Betreff
Fuß-Radwegbrücke über den Adenauerring zur Heinrich-Kirchner-Schule;
Hier: Temporäre Hilfsbrückenlösung und Vorbereitung Ersatzneubau
Vorlage
66/275/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Gutachterliche Stellungnahme des Holzbau Sachverständigen vom 13.05.25 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt eine provisorische Hilfsbrückenlösung zu errichten und
einen Ersatzneubau des Brückenüberbaus zu planen und abzustimmen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bei der Fuß- und Radwegbrücke über den Adenauerring zur Heinrich-Kirchner-Schule wurde im Zuge der regelmäßigen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ein Feuchteschaden der Holzkonstruktion entdeckt. Um die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit zu gewähren wurde Ende 2023 eine Teilsperrung der Brücke veranlasst (siehe Mitteilung zur Kenntnis; Vorlagenummer 66/194/2023) sowie eine Begutachtung der Brücke durch einen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der Auftrag umfasste folgende Aufgaben:

a) Ermittlung des Schadensausmaßes

b) Aufzeigen einer Sanierungslösung der Brücke unter Aufrechterhaltung der bisherigen Konstruktion

        c) Ermittlung einer Konstruktion als Stegüberbau mit Geländer zur sicheren provisorischen Nutzung der Brücke um eine kurzfristige Sperrung des Weges zu vermeiden
d) Darstellen von Neubaualternativen des Brückenüberbaus unter Beachtung einer erhöhten Durchfahrtshöhe aufgrund der am Adenauerring geplanten Stadtumlandbahn

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vertiefte Schadensermittlung hat aufgezeigt, dass Teile der tragenden Brückenkonstruktion nicht mehr standsicher sind. Insbesondere betroffen sind die äußeren Randträger und die Furnierschichtholzplatten unter dem Asphaltbelag. In der Folge waren auch die bestehenden Geländer nicht mehr verkehrssicher.
Somit hat sich die 2023 veranlasste Teilsperrung der Brücke als zwingend gebotene Sofortmaßnahme bestätigt. Aufgrund des Schadensausmaßes kann diese Maßnahme aber nur noch kurzfristig (2 Monate) weitergeführt werden.

Um eine längere Sperrung der Überführung des Adenauerring, die unter anderem eine wichtige Schulwegverbindung zur Heinrich-Kirchner-Schule darstellt, zu vermeiden wird eine provisorische Hilfsbrückenlösung vorgeschlagen. Unter Nutzung der noch standsicheren mittleren Brückenträger kann durch eine neue provisorische Belags- und Geländerlösung zumindest der Fußgängerverkehr auf der Brücke aufrechterhalten werden.

 

Eine Sanierung des Bauwerkes unter Beibehaltung der Konstruktion wäre möglich.
Hierzu wäre es erforderlich die Furnierschichtholzplatten, die Brückenabdichtung, den Gussasphaltbelag und die Geländer zu erneuern. Die Brettschichtholzträger müssten ausgebaut und von Fachfirmen im Werk aufbereitet werden. Von Fäulnis betroffene Teile müssten ersetzt werden. Risse müssten mit Epoxidharz verpresst werden. Anschließend müssten die Träger wieder zur Brücke transportiert und eingebaut werden. Vom Gutachter wird für diese Variante auch zu einer Verkleidung der Brücke geraten um Witterungseinflüsse besser begegnen zu können. Die Kosten einer möglichen Sanierung betragen ca. 238.000,00€ incl. Mehrwertsteuer.

Im Zuge der Planung der Stadt-Umland-Bahn hat sich gezeigt, dass die Durchfahrtshöhe unter der Brücke zur Heinrich-Kirchner-Schule nicht ausreicht um die Stadtumlandbahn ohne Tieferlegen der Fahrbahn queren zu lassen. Eine Tieferlegung des Adenauerringes würde auch den Haltestellenbereich Bus/Straßenbahn und Umbau der Einmündung der Mönaustraße betreffen. Das Ausmaß des erforderlichen Straßenumbaus würde dem eines Brückenneubaus übertreffen.

Eine sinnvolle Möglichkeit wäre es im Vorgriff auf das StUB-Projekt den Brückenüberbau so zu erneuern, dass eine ausreichende Durchfahrtshöhe erreicht werden kann.
Das vorliegende Gutachten zeigt auf, dass mit verschiedenen Konstruktionsmöglichkeiten dieses Ziel erreichbar ist. Die Kosten belaufen sich je nach Bauart auf 450 – 520.000.- €.

Ein neuer Überbau würde sich auch durch eine längere Nutzungsdauer auszeichnen und ist im Sinne einer nachhaltigen und dauerhaften Lösung positiv zu bewerten.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Gutachterliche Stellungnahme des Holzbau Sachverständigen vom 13.05.25 wird vorgestellt.

Um eine Sperrung der Brücke zu vermeiden wird eine provisorische Hilfsbrückenlösung errichtet. Vorbehaltlich vorhandener Personalressourcen soll die Maßnahme vom städtischen Bauhof in den Sommerferien 2025 umgesetzt werden. Es wird mit Materialkosten in Höhe von ca. 10.000,- € gerechnet.
Diese Lösung ist deutlich günstiger als die Anmietung einer Lichtsignalanlage als höhengleiche Fußgängerquerung des Adenauer-Ring als alternative Lösungsmöglichkeit um die Schulwegsicherheit zu gewährleisten. Eine Befahrung mit Reinigungsmaschinen und Räumfahrzeugen ist für den Betrieb des Provisoriums nicht möglich. Ein Mehraufwand für händische Reinigung und Räumung ist einzuplanen.

Zur Erneuerung des Überbaus werden die erforderlichen Planungsleistungen vergeben.
Mit dem ZVStUB werden die Randbedingungen für einen neuen Brückenüberbau abgestimmt. Zudem wird geprüft in wie weit eine Kostenbeteiligung durch das Projekt StUB und eine Förderung der Maßnahme möglich ist.

Die Vorgaben des Art. 69 GO über die vorläufige Haushaltsführung werden eingehalten.
Aufgrund der Gefährdung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind umgehend und dringend Maßnahmen zu ergreifen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Der Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner Verkehrssicherungsplicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Durch die entsprechende Maßnahme wird der ordnungsgemäße Zustand zur Verkehrssicherung auf dem Bauwerk gewährleistet. Demzufolge sind alternative Handlungsoptionen nicht vorhanden.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

10.000.-€

bei Sachkonto: 66

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk066 – Hilfsbrücke, 541803 – restliche Mittel

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Gutachterliche Stellungnahme

 

Übersichtslageplan