Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung Am Anger vom 25.03.2025: TOP 8 Fußgängerüberweg Sandbergschule
Vorlage
613/336/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.      Zwischen der Friedhofstraße und der Sandbergstraße hinter der Koptisch-Orthodoxen Kirche Maria & Apostolos soll eine Gehwegverbindung für die Schulkinder der Sandbergschule errichtet und die Verkehrssicherheit erhöht werden. 

2.    Mit der vorliegenden Planung (Anlage 1) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen Planungsschritte durchzuführen.

3.      Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2027 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

4.      Der Antrag aus der Bürgerversammlung am Anger vom 25.03.2025 (Protokoll Bürgerversammlung am Anger vom 25. März 2025 | Stadt Erlangen TOP 8) ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf dem Parkplatz hinter der Sandbergschule (zwischen der Friedhofstraße und der Sandbergstraße) herrscht ein hohes Kfz-Verkehrsaufkommen, da dort viele Eltern zum Bringen/Holen ihrer Kinder parken. Ein sicheres Überqueren dieser Straßenverbindung ist durch die zahlreichen Ein- und Ausparkvorgänge sowie der Notwendigkeit der Benutzung der Fahrbahn für die Kinder nur schwer möglich, unübersichtlich und dementsprechend gefährlich. Daher soll eine Gehwegverbindung geschaffen werden, die die Schulkinder sicher an den Parkplätzen vorbeiführt.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Gehweg soll westlich der Fahrbahn errichtet werden und damit den südlichen Gehweg in der Friedhofstraße mit dem gemeinsamen Geh-/Radweg in der nördlichen Sandbergstraße verbinden. Hierfür müssen eine Streukiste sowie zwei Kalksteinquader versetzt bzw. entfernt werden. Gemäß dem Erlanger Standard sollen Gehwege eine Mindestbreite von 2,50 m aufweisen. Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) weisen im Umkreis von 200 m von Grundschulen erhöhte Anforderungen an Gehwege aus, was ebenso ein Mindestmaß von 2,50 m bedeutet. Die Hecke entlang der Mauer zur Kirche wird damit nicht erhalten werden können. Den Gehweg schmaler herzustellen ist aufgrund der oben genannten Anforderungen sowie zahlreicher Einbauten (Schilder-/ Laternenmast, Hydrant) nicht vertretbar. Eine Verschmälerung der 6,00 m breiten Fahrbahn ist aufgrund der Ein- und Ausparkvorgänge in die Senkrechtparkplätze auf der Ostseite ebenfalls nicht möglich. Die verbleibenden ca. 2,00 m Restfläche zur Mauer sollen daher anderweitig bepflanzt werden. Denkbar sind hier kleine Sträucher oder eine Blumenwiese, die direkt vom Gehweg aus gepflegt werden können und keinen Durchlass entlang der Mauer benötigen.     

Da es sich bei der benötigten Fläche für den Gehweg um eine im Deckblatt des Bebauungsplanes  Nr. 179 festgesetzte Grünfläche handelt, ist ein planabweichender Beschluss notwendig, um eine Erschließungsanlage abweichend vom Bebauungsplan rechtskonform ausbauen und entsprechend widmen zu können (siehe Beschlussvorlage 611/261/2026).

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vorbehaltlich der Zustimmung zum planabweichenden Beschluss (611/261/2026) und nach Beschlussfassung des UVPA zur hier vorgelegten Vorplanung (Anlage 1) können die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte (Entwurfsplanung) durchgeführt werden. Nach der Bereitstellung der notwendigen HH-Mittel wäre eine Realisierung des Vorhabens frühestens ab 2027 möglich.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*, da Förderung des Fußverkehrs

                ja, negativ*, da Versiegelung der Grünfläche zur Herstellung des Gehwegs

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*, da es sich bei der Verbindung um eine essentielle Zuwegung zur Sandbergschule für den Fußverkehr/Schülerverkehr handelt

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

60.000 €

bei IPNr.: Amt 66

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind derzeit noch nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Plan Gehwegverbindung