Betreff
Überschwemmungsgebiet des Eltersdorfer Bachs
Vorlage
31/291/2025
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat im Zuge seines Hochwasserrisikomanagements das Überschwemmungsgebiet für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) am Eltersdorfer Bach anhand geographischer Abflussdaten errechnet und in Karten dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Chance, dass ein derartiges Hochwasser auftritt, liegt damit jährlich bei 1%. Bei der Darstellung handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Planung, sondern um Berechnungen.

 

Nach der Ermittlung wurden die Karten der Stadt Erlangen als Kreisverwaltungsbehörde zugeleitet, der gesetzliche Verpflichtung zukommt, das Überschwemmungsgebiet vorläufig zu sichern. Dies ist mit amtlicher Bekanntmachung vom 02.05.2024 im Amtsblatt der Stadt Erlangen geschehen. Die Vorläufige Sicherung zieht nach sich, dass im Bereich des Überschwemmungsgebiets einige gesetzliche Verbote vorherrschen: So sind Bauleitplanung, die Errichtung von baulichen Anlagen oder auch der Betrieb nicht gesicherter Heizöltanks verboten. Für Bauleitplanung und die Errichtung baulicher Anlagen besteht jedoch im Einzelfall die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, wenn u.a. hochwasserangepasst gebaut wird und der durch den Bau verloren gegangene Raum für Wasser an anderer Stelle geschaffen wird. Bestandsgebäude sind von Verboten nicht betroffen. Aus vorgenannten Gründen wurden die dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen bekannten Betreiber von Heizöltanks aufgefordert, nachzuweisen, dass ihr Tank vor Hochwasserzufluss oder zumindest vor Auftrieb im Hochwasserfall gesichert ist.

 

Der nächste gesetzlich verpflichtende Schritt ist nun die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im Rahmen eines Verordnungsverfahrens. Damit gelten die vorgenannten Verbote dauerhaft. In diesem Verfahren haben alle Betroffenen die Möglichkeit Einwände vorzubringen. Wertminderung oder strengere Regelungen im Geltungsbereich der Verordnung sind kein substantiierter Einwand.

 

Durch die neueste Berechnung des Wasserwirtschaftsamtes wurde das Überschwemmungsgebiet deutlich größer als bisher angenommen. Das Wasser verteilt sich laut den Karten im Hochwasserfall sehr weitläufig im Ort, jedoch nicht tief. Es sind auch Bereiche betroffen, bei denen es grundsätzlich zunächst schwer fällt anzunehmen, dass dort eine Überflutung auftreten kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ein HQ100 ein sehr extremes, aber doch latent wahrscheinliches Ereignis darstellt.

 

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere ist die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Dafür ist wichtig, dass jede betroffene Person auch von der Gefahr weiß. Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen hat dahingehend während der Sitzung des Ortsbeirates Eltersdorf am 25.02.2025 gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt informiert. Weitere, gezielte Informationen bezüglich etwaiger Schutzmaßnahmen und der Rechtslage an direkt betroffene Eigentümer*innen sind geplant.

 

Die letztjährigen Ereignisse in Südbayern haben erneut gezeigt, dass auch noch stärkere Hochwasserereignisse auftreten können. Am Eltersdorfer Bach wären grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen möglich, mit dem Ziel das Wasser möglichst vor dem Ort zu stauen und / oder dem Bach mehr Platz zu geben. Da der Eltersdorfer Bach ein Gewässer 3. Ordnung ist, wäre dies ausschließlich durch die Stadt zu planen, auszuführen und zu finanzieren. Die bisher angedachten Planungen waren mit der Ortsumgehung verbunden und wurden daher verworfen. Es war geplant, dass der Straßendamm hochwassersicher gebaut wird und bei der Querung mit dem Eltersdorfer Bach eine Drossel eingebaut wird, die das ankommende Wasser gezielt auf die angrenzenden Flächen ausbreiten lässt und geregelt wieder abführt. Weitere Maßnahmen sind aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen äußerst schwierig. Aktuell ist dahingehend nichts geplant.

 

Für eine Verbesserung der Situation wäre eine Möglichkeit, dem Wasser im Ort mehr Raum zu geben. Hierfür wurde bereits vor über 10 Jahren versucht, das Projekt „Leben am Bach“ ins Leben zu rufen. Es fanden bereits Bürger*innenversammlungen zum Thema statt. Letztlich scheiterte das Projekt an der Bereitschaft, private Verbauungen und Mauern oder Auffüllungen zu entfernen, damit das Wasser gezielt Garten-/Grünflächen überfluten kann.

 

Die beste und deutlich effektivere Lösung wäre, das Wasser bereits bevor es den Ort erreicht zu drosseln und auf den davor liegenden landwirtschaftlichen Flächen zu stauen. Hierfür wären Dammbauten erforderlich, die einen Einstau und einen gedrosselten Abfluss ermöglichen. Für die Realisierung fehlen die Grundstücke, sowie die finanziellen und personellen Ressourcen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und fehlender Bereitschaft, Flächen zur Verfügung zu stellen, kann diese Variante ebenfalls nicht umgesetzt werden.


Anlagen:
Auszug „die amtlichen Seiten“ vom 02.05.2024
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