1. Mit vorliegender Planung ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau – Abschnitt 5.4
    für den Ersatzneubau Treppenanlage Burgbergstraße - Böttigerpromenade abgeschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt für die Variante 2, die weiter notwendigen und vertiefenden
    Planungsschritte zu veranlassen.

3. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2026 sowie für die mittelfristige Finanz-
    planung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Treppenanlage zur Böttigerpromenade verbindet den „Pfaffweg“ mit Zugang über die „Burgbergstraße“ mit der „Böttigerpromenade“. Der Zustand der Treppenanlage ist nicht mehr verkehrssicher und muss für den Verkehr gesperrt werden. Das Schadensbild des Asphaltbelags weist im erheblichen Umfang Unebenheiten und Risse durch Baumwurzeln und Hangverschiebungen auf. Zudem sind aufgrund der Hangbewegung die Tritt- und Setzstufen in keinem ordnungsgemäßen und hinreichend sicher begehbaren Zustand. Das vorhandene Geländer entspricht nicht den gültigen Vorschriften. Eine weitere Nutzung für den allgemeinen öffentlichen Verkehr ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr zu vertreten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Der bestehende Verkehrsweg kann nur im Rahmen eines Ersatzneubaus wiederhergestellt werden. Einzelne Instandhaltungsmaßnahmen sind auf Grund des Schadensbildes nicht möglich. Hierzu wurden in einem ersten Planungsprozess die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit verschiedenen Varianten erarbeitet:

 

In Rahmen der Vorplanung wurden insgesamt 3 Neubauvarianten untersucht:

1. Treppenanlage, Blockstufen

2. Treppenanlage, Freitragend

3. Treppenturm mit Steg

 

Als Grundlage für die Planung liegt ein Baugrundgutachten des Ingenieurbüros Geotechnik Platzer vom 02.10.2024 vor. Die Treppenanlage befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Meilwald mit Eisgrube (LSG-00340.08) sowie mitten in einer Biotopkartierung (Biotopnummer ER-1279-001). Entsprechende Schutzmaßnahmen bzgl. des Landschaftschutzgebietes sowie Maßnahmen zum Schutz der bestehenden Gehölzstruktur und dem Baumbestand sind bei der Vorplanung berücksichtigt worden.

Eine Barrierefreie Ausbildung der Treppenanlage ist bei allen drei Varianten aufgrund der topographischen Verhältnisse und der Voraussetzung, den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten, nicht umsetzbar.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Vor dem Neubau der Treppenanlage ist der Rückbau der Bestandstreppe erforderlich. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse kann hier nur Kleingerät (Bagger bis 3,5 to) und Kettendumper gearbeitet werden. Der bauliche Zustand erfordert einen kompletten Rückbau der Bestandsanlage inkl. aller Geländer und der vorhandenen Hangsicherungen.

 

Variante 1 sieht einen Neubau nach Vorbild der bestehenden Treppenanlage vor. Dabei wir die Treppenanlage in 6 Teiltreppen gegliedert. Die Treppenlängen richten sich nach der vorhandenen Topografie. Der Verlauf orientiert sich an der bestehenden Treppenanlage, um keinen weiteren Eingriff in den Baumbestand inkl. der vorhandenen Wurzelstrukturen zu verursachen. Die einzelnen Treppenläufe werden mit Podesten miteinander verbunden. Zwei davon können mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden.

Die Gründung erfolgt auf dem gewachsenen Boden mit Streifenfundamenten für die einzelnen Treppenabschnitte. Im oberen Bereich wird eine neue Hangsicherung in Form von L-Steinen vorgesehen. Eine Tiefengründung ist bei der Variante nicht vorgesehen, so dass zukünftig geringfügige Rutschungen im Hangbereich nicht ausgeschlossen werden können.

Als Geländer wird analog um Bestand ein einfaches Holmgeländer als verzinktem Stahl vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Variante belaufen sich nach Kostenschätzung auf etwa 390.000 € brutto inkl. Nebenkosten.

Variante 2 baut auf Variante 1 auf. Dabei wurde die Treppenkonstruktion jedoch freitragend in Stahlbauweise geplant. Die Gründung erfolgt über Schraubfundamente in den gewachsenen Waldboden. Hierdurch wird der Eingriff auch langfristig minimiert und es kann sich ein durchgehender Hangbereich ausbilden. Dadurch können die vorhandenen Steilhänge minimiert werden und die Gefahr von Rutschungen vermindert werden. Im oberen Abschnitt werden zusätzlich Mikropfähle vorgesehen, um die vorhandenen Bodenbewegungen zu vermeiden. Der Umfang und die Anzahl der Schraubfundamente sind anhand der statischen Berechnungen im weiteren Planungsverlauf zu ermitteln.

Auch bei dieser Variante orientiert sich der Verlauf anhand der Bestandstreppe. Durch die Freitragende Konstruktion ist ein beidseitiges Geländer erforderlich.

Die Gesamtkosten für die Variante belaufen sich nach Kostenschätzung auf etwa 518.000 € brutto inkl. Nebenkosten.

 

In Variante 3 wurde der Höhenunterschied durch einen Treppenturm überwunden. Hierdurch entsteht neben der verkehrstechnischen Verbindung auch eine touristische Sehenswürdigkeit, da eine neue Aussichtsplattform geschaffen wird.

Der Treppenturm besteht aus 8 Ebenen, welche über Treppenläufe miteinander verbunden sind. Die Gesamthöhe inkl. Überdachung würde ca. 15 m betragen. Die Konstruktion würde als Stahlkonstruktion ausgebildet werden und über Einzelfundamente im Boden verankert werden. Von der obersten Plattform gelangt man über einen Steg auf den weiterführenden Gehweg. Der Steg wird über Einzelfundament mit Stützen abgefangen.

Die Gesamtkosten für die Variante belaufen sich nach Kostenschätzung auf etwa 666.000 € brutto inkl. Nebenkosten.

 

Bei allen drei Varianten sind die vorhandenen Baumbestände entsprechend zu schützen (Stammschutz, Wurzelzaun, etc.). Die Baumaßnahmen sind mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen.

Im Baufeld befinden Sparten der Erlanger Stadtwerke.

- Wasserleitung DN100 GG mit Oberflurhydrant

- Mittelspannungsleitung (2 Stück)

- Niederspannungskabel

- Beleuchtungskabel mit 2 Mastleuchten

Im Zuge des Neubaus soll lediglich die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Hierbei fallen Kosten von rund 65.000,00€ an. Die restlichen Sparten sind zu sichern.

Im Baufeld befinden sich noch zwei Straßeneinläufe, welche jedoch im Zuge der Maßnahme zurück gebaut werden sollen.

Weitere Sparten sind von der Maßnahme nicht betroffen.

 

Die aufgeführten Varianten unterscheiden sich grundlegend von Ihrer Konstruktion und Ausführung. Dies spiegeln auch die unterschiedlichen Kostenansätze wider. Jede einzelne Variante bringt verschiedene Vorteile mit sich, welche sie von den Alternativen unterscheidet:

 

Variante 1: Treppenanlage, Blockstufen

- orientiert sich am Bestandsbauwerk

- geringste Baukosten zu erwarten

- Planungsaufwand am geringsten, da keine statischen Berechnungen erforderlich

 

Variante 2: Treppenanlage, Freitragend

- Geringer Eingriff in den Waldboden

- Geringe Bauzeit für die Montage vor Ort

- Kranstellplatz erforderlich

 

Variante 3: Treppenturm mit Steg

- Nur punktueller Eingriff ins Gelände

- Vollkommen unabhängig von Hangbewegungen

- Neben der Funktion der Wegeverbindung auch als neuer Aussichtspunkt nutzbar

 

In nachfolgender Tabelle sind die Ergebnisse der Variantenuntersuchung nochmal zusammengefasst dargestellt. Auf dieser Grundlage wurde durch die Verwaltung entschieden die Treppenanlage Freitragend (Variante 2) zu errichten.

 

Wertungsmatrix

 

Kosten

Geringster Eingriff in die Natur

Lebens              dauer

Wartungs-   aufwand

Gesamt     summe

Variante 1:                                   Treppenanlage, Blockstufen

+++

-

+

++

6

Variante 2: Treppenanlage, Freitragend

+

++

+++

++

8

Variante 3: Treppenturm mit Steg

-

+++

++

-

5

 

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Der Eigentümer einer baulichen Anlage trägt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für deren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Durch die Umsetzung der Ersatzneubaumaßnahme werden die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt und somit auch die Standsicherheit nachhaltig verlängert.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

518.000,00

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1:             Übersichtslageplan

Anlage 2:             LP / Schnitte Variante 1 Treppenanlage; Blockstufen

Anlage 3:             LP / Schnitte Variante 2 Treppenanlage; Freitragend

Anlage 4:             LP / Schnitte Variante 3 Treppenturm

Anlage 5:             Bilddokumentation Ist Zustand