1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse
zu Gunsten des Haushalts um saldiert
-2.283.422,31 € gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
3. Dem Verlustvortrag von Amt 11 gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
4. Bei Amt 51, das mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust gemäß folgendem Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag nach den
Budgetierungsregeln |
Beschlussvorschlag |
Gutachten HFPA |
51 |
-2.272.384,81 € |
-1.482.835,54 € nach Entnahme aus der
Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 51 in Höhe von 789.549,27 € zum
Ausgleich des Verlustes |
JHA 10.04.2025: Dem
bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2024 des Amtes 51 i.H.v. -2.272.384,81 € und
der Entnahme aus der „Sonderrücklage Budgetergebnisse“ von 789.549,27 € wird
zugestimmt. Es
wird abweichend von den Budgetierungsregeln beantragt, den zur Übertragung
stehenden Verlustvortrag in Höhe von 1.482.835,54 € auf 0,00 € zu setzen. |
a)
Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2024 des Amtes 51 i.H.v. -2.272.384,81 €
und dem nach der Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von
789.549,27 € verbleibenden Verlustvortrag von -1.482.835,54 € wird
zugestimmt. (nach Budgetierungsregeln) mit
... gegen ... Stimmen
Entnahme
aus der „Sonderrücklage Budgetergebnisse“ von 789.549,27 € wird zugestimmt. Es
wird abweichend von den Budgetierungsregeln der zur Übertragung stehenden
Verlustvortrag in Höhe von -1.482.835,54 € auf 0,00 € zu setzen. (Vorschlag Fachamt) mit
... gegen ... Stimmen |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sachmittelbudgets
2024 |
Erträge
|
Aufwendungen
|
Zuschussbedarf
(-) |
Budgetvolumen |
116.370.300 |
-162.047.900 |
-45.677.600 |
+
Veränderungen im Haushaltsjahr * |
4.993 |
-2.009.530 |
-2.004.607 |
=Fortgeschriebene Budgets |
116.375.223 |
-164.057.430 |
-47.682.207 |
Ist-Ergebnis |
128.840.114 |
-170.699.190 |
-41.859.076 |
Ergebnis
Sachmittelbudgets |
12.464.891 |
-6.641.760 |
5.823.131 |
* wie Mittelnachbewilligungen,
Einbuchung der Personalkostendefizite sowie aus dem Vorjahr übertragene
Haushaltsermächtigungen
Die Fachamtsbudgets haben, wie der
tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2024 – Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis in Euro“ in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem
positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von in Höhe von 5.823.131,17 €
(VJ. 17,7 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung der zwischen den
Fachämtern und der Stadtkämmerei einvernehmlich vereinbarten Bereinigungen von
saldiert -2.283.422,31 € zu Gunsten des städtischen Haushalts (Vj. -14,2 Mio. €
zu Gunsten des städtischen Haushaltes) errechnet sich ein positives bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis 2024 der Fachämter von 3.539.708,86 €. Dieses
Gesamtbudgetergebnis setzt sich zusammen aus positiven bereinigten
Gesamtbudgetergebnissen von insgesamt 6,1 Mio. € und negativen bereinigten
Gesamtbudgetergebnissen von zusammen 2,6 Mio. €. Details zu den einzelnen
Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage 3
Bereinigungen 2024“ nachzulesen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2025 wurden
folgende Änderungen der Budgetierungsregeln 2024 beschlossen:
·
Abweichend von Ziffer 1.2.7 der Budgetierungsregeln
2024 fließen nach Ermittlung der Ergebnisse der Sachmittelbudgets 100% der
erwirtschafteten Gesamtverbesserung an den Haushalt zurück. Ein etwaiges
negatives Gesamtbudgetergebnis muss durch Rücklagenmittel der Ämterausgeglichen
bzw. minimiert werden. Danach verbleibende negative Gesamtbudgetergebnisse
werden zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen, sofern
der Stadtrat im Einzelfall keine andere Entscheidung trifft.
·
Abweichend von Ziffer 1.2.8 der Budgetierungsregeln
werden nach Ermittlung der Budgetergebnisse 2024 nicht verbrauchte
Rücklagenmittel der Sonderrücklage Budgetergebnisse zu 100% entnommen und die
Rücklage damit auf Null gesetzt.
Durch Entnahmen aus der jeweiligen
Budgetrücklage werden bei 5 Ämtern Verlustvorträge vermieden. Zum diesem Zweck
sollen Beträge von insgesamt 995.842,29 € (Vj. 163 T€) aus den
Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. Einzig bei den Ämtern 11 (78.634,69 €) und 51 (-1.482.835,54
€) verbleibt ein Verlustvortrag in der angegebenen Höhe, der nach den vom
Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln in das Jahr 2025 vorzutragen
ist.
Abweichend von dieser Regelung beschloss der
JHA in seiner Sitzung vom 10.04.2025 auf Vorschlag des Fachamtes, den Verlust
des Jugendamtes in Höhe von -1.482.835,54 € nicht vorzutragen. Der Verlust
müsste somit vom allgemeinen Haushalt getragen werden. Es bleibt anzumerken,
dass der Verlust trotz Mittelnachbewilligung vom November 2024 i.H.v. 5,1 Mio.
€ entstand.
Die ermittelten Verlustvorträge sind der
Übersicht „Vorschlag Verlustvortrag in Euro“ in Anlage 1b zu entnehmen.
Die Personalkostenabrechnung 2024 der
Fachämter (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde
(siehe Anlage 2 „Personalkostenbudgetierung – Gesamtergebnis 2024“), schließt
mit einem Überschuss von saldiert 1.546.711,94 € ab (Vj.1,44 Mio. €).
Die Personalkosten werden vom Personal- und
Organisationsamt halbjährlich abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften werden
in die Sachmittelbudgets der Ämter eingebucht und führen somit unmittelbar zu
einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften
hingegen erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen
Amts, erhöhen damit die Budgetmittel also nicht unmittelbar. Die
Personalkosten-Gutschriften verbleiben vollständig beim Fachamt, solange ein
Anteil von 1,5 Prozent an den Gesamtpersonalkosten des Amts nicht überschritten
wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.
Nach Festlegung in der RB vom 25.03.2025 kann
wegen der Nullstellung der Sonderrücklage Budgetergebnisse auf die
Verwendungsbeschlüsse der Fachämter in den zuständigen Fachausschüssen
verzichtet werden.
Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:
|
2024 in Euro |
2023 in Euro |
Stand: 01.01. |
2.502.769,77 |
2.169.498,90 |
Entnahmen aufgrund
Verwendungsbeschluss |
-732.333,41 |
-899.833,33 |
Entnahmen -unterjährig- zur
Deckung von Personalkosten |
|
|
Entnahme aufgrund
Personalkostenerstattung |
-239.271,32 |
-21.480,76 |
Entnahmen im Rahmen der
Einigungsgespräche zum HH |
-55.000,00 |
-10.000,00 |
Zweckgebundene Entnahme |
|
|
Zuführung aus
Personalkostenabrechnung |
1.750.889,48 |
1.716.759,84 |
Stand: 31.12. |
3.227.054,52 |
2.954.944,65 |
|
|
|
Buchungen nach
Budgetbeschluss: |
|
|
Entnahmen zum Ausgleich
negativer Budgetergebnisse |
-995.842,29 |
-162.799,57 |
Entnahmen infolge
Rücklagenkontrakt |
-346.820,08 |
-644.929,85 |
Zuführung Budgetergebnisse |
|
355.554,54 |
Entnahmen nach
StR-Beschluss vom 30.04.2025 |
-1.884.392,15 |
|
|
|
|
Stand: nach
Budgetabrechnung |
0,00 |
2.502.769,77 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Der Sonderrechnung Budgetergebnisse wird -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- ein Betrag i. H. v. insgesamt 3.227.054,52
€ entnommen, davon 995.842,29 € zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse, 346.820,08
€ im Wege der freiwilligen Rückgabe sowie 1.884.392,15 € zur Nullstellung der
Sonderrücklage.
Anlagen:
Anlage 1a
Budgetabrechnung 2024
Anlage 1b
Budgetabrechnung 2024 Verlustvortrag
Anlage 2 Abrechnung
Personalaufwendungen 2024
Anlage 3
Bereinigungen 2024
Anlage 4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2024