Betreff
Einführung einer kommunalen Lichtleitlinie; Fraktionsantrag Nr. 230/2023 der SPD-Fraktion
Vorlage
31/290/2025
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Empfehlungen der beiliegenden Lichtleitline für die Gestaltung der Außenbeleuchtung (Anla- ge 1) sind im eigenen Wirkungsbereich der Erlanger Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Aufgaben und bei der Beratung Externer mit zu berücksichtigen. Der Antrag der SPD Fraktion, Nr.  230/2023 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Ziel dieser Lichtleitlinie ist es, die in Erlangen erforderliche künstliche Beleuchtung nachhaltig, umweltfreundlich, bedarfsorientiert und blendfrei zu gestalten. Sie verfolgt das Ziel, die negativen Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt (z. B. auf Insekten, Vögeln, Fledermäusen) zu reduzieren, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten, Lichtimmissionen in Wohngebieten zu minimieren und das nächtliche Landschafts-, Orts- und Stadtbild zu erhalten und zu verbessern. Zudem wird der Blick auf den Sternenhimmel als Kulturgut geschützt. Die Umsetzung der Maßnahmen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die Einführung einer verbindlichen Lichtleitlinie in Form einer Dienstanweisung bzw. Richtlinie in der Stadtverwaltung Erlangen ist aufgrund der organisatorischen Komplexität und der Vielfalt der Anforderungen derzeit nicht umsetzbar.

 

        Stattdessen erstellte das Amt für Umweltschutz und Energiefragen eine Lichtleitlinie in Form eines Leitfadens. Dieser Leitfaden enthält klare Empfehlungen für die Verwaltung zum Schutz der Dunkelheit als Beitrag zum Artenschutz, für eine blendfreie und angenehme Beleuchtung für die Bevölkerung Erlangens und leistet einen Betrag zur Energieeinsparung.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Lichtleitlinie soll Mitarbeitenden, die künstliche Beleuchtung außerhalb von Gebäuden installieren oder in Auftrag geben, als Grundlage und Unterstützung dienen. Des Weiteren kann die Lichtleitlinie von den Mitarbeitenden der Stadt Erlangen als Grundlage für Beratung von Privatpersonen oder Gewerbetreibenden dienen. Die Lichtleitlinie gilt als Empfehlung.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Lichtleitlinie der Stadt Erlangen

Anlage 2: Berichtsantrag der SPD Nr. 230/2023 (mit 2 Anhängen)