Betreff
3. Sitzung Stadtteilbeirat Süd: TOP 4 Fertigstellung Radweg Gebbertstraße;
Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 174/2024
Vorlage
66/270/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt.

Die Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 174/2024 aus der 3. Sitzung 2024 des Stadtteilbeirat Süd Top 4 „Problemen bei Radwegen im Erlanger Süden“ ist hiermit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

        In der 3. Sitzung des Stadtteilbeirates Süd am 07.11.2024 wurde unter Top 4 folgende Anfragen zu Radwegen im Erlanger Süden gestellt.

Erneuerung der Markierung Radweg Werner-von-Siemens-Straße:

 

Die vorhandene Markierung ist nutzungs- und alterungsbedingt erneuerungsbedürftig. Die Erneuerung der Markierung wurde in das Arbeitsprogramm des Amtes 66 aufgenommen und wird entsprechend der internen Priorität erneuert.

Die ebenfalls beantragte regelmäßige Kontrolle und Erneuerung entsprechend den üblichen Unterhaltsintervallen ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht umsetzbar. Dieses sinnvolle und wichtige Ziel wird seitens der Verwaltung weiterhin angestrebt, ist aber ohne zusätzliche Personalverstärkungen im Bereich Straßenkontrolle, sowie im Bereich Bauhof nicht umsetzbar.

 

 

Fertigstellung Radweg Gebbertstraße

 

Die Neuaufteilung der Geh- und Radwege sowie Verbesserung des Radweges in der Gebbertstraße zwischen Mozartstraße und Gleiwitzer Straße wurde im BWA am 04.05.2021 beschlossen, Vorlagen-Nr. 66/056/2021.

Die Umsetzung ist in Teilbereichen bereits in den Jahren 2021/2022 erfolgt. Seitdem musste die Fertigstellung regelmäßig aufgrund anderweitiger Prioritäten verschoben werden. Im Arbeitsprogramm des Amtes 66 ist das Projekt für das Jahr 2025 enthalten.


Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ist das Parken verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO). Das rechtswidrige Parken in diesem gesetzlichen Haltverbot kann jederzeit verwarnt werden. Die Anordnung einer Grenzmarkierung (Z 299) kommt in dem Bereich nicht in Frage, da diese Markierung nicht an Stellen anzuwenden sind, an denen sich Halt- und Parkverbote sonst nicht durchsetzen lassen (vgl. VwV-StVO zu Zeichen 299).
Gelegentlich stehen Lichtzeichenanlagen im Radweg, die für den Radfahrer gelten. Diese bedürfen keiner Markierung. Im Nördlichen Bereich stehen Verkehrszeichen zwischen dem Radweg und dem Gehweg. Eine zusätzliche Markierung ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaubehörde nicht notwendig.

Die Bordsteine bei den Zufahrten zum Sportgelände der Universität sind weitestgehend abgesenkt. Lediglich gegenüber der Hausnummer 138 kann eine Abschrägung des Bordsteins erfolgen.
Die nicht mehr verwendeten Anlagen des Parkleitsystems werden im Zuge dieser Maßnahme derzeit nicht zurückgebaut. Hierzu sind zunächst weitere Abstimmungen notwendig.

 

 

Linksseitige Freigabe Radweg Paul-Gossen-Straße

 

Die linksseitige Freigabe kann bis zum Ende der Neubaugrenze Höhe HsNr. 82 erlaubt werden. Auf der Paul-Gossen-Straße sind 60 Km/h erlaubt, weswegen eine Freigabe entgegen der Fahrtrichtung nur für den Bereich möglich ist, der über einen Sicherheitsbereich zur Fahrbahn verfügt. Aufgrund der Tatsache, dass dort eine stark befahrene Einfahrt vorhanden ist, wird die Verwaltung die Örtlichkeit beobachten und je nach Einschätzung eine VAO erstellen. Auf Grund der hohen Auslastung kann dies jedoch nicht zeitnah erfolgen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag des Stadtteilbeirates vom 07.11.2024 als Antrag des Oberbürgermeisters vom 03.12.2024 (Anlage 1)