Im Rahmen der Anpassung der Eintrittspreise für die Erlanger Bäder sollen auch die Preise für Vereine für die Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken erhöht werden. Der Erlanger Stadtrat empfiehlt dem Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke, die Preise wie in der Anlage 1 beigefügt zum 01.09.2025 anzupassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erhöhung der Preise für die Anmietung der Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken in der Hannah-Stockbauer-Halle und im Hallenbad West.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die letzte Anpassung für die Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken war im Jahr 2015. Zwischenzeitlich sind für die Erlanger Sportvereine die Gebühren für die Schul- und Großsporthallen angepasst worden. Eine Gleichbehandlung der Vereine, die Schwimmhallen in den Erlanger Bädern benutzen und der Vereine, die kommunale Sporthallen benutzen, ist zu empfehlen. Weiterhin soll in die Entscheidung auch ein Vergleich mit den Gebühren in den umliegenden Bädern mit einbezogen werden (siehe Anlage 2).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Erhöhung der Gebühren obliegt dem Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke. Daher empfiehlt der Erlanger Stadtrat, die Mietpreise wie in der Anlage befindlich, ab dem 01.09.2025 anzupassen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage1: Gebührenänderung der Bahnen und Lehrschwimmbecken 2025
Anlage 2: Tarifordnung Bahnbelegung Bäder Bayern