Hier: Temporäre Hilfsbrückenlösung und Vorbereitung Ersatzneubau
Die Gutachterliche Stellungnahme des Holzbau
Sachverständigen vom 13.05.25 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt eine provisorische Hilfsbrückenlösung zu errichten und
einen Ersatzneubau des Brückenüberbaus zu planen und abzustimmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bei der Fuß- und Radwegbrücke über den Adenauerring zur Heinrich-Kirchner-Schule wurde im Zuge der regelmäßigen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ein Feuchteschaden der Holzkonstruktion entdeckt. Um die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit zu gewähren wurde Ende 2023 eine Teilsperrung der Brücke veranlasst (siehe Mitteilung zur Kenntnis; Vorlagenummer 66/194/2023) sowie eine Begutachtung der Brücke durch einen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der Auftrag umfasste folgende Aufgaben:
a) Ermittlung des Schadensausmaßes
b) Aufzeigen einer Sanierungslösung der Brücke unter Aufrechterhaltung der bisherigen Konstruktion
c) Ermittlung einer
Konstruktion als Stegüberbau mit Geländer zur sicheren provisorischen Nutzung
der Brücke um eine kurzfristige Sperrung des Weges zu vermeiden
d) Darstellen von Neubaualternativen des Brückenüberbaus unter Beachtung einer
erhöhten Durchfahrtshöhe aufgrund der am Adenauerring geplanten Stadtumlandbahn
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die vertiefte Schadensermittlung
hat aufgezeigt, dass Teile der tragenden Brückenkonstruktion nicht mehr
standsicher sind. Insbesondere betroffen sind die äußeren Randträger und die
Furnierschichtholzplatten unter dem Asphaltbelag. In der Folge waren auch die
bestehenden Geländer nicht mehr verkehrssicher.
Somit hat sich die 2023 veranlasste Teilsperrung der Brücke als zwingend
gebotene Sofortmaßnahme bestätigt. Aufgrund des Schadensausmaßes kann diese
Maßnahme aber nur noch kurzfristig (2 Monate) weitergeführt werden.
Um eine längere Sperrung der Überführung des Adenauerring, die unter anderem
eine wichtige Schulwegverbindung zur Heinrich-Kirchner-Schule darstellt, zu
vermeiden wird eine provisorische Hilfsbrückenlösung vorgeschlagen. Unter
Nutzung der noch standsicheren mittleren Brückenträger kann durch eine neue
provisorische Belags- und Geländerlösung zumindest der Fußgängerverkehr auf der
Brücke aufrechterhalten werden.
Eine Sanierung des Bauwerkes
unter Beibehaltung der Konstruktion wäre möglich.
Hierzu wäre es erforderlich die Furnierschichtholzplatten, die
Brückenabdichtung, den Gussasphaltbelag und die Geländer zu erneuern. Die
Brettschichtholzträger müssten ausgebaut und von Fachfirmen im Werk aufbereitet
werden. Von Fäulnis betroffene Teile müssten ersetzt werden. Risse müssten mit
Epoxidharz verpresst werden. Anschließend müssten die Träger wieder zur Brücke
transportiert und eingebaut werden. Vom Gutachter wird für diese Variante auch
zu einer Verkleidung der Brücke geraten um Witterungseinflüsse besser begegnen
zu können. Die Kosten einer möglichen Sanierung betragen ca. 238.000,00€ incl.
Mehrwertsteuer.
Im Zuge der Planung der Stadt-Umland-Bahn hat sich gezeigt, dass die
Durchfahrtshöhe unter der Brücke zur Heinrich-Kirchner-Schule nicht ausreicht
um die Stadtumlandbahn ohne Tieferlegen der Fahrbahn queren zu lassen. Eine
Tieferlegung des Adenauerringes würde auch den Haltestellenbereich
Bus/Straßenbahn und Umbau der Einmündung der Mönaustraße betreffen. Das Ausmaß
des erforderlichen Straßenumbaus würde dem eines Brückenneubaus übertreffen.
Eine sinnvolle Möglichkeit wäre es im Vorgriff auf das StUB-Projekt den
Brückenüberbau so zu erneuern, dass eine ausreichende Durchfahrtshöhe erreicht
werden kann.
Das vorliegende Gutachten zeigt auf, dass mit verschiedenen
Konstruktionsmöglichkeiten dieses Ziel erreichbar ist. Die Kosten belaufen sich
je nach Bauart auf 450 – 520.000.- €.
Ein neuer Überbau würde sich auch durch eine längere Nutzungsdauer auszeichnen und ist im Sinne einer nachhaltigen und dauerhaften Lösung positiv zu bewerten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Gutachterliche Stellungnahme
des Holzbau Sachverständigen vom 13.05.25 wird vorgestellt.
Um eine Sperrung der Brücke zu vermeiden wird eine provisorische
Hilfsbrückenlösung errichtet. Vorbehaltlich vorhandener Personalressourcen soll
die Maßnahme vom städtischen Bauhof in den Sommerferien 2025 umgesetzt werden.
Es wird mit Materialkosten in Höhe von ca. 10.000,- € gerechnet.
Diese Lösung ist deutlich günstiger als die Anmietung einer Lichtsignalanlage
als höhengleiche Fußgängerquerung des Adenauer-Ring als alternative
Lösungsmöglichkeit um die Schulwegsicherheit zu gewährleisten. Eine Befahrung
mit Reinigungsmaschinen und Räumfahrzeugen ist für den Betrieb des Provisoriums
nicht möglich. Ein Mehraufwand für händische Reinigung und Räumung ist
einzuplanen.
Zur Erneuerung des Überbaus werden die erforderlichen Planungsleistungen
vergeben.
Mit dem ZVStUB werden die Randbedingungen für einen neuen Brückenüberbau
abgestimmt. Zudem wird geprüft in wie weit eine Kostenbeteiligung durch das
Projekt StUB und eine Förderung der Maßnahme möglich ist.
Die Vorgaben des Art. 69 GO über die vorläufige Haushaltsführung werden
eingehalten.
Aufgrund der Gefährdung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind
umgehend und dringend Maßnahmen zu ergreifen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Der
Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner
Verkehrssicherungsplicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren
ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Standsicherheit.
Durch die entsprechende Maßnahme wird der ordnungsgemäße Zustand zur
Verkehrssicherung auf dem Bauwerk gewährleistet. Demzufolge sind alternative
Handlungsoptionen nicht vorhanden.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine
alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur
Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung
des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
10.000.-€ |
bei Sachkonto: 66 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk066 – Hilfsbrücke, 541803 – restliche Mittel
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Gutachterliche Stellungnahme
Übersichtslageplan