Betreff
Weitere Verwendung der Luftreinigungsgeräte aus den Erlanger Schulen
Vorlage
40/256/2025
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Im Rahmen der COVID-Pandemie wurden durch die Stadt Erlangen im Jahr 2021 für alle Schulen 766 Stück mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie angeschafft.

Die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte wurde staatlich gefördert, die Zweckbindungsfrist gemäß den Förderrichtlinien betrug 3 Jahre und ist bis auf 6 Geräte am Marie-Therese-Gymnasium (Nachbestellung) bei allen weiteren Geräten bereits abgelaufen. Die Zweckbindung der nachbestellten Geräte endet mit Ablauf des 30.08.2025.

     

Eine durchgeführte Abfrage bei den Schulleitungen zu der gegenwärtigen Nutzung der Luftreinigungsgeräte im Herbst 2024 hat ergeben, dass die Geräte größtenteils nicht mehr in Betrieb sind und die Schulen auch keine zwingende Notwendigkeit sehen, diese weiterhin zu nutzen. Aufgrund der Gerätegrößen und Geräuschentwicklungen werden diese in den Räumlichkeiten als störend empfunden.

 

In Anbetracht der Rückmeldungen der Schulleitungen und der enormen jährlichen Kosten für

regelmäßig vorgeschriebene Wartungen inklusive Filtertausch im 6-stelligen Eurobereich wurden folgende Vorgehensweisen geprüft:

 

1. Verkauf der Geräte:

Für einen Verkauf der Luftreinigungsgeräte ist aktuell kein nennenswerter Markt bzw. Interessentenkreis vorhanden. Test-Auktionen und Verkaufsbemühungen über Verkaufsplattformen der öffentlichen Hand (Zoll-Auktion und VEBEG GmbH) haben nur ein minimales Interesse an Luftreinigungsgeräten gezeigt.

Insgesamt konnten über diese Möglichkeit lediglich 4 Geräte verkauft werden.

Der realistische Verkaufserlös pro Gerät liegt derzeit maximal bei ca. 100 EUR.

Durch die zunehmenden Veräußerungsversuche von Luftreinigungsgeräten anderer Sachaufwandsträger wird sich das Überangebot weiter erhöhen und Verkäufe künftig zusätzlich erschweren.

VEBEG GmbH hat der Stadt Erlangen nach Ablauf der Angebotsfrist bestätigt, dass Absatzchancen für Luftreinigungsgeräte nur sehr begrenzt vorhanden sind. Sie weisen darauf hin, dass erneute weitere überregionale Verkaufsbemühungen ihrerseits wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten sind und bitten um Verwertung in Eigenregie.

Aufgrund der Marktsättigung sowie unter Beachtung des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist ein Verkauf der Geräte deutlich unter (Buch-) Wert insbesondere in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage aktuell keine rechtlich vertretbare Vorgehensweise.



2. Unentgeltliche Eigentumsübertragung der Geräte (Schenkung):

Eine unentgeltliche Eigentumsübertragung an Dritte (Schenkung) wurde geprüft.

Eine Vorabanfrage an die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Lufthygiene e. V. ergab die grundsätzliche Möglichkeit, Kontakte zu Verbänden, sozialen Einrichtungen, Ärzten und Privatpersonen herzustellen, die ein Interesse an einer Übernahme haben und diese eigenverantwortlich und auf eigene Kosten bei den Schulen abholen würden.

Eine Schenkung ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Art. 75 Abs. 3 GO) jedoch grundsätzlich unzulässig. Ein Ausnahmetatbestand ist hinsichtlich dieses Sachverhalts nicht gegeben. Die unentgeltliche Eigentumsübertragung an externe Nutzer ist daher rechtlich ausgeschlossen.


3. Kostenpflichtige Entsorgung der Geräte:

Nach Markterkundung liegen die Kosten für eine fachgerechte Entsorgung aller Geräte bei ca. 115.000 EUR brutto. Die Kosten beinhalten neben der Abfuhr und fachgerechten Entsorgung der Geräte auch den logistischen Aufwand für die Vertrage-Arbeiten aus den jeweiligen Räumen der Schulen.

 

Die Voraussetzungen von Art. 69 GO/Vorläufige Haushaltsführung sind hinsichtlich dieses Sach-verhalts nicht erfüllt.

 

Eine kostenpflichtige Entsorgung könnte grundsätzlich frühestens bei Bestehen eines genehmigten Haushalts bei entsprechender Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Sachkostenbudget von Amt 40 erfolgen.

 

Weiteres Vorgehen:

Eine Veräußerung bzw. Verwertung der Luftreinigungsgeräte wird derzeit nicht weiterverfolgt.

Die Luftreinigungsgeräte verbleiben bis auf Weiteres stillgelegt an den jeweiligen Schulstandorten.

 

Die von Amt 24 abgeschlossenen Wartungsverträge wurden bereits gekündigt, zuletzt erfolgten Wartungsarbeiten im September 2024.

Längere Zeiten einer Nichtnutzung können im Falle einer Wiederinbetriebnahme neben den regel-mäßigen Wartungskosten zusätzliche Kosten für Funktionsprüfungen nach sich ziehen.