Betreff
Straßenbegehung des Tiefbauamtes
hier: Vergrößerung der Begehungsintervalle
Vorlage
66/273/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss stimmt einer Anpassung der Arbeitsanweisung des Tiefbauamtes zur Kontrolle der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Baulast der Stadt Erlangen zu. Die Änderung beinhaltet die Vergrößerung der Begehungsintervalle für alle Straßentypen und reduziert somit die Überwachung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Anpassung der Arbeitsanweisung ist ein temporärer Zwischenschritt um die fehlenden aber notwendigen zusätzlichen Planstellen dieser Pflichtaufgabe übergangsweise zu kompensieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Durch die Vergrößerung der Begehungsintervalle wird der angespannten Personalsituation im Bereich der Straßenbegehung Rechnung getragen, bis eine, an den tatsächlichen Aufgaben orientierte, Personalverstärkung umgesetzt werden kann. Um zunächst ohne weitere Personalverstärkung die in einer Arbeitsanweisung festgelegten Intervalle einhalten zu können, müssen diese deutlich verlängert werden. Eine vollständige Erfüllung ist hierbei im Idealfall theoretisch möglich. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Verwaltung zwar kritisch zu bewerten, aber auf Grund der seit Jahren ausstehende Personalverstärkung nicht zu verhindern.

Das Vorgehen wurde durch Amt 30 mit der Versicherung besprochen. Seitens der Versicherung kann einer Vergrößerung der Begehungsintervalle zunächst und vorbehaltlich der weiteren Schadensentwicklung zugestimmt werden. Sollte sich durch die geringeren Kontrollen der öffentlichen Verkehrsflächen Veränderungen in der Anzahl oder Höhe der Schadensfälle ergeben, wird diese Änderung durch die Versicherung nochmals neu bewertet.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Gemäß der Arbeitsanweisung zur Kontrolle der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Baulast der Stadt Erlangen sind die öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in festgelegten Intervallen zu begehen.

Für die regelmäßige Begehung der Straßen gibt es keine konkreten Vorgaben der Versicherung. Die Versicherung orientiert sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Straßen hier unterschiedlichen Stufen zugordnet.

Bisher orientierte sich der Zeitraum der Begehung am Mittelwert der Empfehlung. Aus fachlicher Sicht ist dies als Mindestwert absolut sinnvoll und zielführend, da eine höhere Begehungsdichte den Vorteil bietet, dass die Infrastruktur besser überwacht und somit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsarten besser sichergestellt werden kann. Auch der aus diesen Begehungen abzuleitende erforderliche Unterhalt kann mit diesen Informationen wirtschaftlicher und besser geplant werden. Verschlechterungen an der Infrastruktur werden früher erkannt und können in den jeweiligen Arbeitsprogrammen aufgenommen und optimiert werden. Gerade bei unserer zunehmend überalternden Infrastruktur und einer sich verschlechternden Haushaltslage, wäre eine Intensivierung der Straßenkontrollen notwendig und sinnvoll. 

Am 15.10.2024 wurde der Bau- und Werkausschuss mit einer Mitteilung zur Kenntnis darüber informiert, dass mit dem bestehenden Personal nur ein Bruchteil der vorgeschriebenen Begehungen und Kontrollen geleistet werden kann. Da aufgrund der aktuellen Haushaltssituation eine Verstärkung der Straßenbegehung zeitlich nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall eine Haftung der Stadt zugestehen und Schadensersatz auszahlen müsse, wenn die letzten Begehungen nicht im vorgeschriebenen Intervall durchgeführt wurden. Sofern die Kontrollintervalle nicht eingehalten werden können, kann die Stadt ggf. nicht nachweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ausreichend erbracht wurden. Bei sich wiederholenden Fällen wäre auch ein Versagen des Versicherungsschutzes durch die Versicherung nicht auszuschließen. Grundsätzlich liegt die Wahl der Kontrollabstände im Ermessen der Kommune. Um diese künftig einhalten zu können und damit einen sicheren Nachweis für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht vorweisen zu können, wird daher angestrebt, das Intervall der Straßenbegehung zu vergrößern.

 

Die Festlegung des Begehungsintervalls orientiert sich dabei am oberen Richtwert der Empfehlungen der BADK bzw. überschreitet diesen:

 

 

Empfehlung

Bestand

Neu

a)

Stufe 1:

Fußgängerzonen, Innenstadtbereich

1-wöchig

2-wöchig

2-wöchig

b)

Stufe 2:

Straßen überörtlicher Bedeutung

2-4-wöchig

3-wöchig

4-wöchig

c)

Stufe 3:

Wohnstraßen/ Wohngebiete

4-8-wöchig

6-wöchig

12-wöchig

d)

Stufe 4:

Feldwege, verkehrsunbedeutende Wohnwege

2-3-monatlich

5-monatlich

6-monatlich

 

      Die geplanten Änderungen wurden seitens des Rechtsamtes mit der Versicherung abgestimmt und können unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes umgesetzt werden. Bei einer Schadenshäufung behält sich die Versicherung jedoch vor, eine Reduzierung der Begehungsintervalle zu fordern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Vergrößerung der Begehungsintervalle wird ab Juli 2025 umgesetzt und die Arbeitsanweisung zur Kontrolle der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Baulast der Stadt Erlangen wird entsprechend angepasst.

Da eine bei einer zunehmend schlechter und verkehrsunsicher werdenden überalterten Verkehrsinfrastruktur die Kontrolle der Verkehrssicherheit und die auf Veränderungen der Schadensentwicklung angepasste Instandsetzungsplanung bzw. Schadensbeseitigung wichtig ist, wird die Verwaltung auch weiterhin eine Regelbesetzung des Fachbereiches anstreben.

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: