1.
Der Bericht der
Verwaltung dient zur Kenntnis.
2.
Die Stadt Erlangen
nimmt das KI- und Medienbudget des Freistaates Bayern zur Beschaffung digitaler
Bildungsmedien in Anspruch, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel im Budget
des Amtes 40 dies zulassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
KI- und digitale
Mediennutzung an Schulen ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Teil des
aktuellen Schulalltags. Ohne die Anwendung sicherer Tools bleibt der sinnvolle Einsatz
jedoch dem Zufall überlassen. Das KI- und Medienbudget schafft daher den
Rahmen, um u.a. KI verantwortlich im Unterricht und in Schule zu integrieren.
Es sorgt für nachhaltige Schulentwicklung und zeitgemäßen Unterricht.
Das KI- und Medienbudget unterstützt die digitale Bildung an bayerischen Schulen gezielt durch:
- Förderung digitaler Bildungsmedien (Lern-, Übungs-Apps, KI-Tools, Webanwendungen) zur individuellen und motivierenden Unterrichtsgestaltung
- Nutzung digitaler Schulbücher, sofern andere Fördermöglichkeiten (Lehr- und Lernmittelzuschuss) bereits ausgeschöpft sind
Die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträgerin von 33 Schulen kann im Rahmen dieses Programms Fördermittel zur Beschaffung entsprechender Software beantragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Zuwendungshöhe basiert auf der Schülerzahl.
Die genau ermittelte Förderhöhe wird nach Bekanntgabe der amtlichen Schuldaten berechnet. Für das Jahr 2024 stehen der Stadt Erlangen 126.561,31 € zur Verfügung. Der Betrag für das Jahr 2025 ist noch nicht veröffentlicht. Entsprechend der gemeldeten Schülerzahlen für das SJ 2024/25 wird von Fördermitteln in etwa der gleichen Höhe wie in 2024 ausgegangen.
Die Förderung wird max. über drei Jahre gezahlt, letztmalig für das Jahr 2026.
Digitale Bildungsmedien, die mit Fördermitteln des KI- und Medienbudgets im Haushaltsjahr 2024 finanziert werden, können auch noch im Haushaltsjahr 2025 beschafft werden.
Eine Förderung von im November und Dezember 2024 beschafften Lizenzen ist auch aus dem KI- und Medienbudget des Haushaltsjahres 2025 möglich. Ein Übertrag des Budgets bzw. etwaiger Restmittel sind nicht vorgesehen.
Sobald die Rechnungen für das jeweilige Antragsjahr vorliegen, können die Fördermittel bei der Regierung von Mittelfranken beantragt und ausgezahlt werden, was gleichzeitig bedeutet, dass die Stadt Erlangen grundsätzlich bei jeder Neuanschaffung in Vorleistung gehen muss. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür bisher nicht veranschlagt.
Da die
Haushaltsmittel der Stadt Erlangen unter den für die vorläufige
Haushaltsführung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den
Voraussetzungen des Art. 69 GO, zu bewirtschaften sind, bedeutet dies, dass
Ausgaben ausschließlich für Leistungen erfolgen dürfen, für die eine rechtliche
(z. B. laufende vertragliche) Verpflichtung besteht oder für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Insbesondere hinsichtlich der
Weiterführung notwendiger Aufgaben und deren Unaufschiebbarkeit ist ein
strenger Maßstab anzulegen, Kriterien hierfür sind z. B. Gefahr im Verzug,
drohender Schaden für das Allgemeinwohl, Wirtschaftlichkeit oder die Erzielung
von Einspareffekten. Der Beginn neuer Investitionsmaßnahmen ist an sich
ausgeschlossen.
Unter Beachtung dieser Regelungen können
auch im Schulbereich Maßnahmen nur in eng begrenztem Umfang durchgeführt
werden. Die Anschaffungen nach dem KI- und Medienbudget fallen nicht unter
diese Bestimmung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Um die verfügbaren Mittel zielgerichtet einzusetzen, hat das Schulverwaltungsamt eine Bedarfsabfrage bei allen Schulen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Beschaffung von digitalen Bildungsmedien über das KI- und Medienbudget auf folgende Anwendungen begrenzt werden soll:
Die weiterführenden Schulen haben sich auf die Beschaffung von Fobizz geeinigt, ein DSGVO-konformes KI-gestütztes Lehr- und Lerntool, welches unter anderem für die Umsetzung der neuen Lehrpläne sowie zur Sicherstellung eines zeitgemäßen und aktuellen Unterrichts von Bedeutung ist. Die Grundschulen haben sich insb. für die Programme Anton, Bibox und Blitzrechnen entschieden.
Für die Neuanschaffungen der gewünschten Software entstehen jährliche Kosten i. H. v. voraussichtlich
Fobizz 40.000,00€
Anton 2.500,00€
Bibox 1.700,00€
Gesamt 44.200,00€
Aktuell stehen diese Mittel weder im städtischen Haushalt noch im Budget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung. Eine Anschaffung der gewünschten Software kann demnach im Haushaltsjahr 2025 nicht mehr erfolgten.
Das Fachamt wird sich aber bemühen, die nötigen Mittel für 2026 im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 anzumelden bzw. durch Mittelumschichtungen im IT-Bereich die Möglichkeiten für diese Neuanschaffungen weiterhin im Blick zu behalten. Gleichzeitig sind die Schulen dazu aufgefordert, die Nutzung einzelner Webanwendungen, welche derzeit schulindividuell zum Einsatz kommen und durch die über das KI- und Medienbudget beschafften Stadtlizenzen ersetzt werden können, zu überprüfen und ggf. abzukündigen, um Einsparungen vorzunehmen.
Für weitere Webanwendungen (u.a. TaskCards, Antolin,
Worksheetcrafter, Die SchulApp und WebUNTIS) stehen bereits stadtweite Lizenzen
zur Verfügung, deren Kosten das Schulverwaltungsamt zur Refinanzierung über das
KI- und Medienbudget bei der Regierung anmelden wird:
Taskcards 4.000,00€
Antolin 3.000,00€
Worksheetcrafter
5.000,00€
Die
SchulApp 9.200,00€
WebUNTIS 18.100,00€
Gesamt
39.100,00€
Ein entsprechender Antrag wird zeitnah bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Deutlich zu erkennen ist aber, dass die zur Verfügung stehenden Mittel 2024 -2026 aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vollständig ausgeschöpft werden können.
Nicht förderfähig sind Softwarelösungen zur Schulverwaltung, rein administrative Anwendungen, Office-Anwendungen, Cloudspeicher-Dienste sowie Kommunikationsdienste.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
44.200,00€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
44.200,00€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: