1. Zwischen
der Friedhofstraße und der Sandbergstraße hinter der Koptisch-Orthodoxen Kirche
Maria & Apostolos soll eine Gehwegverbindung für die Schulkinder der
Sandbergschule errichtet und die Verkehrssicherheit erhöht werden.
2.
Mit der
vorliegenden Planung (Anlage 1) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA
Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter
notwendigen Planungsschritte durchzuführen.
3. Die notwendigen Finanzmittel für das
Haushaltsjahr 2027 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat
II zum Haushalt anzumelden.
4. Der
Antrag aus der Bürgerversammlung am Anger vom 25.03.2025 (Protokoll
Bürgerversammlung am Anger vom 25. März 2025 | Stadt Erlangen TOP 8) ist
damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Auf dem Parkplatz hinter der Sandbergschule (zwischen der Friedhofstraße und der Sandbergstraße) herrscht ein hohes Kfz-Verkehrsaufkommen, da dort viele Eltern zum Bringen/Holen ihrer Kinder parken. Ein sicheres Überqueren dieser Straßenverbindung ist durch die zahlreichen Ein- und Ausparkvorgänge sowie der Notwendigkeit der Benutzung der Fahrbahn für die Kinder nur schwer möglich, unübersichtlich und dementsprechend gefährlich. Daher soll eine Gehwegverbindung geschaffen werden, die die Schulkinder sicher an den Parkplätzen vorbeiführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Gehweg soll westlich der
Fahrbahn errichtet werden und damit den südlichen Gehweg in der Friedhofstraße
mit dem gemeinsamen Geh-/Radweg in der nördlichen Sandbergstraße verbinden.
Hierfür müssen eine Streukiste sowie zwei Kalksteinquader versetzt bzw.
entfernt werden. Gemäß dem Erlanger Standard sollen Gehwege eine Mindestbreite
von 2,50 m aufweisen. Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)
weisen im Umkreis von 200 m von Grundschulen erhöhte Anforderungen an Gehwege
aus, was ebenso ein Mindestmaß von 2,50 m bedeutet. Die Hecke entlang der Mauer
zur Kirche wird damit nicht erhalten werden können. Den Gehweg schmaler
herzustellen ist aufgrund der oben genannten Anforderungen sowie zahlreicher
Einbauten (Schilder-/ Laternenmast, Hydrant) nicht vertretbar. Eine
Verschmälerung der 6,00 m
breiten Fahrbahn ist aufgrund der Ein- und Ausparkvorgänge in die
Senkrechtparkplätze auf der Ostseite ebenfalls nicht möglich. Die verbleibenden ca. 2,00 m Restfläche zur
Mauer sollen daher anderweitig bepflanzt werden. Denkbar sind hier kleine
Sträucher oder eine Blumenwiese, die direkt vom Gehweg aus gepflegt werden
können und keinen Durchlass entlang der Mauer benötigen.
Da es sich bei der benötigten Fläche für den Gehweg um
eine im Deckblatt des Bebauungsplanes
Nr. 179 festgesetzte Grünfläche handelt, ist ein planabweichender
Beschluss notwendig, um eine Erschließungsanlage abweichend vom Bebauungsplan
rechtskonform ausbauen und entsprechend widmen zu können (siehe
Beschlussvorlage 611/261/2026).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Vorbehaltlich der Zustimmung zum planabweichenden Beschluss (611/261/2026) und nach Beschlussfassung des UVPA zur hier vorgelegten Vorplanung (Anlage 1) können die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte (Entwurfsplanung) durchgeführt werden. Nach der Bereitstellung der notwendigen HH-Mittel wäre eine Realisierung des Vorhabens frühestens ab 2027 möglich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*, da Förderung
des Fußverkehrs
ja, negativ*, da
Versiegelung der Grünfläche zur Herstellung des Gehwegs
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*, da es sich bei der Verbindung um eine
essentielle Zuwegung zur Sandbergschule für den Fußverkehr/Schülerverkehr
handelt
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
60.000 € |
bei IPNr.: Amt 66 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind derzeit noch nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Plan Gehwegverbindung
