Betreff
Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über die Bergkirchweih (Bergkirchweihverordnung)
Vorlage
30/108/2025
Aktenzeichen
III/30; III/33
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen für die Bergkirchweih (Berg-kirchweihverordnung; Entwurf vom 08.05.2025, Anlage 1) wird beschlossen.


Mit dem in § 3 neu eingefügten Abs. 1 – die bisherigen Absätze 1 und 2 werden zu den Absätzen 2 und 3 – soll für Besucher*innen klargestellt werden, dass schädigendes und/oder gefährdendes Verhalten zu unterlassen ist. Soweit klargestellt wird, dass belästigendes Verhalten zu unterlassen ist, zielt dies auf die Verhinderung von ganz erheblich belästigendem Fehlverhalten bzw. gröblich unangemessenem Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ab. Die klarstellende Regelung richtet sich an alle Besucher*innen und soll die Durchführung der Bergkirchweih durch die Festlegung allgemeiner und selbstverständlicher Verhaltensregelungen erleichtern. Daraus abgeleitete Maßnahmen wie z.B. die Erteilung eines Hausverbotes stehen jederzeit unter dem gesonderten einzelfallabhängigen Entscheidungsvorbehalt der Stadt Erlangen. Hierbei wird ein strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab angesetzt, der auch der Bedeutung der Bergkirchweih als eines der größten Volksfeste in Bayern Rechnung tragen muss. Die Stadt Nürnberg hat beim Neuerlass ihrer Volksfestverordnung im Jahr 2023 eine gleichlautende Regelung beibehalten, da sich diese dort in der Vergangenheit bewährt hatte. Eine vergleichbare Regelung findet sich ferner bereits in § 9 Abs. 2 der Erlanger Marktsatzung.

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

        nein

 

Haushaltsmittel

        werden nicht benötigt.


Anlage:

Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen für die Bergkirchweih (Bergkirchweihverordnung), Entwurf vom 08.05.2025