Betreff
Sachstand zur Prüfung in Amt 63 - Gebührenerhebung und allgemeine Genehmigungspraxis; Einführung Toleranzgrenze und Überarbeitung Kostenrichtlinie
Vorlage
14/230/2025
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf Anfrage teilte Fr. Kreilein von Amt 63 am 12.05.2025 Folgendes mit:

 

Zu 1.

„Hier müsste, um flächendeckend eine Einnahmenmehrung zu generieren, bei allen Sonderbauten durch die Sachbearbeitenden eine Nachberechnung erzeugt werden. Durchschnittlich sind dies 63 Anträge pro Jahr. H.E. stellt das einen unverhältnismäßigen Mehraufwand für die Sachbearbeitenden dar. Ob dieser gerechtfertigt ist (bei 74,80 € die Stunde) ist hier nicht erkennbar und wird daher als unverhältnismäßig abgelehnt.“

 

Zu 2.

„Die amtsinterne Kostenrichtlinie ist überarbeitet und tritt zum 15.05.2025 in Kraft.“


Anlage: Protokollvermerk vom 20.11.2024