1. Der Prüfungsbericht
des BKPV über die Haushaltsjahre 2013 bis 2020 (Teilbericht 3 – Prüfungsgebiet
Bauwesen) sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung werden zur
Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, wie in den Stellungnahmen vorgeschlagen zu
verfahren und dies der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde
mitzuteilen.
Der BKPV hat die o. g. Prüfung in
den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt. Die Teilberichte 1 und 2 wurden vom
Stadtrat bereits in der Sitzung vom 26.10.2023 behandelt. Kürzlich ist der
dritte und letzte Teil des Prüfungsberichts der überörtlichen Prüfung eingegangen.
Dieser befasst sich mit dem Prüfungsschwerpunkt Bauwesen.
Der Prüfungsbericht des BKPV –
Teilbericht 3 – ist im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt als
nichtöffentliche Anlage beigefügt. Der BKPV bittet grundsätzlich darum, seine
Prüfungsberichte nicht zu veröffentlichen.
Inzwischen wurden vom Revisionsamt
Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen eingeholt. Das Revisionsamt ist
für die Weiterbehandlung der Prüfungsfeststellungen in koordinierender Hinsicht
zuständig. Für die Erledigung sind die jeweils betroffenen Dienststellen
verantwortlich.
Der Prüfungsbericht – Teilbericht
3 – enthält 12 Prüfungsfeststellungen. Die Stellungnahmen der betroffenen
Dienststellen hierzu sind in der Anlage abgedruckt.
Falls Fragen oder Klärungsbedarf
von Stadtratsmitgliedern bestehen, wird möglichst um Rückmeldung im Vorfeld der
Sitzung an das Revisionsamt gebeten. Die zuständigen Dienststellen würden dann
um zusätzliche Informationen gebeten bzw. zur Stadtratssitzung eingeladen.
Weitere Informationen:
1. In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen zweigeteilt.
Die örtliche Prüfung nimmt kraft Gesetzes das Revisionsamt wahr, für die
überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die überörtliche Prüfung wird
dabei in einem Turnus von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt. Die
Prüfungsgegenstände der überörtlichen Prüfung unterscheiden sich grundsätzlich
nicht von denen der örtlichen Prüfung. Es werden jedoch in der Regel andere
Schwerpunkte gesetzt. Auch erfolgt eine Abstimmung zwischen Revisionsamt und
BKPV zur Vermeidung von Doppelprüfungen.
2. Die Zuständigkeit für die Behandlung der
Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung liegt beim Stadtrat und nicht
etwa beim Revisionsausschuss. Der Revisionsausschuss ist das zuständige Gremium
für die örtliche Prüfung.
3. Die in der Anlage
zusammengestellten Stellungnahmen zu den Prüfungsfeststellungen beruhen auf
Mitteilungen der jeweils zuständigen Dienststellen. Eine Überprüfung durch das
Revisionsamt, ob die Angaben zutreffend, sinnvoll oder hinreichend sind,
erfolgte nicht. Dies wäre Aufgabe der Regierung von Mittelfranken als
Rechtsaufsichtsbehörde und des BKPV, der sich bei der nächsten überörtlichen
Prüfung damit erneut befassen wird.
Anlagen:
1. Übersicht der Stellungnahmen der Dienststellen
2. Prüfungsbericht des BKPV – Teilbericht 3 – als nichtöffentliche Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem (Einloggen erforderlich)