1.
Der Bericht der
Verwaltung dient zur Kenntnis.
2.
Das Förderprogramm zur
Beschaffung schulischer Endgeräte (SchulMobE) wird nicht in Anspruch genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE)
sieht finanzielle Mittel vor, um die digitale Ausstattung von Schüler*innen
sowie Lehrer*innen durch die Bereitstellung weiterer mobiler Endgeräte (z. B.
Tablets, Notebooks, Convertibles) zu verbessern.
Ziel ist es, die pädagogische
Digitalisierung an den Schulen weiter zu unterstützen und sowohl Schüler*innen
als auch Lehrer*innen dauerhaft digitale Lernwerkzeuge für den Einsatz im
Unterricht zur Verfügung zu stellen. Mit der Beschaffung weiterer mobiler
Endgeräte über SchulMobE sollen dabei die Lücken zu den vorangegangenen
Förderprogrammen (SoLD, SoLE) und der 1:1-Ausstattung an weiterführenden
Schulen geschlossen sowie Ersatzbeschaffungen für inzwischen defekte Geräte aus
den damaligen Förderprogrammen vorgenommen werden.
Die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträgerin von 33 Schulen kann im Rahmen dieses Programms Fördermittel zur Beschaffung entsprechender Geräte beantragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Förderung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinie SchulMobE. Für ein Lehrerdienstgerät werden laut Förderrichtlinie 1.000 € pro Gerät (750 € Hardwarekosten + 250 € Verwaltungskostenpauschale) und für ein Schülergerät werden 350 € zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen der Stadt Erlangen Mittel i. H. v. 652.050 € (1.863 Schülergeräte) und i. H. v. 243.000 € (243 Lehrerdienstgeräte) zur Verfügung.
Trotz der grundsätzlichen Zielsetzung des Förderprogramms, die digitale Teilhabe zu stärken, ist festzuhalten, dass die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von maximal 350 € pro mobilen Endgerät (inkl. Zubehör (Stift und Hülle)) in der Praxis nicht auskömmlich sind, um ein den schulischen Anforderungen entsprechendes digitales Arbeitsgerät für Schülerinnen und Schüler zu beschaffen.
Ein gängiges und vielfach im schulischen Einsatz bewährtes Gerät wie das Apple iPad (Standard Modell) kostet im Einzelkauf (inkl. Bildungsrabatt) derzeit ab 379 €. Hinzu kommen für den schulischen Einsatz zwingend notwendiges Zubehör wie ein Eingabestift (Apple Pencil ca. 75€) sowie eine robuste Hülle mit Tastatur (ca. 40-70 €). Die Gesamtkosten pro Schüler*in belaufen sich somit regelmäßig auf ca. 494-524 €. Damit liegt der tatsächliche Finanzbedarf deutlich über der in der Richtlinie festgelegten Pauschale. Allein der Gerätepreis übersteigt die in der Richtlinie zur Verfügung gestellte Fördersumme i. H. v. 350€ pro Gerät.
Eine Reduzierung der Anzahl zugunsten eines höheren Betrags pro Gerät ist nicht möglich.
In Folge dessen müsste die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträgerin – sofern eine bedarfsgerechte Ausstattung sichergestellt werden soll – eigene Haushaltsmittel zur Ko-Finanzierung aufbringen.
Unabhängig davon besteht aus Sicht des Schulverwaltungsamtes kein zwingender Bedarf an der Ausstattung mit weiteren Schülerleihgeräten, da alle Schulen in den letzten Jahren von dem hohen Investitionsvolumen aus smartERschool profitieren konnten und an den weiterführenden Schulen u.a. die 1:1-Ausstattung greift.
Eine Markterkundung im Bereich der Lehrerdienstgeräte (sowohl Apple als auch Windows-Geräte) hat ergeben, dass der Fördersatz i. H. v. 1.000 € im Gegensatz zu den Schülerleihgeräten als realistisch zu bewerten ist, da er die Anschaffung hochwertiger und im Schulalltag einsetzbarer Geräte abdeckt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Insbesondere in
Bezug auf die Beschaffung weiterer Lehrerdienstgeräte haben auch die kommunalen
Spitzenverbände mit Schreiben vom 17. April 2025 ihre Kritik am Vorgehen des
Kultusministeriums zum Ausdruck gebracht. Der
Staat als Dienstherr ist selbst für
die Anschaffung der Lehrerdienstgeräte seiner Lehrkräfte verantwortlich und
darf diese Aufgabe nicht auf die kommunalen Schulaufwandsträger abwälzen.
Der Vorstand des
Bayerischen Städtetags hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 das gemeinsame
Schreiben der Spitzenverbände zustimmend zur Kenntnis genommen und darüber
hinaus den Mitgliedern empfohlen, keine weiteren Lehrerdienstgeräte anzuschaffen.
Die KMBek sieht nun
nicht nur die Anschaffung von Lehrerdienstgeräten durch die Schulaufwandsträger
gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Städtetages vor, sondern steht im
Widerspruch zum damaligen, einmaligen Sonderprogramm (SoLD), welches im
Zuge der Corona-Sofortmaßnahmen erlassen wurde. Zusätzlich ist bei den
Leihgeräten für Schüler*innen damit zu rechnen, dass für die Kommunen
zusätzliche Kosten anfallen, die nicht vollständig durch die staatliche
Förderung abgedeckt sind (siehe Ausführungen unter Punkt 2). Eine Einbeziehung
der kommunalen Spitzenverbände sowie eine Kostenfolgeabschätzung durch das
Kultusministerium vor Erlass der Richtlinie ist nicht erfolgt.
Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen die Aufträge zur Beschaffung der mobilen Endgeräte inkl. Ausschreibung bis zum 31.12.2025 vergeben werden. Der Beschaffungsprozess (europaweite Ausschreibung) wird einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten, voraussichtlich aber bis zum Ende des Jahres in Anspruch nehmen.
Neben diesem engen Zeitrahmen ist es zudem notwendig, dass die Stadt Erlangen bzgl. der Finanzierung der Geräte in Vorleistung geht. Eine Vorfinanzierung durch den Fördermittelgeber ist nicht möglich: Im Förderverfahren selbst ist keine Vorfinanzierung vorgesehen. Die Fördermittel können daher erst nach Beschaffung der Geräte beantragt werden.
Hinzu kommt, dass die Fördermittel von Seiten des Fördermittelgebers zwar für das Jahr 2025 eingeplant sind. Allerdings hängt die tatsächliche Auszahlung von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ab, sodass eine endgültige Garantie für eine Auszahlung innerhalb des Jahres 2025 nicht gegeben werden kann und voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2026 mit den Fördermitteileinnahmen zu rechnen ist. Die Erfahrung aus den Abrechnungen der vorangegangenen IT-Förderprogramme hat gezeigt, dass die jeweiligen Erstattungen z.T. mit enormen Zeitverzögerungen verbunden waren und bestätigen daher diese Einschätzung.
Unabhängig davon
sind die Haushaltsmittel der Stadt Erlangen unter den für die vorläufige
Haushaltsführung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den
Voraussetzungen des Art. 69 GO zu bewirtschaften. Dies bedeutet, dass Ausgaben
ausschließlich für Leistungen erfolgen dürfen, für die eine rechtliche (z. B.
laufende vertragliche) Verpflichtung besteht oder für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind. Insbesondere hinsichtlich der Weiterführung
notwendiger Aufgaben und deren Unaufschiebbarkeit ist ein strenger Maßstab
anzulegen, Kriterien hierfür sind z. B. Gefahr im Verzug, drohender Schaden für
das Allgemeinwohl, Wirtschaftlichkeit oder die Erzielung von Einspareffekten.
Der Beginn neuer Investitionsmaßnahmen ist an sich ausgeschlossen.
Unter Beachtung dieser Regelungen können
auch im Schulbereich Maßnahmen nur in eng begrenztem Umfang durchgeführt
werden. Die Anschaffungen nach dem Förderprogramm zur Beschaffung
schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) fallen nicht unter diese Bestimmung.
Weder für die
Anschaffung der Schülerleihgeräte noch für die Beschaffung von
Lehrerdienstgeräten stehen entsprechende Mittel im städtischen Haushalt zur
Verfügung. Eine Bereitstellung ist nach Rückspräche mit der Kämmerei nicht
möglich, da die städtischen Kreditvolumen für bereits bestehende
Verpflichtungen vollständig ausgeschöpft werden.
Aus diesem Grunde sieht die Verwaltung
aktuell keine Möglichkeit, die benötigten Haushaltsmittel aufzubringen und die
in Aussicht gestellten Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 895.050 |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und können auch nicht bereitgestellt werden.
Anlagen: