- Jahresabschluss 2024 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Der Bauausschuss/ Werkausschuss
für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des
Wirtschaftsjahres 2024.
Der Stadtrat stellt den
Jahresabschluss 2024 fest und beschließt den bilanziellen Jahresüberschuss in
Höhe von 217 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich wirtschaftlicher Führung
und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Feststellung
des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses
- Erteilung der
Entlastung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung
im BWA am 08.07.2025
- Beschluss im RevA am 18.11.2025
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des
Jahres-
überschusses und Erteilung der
Entlastung im Stadtrat am 27.11.2025.
Der Jahresabschluss 2024 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2025 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2024 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 30.11.2023 durch die Fa. Rödl & Partner, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung im II. Quartal 2025. Die Prüfung wurde am 20. Juni 2025 abgeschlossen.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2024 vollinhaltlich erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss am 18.11.2025 vorgesehen.
Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 27.11.2025 den geprüften Jahresabschluss 2024 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.
Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2024 in Höhe von 217 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Die
Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 für das Geschäftsjahr 2024 des
Wirtschaftsprüfers erhalten.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 für das Geschäftsjahr 2024.
Erläuterung des Jahresergebnisses
Der Entwässerungsbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2024 Erlöse und Erträge in Höhe von 28.988 TEUR. Bei betrieblichen Aufwendungen von 25.827 TEUR sowie Zinsaufwendungen von 2.944 TEUR errechnet sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 217 TEUR. Gegenüber dem prognostizierten Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan 2024 in Höhe von 1.006 TEUR, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss somit um 789 TEUR niedriger als erwartet.
Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht 2024 mit Bestätigungsvermerk
des
Wirtschaftsprüfers.
Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht-öffentlich)