Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS) (Entwurf vom 28.05.2025, Anlage 1) wird beschlossen.
1.
Ausgangslage:
Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das Erste und
Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Dadurch wurde u.a. auch die
Bayerische Bauordnung (BayBO) geändert.
Die
Übergangsvorschrift für städtebauliche Satzungen in Art. 83 Abs. 5 BayBO wurde
in Satz 2 neu gefasst. Die Neufassung gilt ab 1.10.2025. Danach gelten
Satzungen, die auf Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4
BayBO in einer bis einschließlich 30. September 2025 geltenden Fassung
erlassen worden sind, fort. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die in der
Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten
Höchstzahlen nicht überschritten werden.
Die Stadt Erlangen hat zuletzt am 14.12.2023 eine neue
Stellplatzsatzung beschlossen (Vorlage Nr. 30/080/2023, Inkrafttreten
12.01.2024). Diese beinhaltet auch die „Anlage 1 – Richtzahlentabelle“. Die
Richtzahlen überschreiten in manchen Punkten die nunmehr neu vom Freistaat
Bayern festgelegten Obergrenzen.
In der Folge muss
die Richtzahlentabelle – aber auch nur diese – geändert werden. Damit bleiben
auch die Regelungen der Stellplatzsatzung bestehen, die auf Grundlage der neuen Ermächtigungsgrundlage so
nicht mehr getroffen werden könnten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur
Beschaffenheit und Begrünung von Stellplätzen.
Andernfalls würde die StS mit Ablauf des 30.09.2025 außer
Kraft treten, Art. 83 Abs. 5 Satz 3 n.F. BayBO. Regelungen
zur Beschaffenheit und Begrünung von Stellplätzen etc. entfielen damit ersatzlos.
2. Erläuterung der Änderung bzw. Neuregelung
Soweit die Höchstzahlen aus der Anlage zur GaStellV überschritten wurden, werden die Richtzahlen auf das maximal zulässige Niveau abgesenkt. Wo die bislang gültigen Erlanger Richtzahlen hinter den Vorgaben der GastellV zurückblieben, wurden die niedrigeren Zahlen beibehalten.
Die in der bislang gültigen Richtzahlentabelle enthaltenen Erläuterungen sollen nicht Bestandteil des Satzungstextes sein. Die Erläuterungen sollen als amtsinterne Vollzugshinweise beibehalten und beständig fortentwickelt werden.
Auf eine synoptische Darstellung der bisherigen und der neuen Fassung der Richtzahlentabelle wurde verzichtet. Stattdessen werden zur besseren Lesbarkeit in der Anlage 2 Erläuterungen zu den Änderungen gegeben. Anlage 3 enthält die bisherige Richtzahlentabelle der StS.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt.
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS) inkl. Richtzahlentabelle (Entwurf vom 28.05.2025).
2. Erläuterungen zu den Änderungen.
3. Bisherige Richtzahlentabelle StS.