsätzlich ein hoher gegenseitiger Informationsbedarf festgestellt und verschiedene Lösungsideen entwickelt, wie das Verfahren ab Herbst 2025 verbessert und mit mehr Transparenz für Eltern, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen durchgeführt werden kann.

Fazit

Der zusätzliche bürokratische Aufwand für die Kindertageseinrichtung mit Ausstellung der Bescheinigungen zeigt sich als bewältigbar. Die Sprachstandserhebungen in den Kindertageseinrichtungen erfolgten über die bewährten Beobachtungsverfahren wie bisher.

Jedoch zeigte sich ein hoher personeller Zusatz-Aufwand in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in der Zusammenarbeit mit den Eltern, insbesondere mit nicht-deutschsprachigen Eltern, die viel Erklärungsbedarf hatten. Dies wurde vor allem in den Einrichtungen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund deutlich – insbesondere als Beispiel im Schulsprengel der Pestalozzi-Schule mit der höchsten Anzahl an Kindern für die Testungen.

Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes lagen bei den Beratungslehrkräften, Schulleitungen und Verwaltungsangestellten der Grundschulen, die ohne zusätzliche Personalausstattung die Testungen durchführten. Die Logistik mit der Terminvergabe und Einladungen an die Eltern bedeutete einen erheblichen Mehraufwand.

Für eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Verfahrens ist die gute Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen essentiell und eine Voraussetzung für das Gelingen. Um dies weiter zu fördern, wird das Thema ab Oktober 2025 bei den Austauschtreffen im Arbeitskreis Kita-Grundschule aufgenommen und zusätzliche Elternabende sollen angeboten werden. Außerdem soll es künftig bereits im September/Oktober ein allgemeines Erstinformationsschreiben zur Sprachstandserhebung an die Eltern geben, verbunden mit näheren Informationen bei den Elternabenden von Kita und Grundschule. Ein Lösungsansatz ist zudem die Teilnahme von Schulleitung, Kooperationslehrkraft/Beratungslehrkraft sowie vom Schulamt an den Dienstbesprechungen für die Kindertageseinrichtungen im Jugendamt zur Vertiefung der gegenseitigen Kooperation.

Es ist davon auszugehen, dass sich der hohe Informationsbedarf der Eltern in den Folgejahren mit Etablierung des Verfahrens relativiert. Dieser war in diesem ersten Jahr der Durchführung in einem Teil der Einrichtungen exorbitant hoch, bedingt durch die kurzfristige Einführung und Durchführung und die fehlenden gegenseitigen Vorinformationen von Schul- und Kita-Seite bzw. der beteiligten Ministerien.

Jenseits des Verfahrens zur Sprachstandserhebung liegen weitere grundlegende Herausforderungen im notwendigen Angebot zur Durchführung der Vorkurse Deutsch, die für eine sinnvolle Förderung der Kinder in kleinen Gruppen mehr Personal in Form von Sprachfachkräften in Kitas und Grundschulen benötigen. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen sowohl im Grundschul- als auch im Kita-Bereich, um die mit dem Gesetz zur Sprachstandshebung verbundenen Ziele in der Sprachförderung, Bildungs- und Chancengerechtigkeit überhaupt erreichen zu können. Die Durchführung des Vorkurs Deutsch ist für die Kindertageseinrichtungen schon bisher eine verpflichtende Fördervoraussetzung. Aus fachlicher Sicht sollte alle Einrichtungen eine entsprechende personelle Zusatzausstattung dafür erhalten. Das Landesprogramm zur Fortführung der Sprach-Kitas trägt dem in Teilen Rechnung. Allerdings können nur Einrichtungen, die bis 2023 am Landesprogramm Sprach-Kita teilgenommen haben, die weitere Förderung der Sprach-Fachkräfte erhalten. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ startete 2016 war sehr erfolgreich. Eine Ausweitung erscheint fachlich mehr als sinnvoll, um den steigenden Anteil von Kindern aus Migrationsfamilien in den Einrichtungen gerecht zu werden und die entsprechende Sprach-Förderung durchführen zu können.

Bislang gibt es keine Erkenntnisse aus dem Bereich von Sozial- und Kulturministerium, dass diesen Aspekten Rechnung getragen wird.

Außerdem ist aus fachlicher Sicht mehr Investition in Fortbildungsmöglichkeiten für die pädagogischen Fachkräfte zur Sprachförderung im Kita-Alltag sowie im Rahmen des Vorkurs Deutsch 240 notwendig.

Für die Stadt Erlangen wurde die Weiterbildungsreihe „SpaS – Sprache als Schlüssel“ im Jahr 2023 ursprünglich für die Einrichtungen der Spiel- und Lernstuben konzipiert. Mittlerweile ist dieses Fortbildungsangebot ausgeweitet und steht allen pädagogischen Fachkräften aus den Kitas in städtischer und freier Trägerschaft im Rahmen des städt. Fortbildungsprogramms offen. Dafür sind entsprechende Ressourcen im Fortbildungsetat dringend vonnöten. 

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: