Die Verwaltung wird ermächtigt,
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die in der
Anlage aufgeführten Maßnahmen in dem von der Regierung von Mittelfranken
genehmigten Volumen aufzunehmen.
1. Ausgangslage
1.1 Kreditaufnahmen für Investitions- und
Investitionsförderungsmaßnahmen des
2. Halbjahres 2025
In der sog. haushaltslosen Zeit darf die Gemeinde gem. Art. 69 Abs. 2 Satz 1 Bayerische Gemein-deordnung (GO) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Für die Stadt Erlangen errechnet sich danach für das Haushaltsjahr 2025 ein zulässiges Kreditaufnahmevolumen von 657.125 €.
Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen. Die Erhöhung bedarf nach Art. 69 Abs. 4 Satz 1 GO der Ge-nehmigung. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushalts-wirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Die Stadtkämmerei hat bei der Regierung von Mittelfranken einen weiteren Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung für die Aufnahme von investiven Krediten für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Ämter 24 und 66, die unbedingt im 2. Halbjahr 2025 durchzuführen sind, gestellt (s. Anlage).
Kriterium für die Beantragung des Kreditaufnahmevolumens war die prognostizierte Kassenwirk-samkeit der entsprechenden Auszahlungen.
Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 15.05.2025 wurden die Kreditaufnahmen im beantragten Volumen von 17.368.000 € genehmigt.
Sämtliche Kreditaufnahmen, für die die Regierung von Mittelfranken eine Einzelgenehmigung er-teilt, sind in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken vom Stadttrat beschlussmäßig zu behandeln.
1.2 Genehmigte Erhöhung der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach Art. 69 Abs. 4 Satz 1 GO
Die Stadt Erlangen hat bis dato eine Erhöhung der nach Art. 69 Abs. 2 Satz 1 GO in der haushaltslosen Zeit zulässigen Kreditaufnahme um folgende Beträge beantragt:
Antrag vom |
Maßnahmen |
Betrag |
28.02.2025 |
Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen |
18.571.994,69 € |
19.03.2025 |
Michael-Poeschke-Schule |
1.500.000,00 € |
20.03.2025 |
Haushaltsermächtigungen |
29.272.328,49 € |
01.04.2025 |
Investitionen 1. Halbjahr 2025 |
8.106.492,00 € |
22.04.2025 |
Investitionen 2. Halbjahr 2025 |
17.368.000,00 € |
|
Summe |
74.818.815,18
€ |
Die
beantragten Kreditaufnahmen wurden bis zu diesem Betrag nur noch ausnahmsweise
bewilligt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu dem von der Regierung von Mittelfranken genehmigten und vom Stadtrat beschlossenen Volumen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Abschluss von Kreditverträgen
Anlage: Übersicht Investitionen 2.Hj. 2025