1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zu Gunsten des Haushalts um saldiert 
-2.283.422,31 € gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

3.    Dem Verlustvortrag von Amt 11 gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

4.    Bei Amt 51, das mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust gemäß folgendem Einzelgutachten vorzutragen:

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschlussvorschlag
 des Fachamtes für den Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

51

 

 

-2.272.384,81 €

 

-1.482.835,54 € nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 51 in Höhe von 789.549,27 € zum Ausgleich des Verlustes

 

 

JHA 10.04.2025:

 

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2024 des Amtes 51 i.H.v. -2.272.384,81 € und der Entnahme aus der „Sonderrücklage Budgetergebnisse“ von 789.549,27 € wird zugestimmt.

 

Es wird abweichend von den Budgetierungsregeln beantragt, den zur Übertragung stehenden Verlustvortrag in Höhe von 1.482.835,54 € auf 0,00 € zu setzen.

 

 

 

a) Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2024 des Amtes 51 i.H.v. -2.272.384,81 € und dem nach der Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 789.549,27 € verbleibenden Verlustvortrag von -1.482.835,54 € wird zugestimmt.

(nach Budgetierungsregeln)

 

mit ... gegen ... Stimmen


b)
Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2024 des Amtes 51 i.H.v. -2.272.384,81 € und der

Entnahme aus der „Sonderrücklage Budgetergebnisse“ von 789.549,27 € wird zugestimmt.

Es wird abweichend von den Budgetierungsregeln der zur Übertragung stehenden Verlustvortrag in Höhe von -1.482.835,54 € auf 0,00 € zu setzen.

(Vorschlag Fachamt)

mit ... gegen ... Stimmen

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sachmittelbudgets 2024
-ohne GME-

Erträge
in Euro

Aufwendungen
in Euro

Zuschussbedarf (-)
in Euro

Budgetvolumen

116.370.300

 

-162.047.900

-45.677.600

 + Veränderungen im Haushaltsjahr *

4.993

-2.009.530

-2.004.607

=Fortgeschriebene Budgets

 

116.375.223

-164.057.430

-47.682.207

Ist-Ergebnis

128.840.114

-170.699.190

-41.859.076

Ergebnis Sachmittelbudgets

12.464.891

-6.641.760

5.823.131

 

* wie Mittelnachbewilligungen, Einbuchung der Personalkostendefizite sowie aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen

 

Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2024 – Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in Euro“ in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von in Höhe von 5.823.131,17 € (VJ. 17,7 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung der zwischen den Fachämtern und der Stadtkämmerei einvernehmlich vereinbarten Bereinigungen von saldiert -2.283.422,31 € zu Gunsten des städtischen Haushalts (Vj. -14,2 Mio. € zu Gunsten des städtischen Haushaltes) errechnet sich ein positives bereinigtes Gesamtbudgetergebnis 2024 der Fachämter von 3.539.708,86 €. Dieses Gesamtbudgetergebnis setzt sich zusammen aus positiven bereinigten Gesamtbudgetergebnissen von insgesamt 6,1 Mio. € und negativen bereinigten Gesamtbudgetergebnissen von zusammen 2,6 Mio. €. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage 3 Bereinigungen 2024“ nachzulesen.

In der Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2025 wurden folgende Änderungen der Budgetierungsregeln 2024 beschlossen:

·         Abweichend von Ziffer 1.2.7 der Budgetierungsregeln 2024 fließen nach Ermittlung der Ergebnisse der Sachmittelbudgets 100% der erwirtschafteten Gesamtverbesserung an den Haushalt zurück. Ein etwaiges negatives Gesamtbudgetergebnis muss durch Rücklagenmittel der Ämterausgeglichen bzw. minimiert werden. Danach verbleibende negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen, sofern der Stadtrat im Einzelfall keine andere Entscheidung trifft.

·         Abweichend von Ziffer 1.2.8 der Budgetierungsregeln werden nach Ermittlung der Budgetergebnisse 2024 nicht verbrauchte Rücklagenmittel der Sonderrücklage Budgetergebnisse zu 100% entnommen und die Rücklage damit auf Null gesetzt.

Durch Entnahmen aus der jeweiligen Budgetrücklage werden bei 5 Ämtern Verlustvorträge vermieden. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt 995.842,29 € (Vj. 163 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. Einzig bei den Ämtern 11           (78.634,69 €) und 51 (-1.482.835,54 €) verbleibt ein Verlustvortrag in der angegebenen Höhe, der nach den vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln in das Jahr 2025 vorzutragen ist. 

Abweichend von dieser Regelung beschloss der JHA in seiner Sitzung vom 10.04.2025 auf Vorschlag des Fachamtes, den Verlust des Jugendamtes in Höhe von -1.482.835,54 € nicht vorzutragen. Der Verlust müsste somit vom allgemeinen Haushalt getragen werden. Es bleibt anzumerken, dass der Verlust trotz Mittelnachbewilligung vom November 2024 i.H.v. 5,1 Mio. € entstand. 

Die ermittelten Verlustvorträge sind der Übersicht „Vorschlag Verlustvortrag in Euro“ in Anlage 1b zu entnehmen.

Die Personalkostenabrechnung 2024 der Fachämter (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (siehe Anlage 2 „Personalkostenbudgetierung – Gesamtergebnis 2024“), schließt mit einem Überschuss von saldiert 1.546.711,94 € ab (Vj.1,44 Mio. €).

Die Personalkosten werden vom Personal- und Organisationsamt halbjährlich abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften werden in die Sachmittelbudgets der Ämter eingebucht und führen somit unmittelbar zu einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften hingegen erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Amts, erhöhen damit die Budgetmittel also nicht unmittelbar. Die Personalkosten-Gutschriften verbleiben vollständig beim Fachamt, solange ein Anteil von 1,5 Prozent an den Gesamtpersonalkosten des Amts nicht überschritten wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.

Nach Festlegung in der RB vom 25.03.2025 kann wegen der Nullstellung der Sonderrücklage Budgetergebnisse auf die Verwendungsbeschlüsse der Fachämter in den zuständigen Fachausschüssen verzichtet werden.

Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:

 

 

2024 in Euro

2023 in Euro

Stand: 01.01.

2.502.769,77

2.169.498,90

Entnahmen aufgrund Verwendungsbeschluss

-732.333,41

-899.833,33

Entnahmen -unterjährig- zur Deckung von Personalkosten

 

 

Entnahme aufgrund Personalkostenerstattung

-239.271,32

-21.480,76

Entnahmen im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH

-55.000,00

-10.000,00

Zweckgebundene Entnahme

 

 

Zuführung aus Personalkostenabrechnung

1.750.889,48

1.716.759,84

Stand: 31.12.

3.227.054,52

2.954.944,65

 

 

 

Buchungen nach Budgetbeschluss:

 

 

Entnahmen zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse

-995.842,29

-162.799,57

Entnahmen infolge Rücklagenkontrakt

-346.820,08

-644.929,85

Zuführung Budgetergebnisse

 

355.554,54

Entnahmen nach StR-Beschluss vom 30.04.2025

-1.884.392,15

 

 

 

 

Stand: nach Budgetabrechnung

0,00

2.502.769,77

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Der Sonderrechnung Budgetergebnisse wird -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- ein Betrag i. H. v. insgesamt 3.227.054,52 € entnommen, davon 995.842,29 € zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse, 346.820,08 € im Wege der freiwilligen Rückgabe sowie 1.884.392,15 € zur Nullstellung der Sonderrücklage.

 


Anlagen:

Anlage 1a Budgetabrechnung 2024

Anlage 1b Budgetabrechnung 2024 Verlustvortrag

Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen 2024

Anlage 3 Bereinigungen 2024
Anlage 4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2024