Die Empfehlungen der beiliegenden Lichtleitline für die Gestaltung der Außenbeleuchtung (Anla- ge 1) sind im eigenen Wirkungsbereich der Erlanger Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Aufgaben und bei der Beratung Externer mit zu berücksichtigen. Der Antrag der SPD Fraktion, Nr. 230/2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel dieser Lichtleitlinie ist es, die in Erlangen erforderliche künstliche Beleuchtung nachhaltig, umweltfreundlich, bedarfsorientiert und blendfrei zu gestalten. Sie verfolgt das Ziel, die negativen Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt (z. B. auf Insekten, Vögeln, Fledermäusen) zu reduzieren, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten, Lichtimmissionen in Wohngebieten zu minimieren und das nächtliche Landschafts-, Orts- und Stadtbild zu erhalten und zu verbessern. Zudem wird der Blick auf den Sternenhimmel als Kulturgut geschützt. Die Umsetzung der Maßnahmen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Einführung einer verbindlichen Lichtleitlinie in Form einer Dienstanweisung bzw. Richtlinie in der Stadtverwaltung Erlangen ist aufgrund der organisatorischen Komplexität und der Vielfalt der Anforderungen derzeit nicht umsetzbar.
Stattdessen erstellte das Amt für Umweltschutz und Energiefragen eine Lichtleitlinie in Form eines Leitfadens. Dieser Leitfaden enthält klare Empfehlungen für die Verwaltung zum Schutz der Dunkelheit als Beitrag zum Artenschutz, für eine blendfreie und angenehme Beleuchtung für die Bevölkerung Erlangens und leistet einen Betrag zur Energieeinsparung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Lichtleitlinie soll Mitarbeitenden, die künstliche Beleuchtung außerhalb von Gebäuden installieren oder in Auftrag geben, als Grundlage und Unterstützung dienen. Des Weiteren kann die Lichtleitlinie von den Mitarbeitenden der Stadt Erlangen als Grundlage für Beratung von Privatpersonen oder Gewerbetreibenden dienen. Die Lichtleitlinie gilt als Empfehlung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Lichtleitlinie der Stadt Erlangen
Anlage 2: Berichtsantrag der SPD Nr. 230/2023 (mit 2 Anhängen)