Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 174/2024
Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt.
Die Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters Nr. 174/2024 aus der 3. Sitzung 2024 des Stadtteilbeirat Süd Top 4 „Problemen bei Radwegen im Erlanger Süden“ ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der 3. Sitzung des Stadtteilbeirates Süd am 07.11.2024 wurde unter Top 4 folgende Anfragen zu Radwegen im Erlanger Süden gestellt.
Erneuerung der Markierung
Radweg Werner-von-Siemens-Straße:
Die vorhandene Markierung ist nutzungs- und alterungsbedingt erneuerungsbedürftig. Die Erneuerung der Markierung wurde in das Arbeitsprogramm des Amtes 66 aufgenommen und wird entsprechend der internen Priorität erneuert.
Die ebenfalls beantragte regelmäßige Kontrolle und Erneuerung entsprechend den üblichen Unterhaltsintervallen ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht umsetzbar. Dieses sinnvolle und wichtige Ziel wird seitens der Verwaltung weiterhin angestrebt, ist aber ohne zusätzliche Personalverstärkungen im Bereich Straßenkontrolle, sowie im Bereich Bauhof nicht umsetzbar.
Fertigstellung Radweg
Gebbertstraße
Die Neuaufteilung der Geh- und Radwege sowie Verbesserung des Radweges in der Gebbertstraße zwischen Mozartstraße und Gleiwitzer Straße wurde im BWA am 04.05.2021 beschlossen, Vorlagen-Nr. 66/056/2021.
Die Umsetzung ist in Teilbereichen bereits in den Jahren 2021/2022 erfolgt. Seitdem musste die Fertigstellung regelmäßig aufgrund anderweitiger Prioritäten verschoben werden. Im Arbeitsprogramm des Amtes 66 ist das Projekt für das Jahr 2025 enthalten.
Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten
der Fahrbahnkanten ist das Parken verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO). Das
rechtswidrige Parken in diesem gesetzlichen Haltverbot kann jederzeit verwarnt
werden. Die Anordnung einer Grenzmarkierung (Z 299) kommt in dem Bereich nicht
in Frage, da diese Markierung nicht an Stellen anzuwenden sind, an denen sich
Halt- und Parkverbote sonst nicht durchsetzen lassen (vgl. VwV-StVO zu Zeichen
299).
Gelegentlich stehen Lichtzeichenanlagen im Radweg, die für den Radfahrer
gelten. Diese bedürfen keiner Markierung. Im Nördlichen Bereich stehen
Verkehrszeichen zwischen dem Radweg und dem Gehweg. Eine zusätzliche Markierung
ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaubehörde nicht
notwendig.
Die Bordsteine bei den Zufahrten
zum Sportgelände der Universität sind weitestgehend abgesenkt. Lediglich
gegenüber der Hausnummer 138 kann eine Abschrägung des Bordsteins erfolgen.
Die nicht mehr verwendeten Anlagen des Parkleitsystems werden im Zuge dieser
Maßnahme derzeit nicht zurückgebaut. Hierzu sind zunächst weitere Abstimmungen
notwendig.
Linksseitige Freigabe Radweg
Paul-Gossen-Straße
Die linksseitige Freigabe kann bis zum Ende der Neubaugrenze Höhe HsNr. 82 erlaubt werden. Auf der Paul-Gossen-Straße sind 60 Km/h erlaubt, weswegen eine Freigabe entgegen der Fahrtrichtung nur für den Bereich möglich ist, der über einen Sicherheitsbereich zur Fahrbahn verfügt. Aufgrund der Tatsache, dass dort eine stark befahrene Einfahrt vorhanden ist, wird die Verwaltung die Örtlichkeit beobachten und je nach Einschätzung eine VAO erstellen. Auf Grund der hohen Auslastung kann dies jedoch nicht zeitnah erfolgen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag des
Stadtteilbeirates vom 07.11.2024 als Antrag des Oberbürgermeisters vom
03.12.2024 (Anlage 1)