Betreff
Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), Teilbericht 3 - Prüfungsgebiet Bauwesen; Stellungnahmen der Dienststellen
Vorlage
14/228/2025
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Prüfungsbericht des BKPV über die Haushaltsjahre 2013 bis 2020 (Teilbericht 3 – Prüfungsgebiet Bauwesen) sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, wie in den Stellungnahmen vorgeschlagen zu verfahren und dies der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 


Der BKPV hat die o. g. Prüfung in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt. Die Teilberichte 1 und 2 wurden vom Stadtrat bereits in der Sitzung vom 26.10.2023 behandelt. Kürzlich ist der dritte und letzte Teil des Prüfungsberichts der überörtlichen Prüfung eingegangen. Dieser befasst sich mit dem Prüfungsschwerpunkt Bauwesen.

 

Der Prüfungsbericht des BKPV – Teilbericht 3 – ist im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Der BKPV bittet grundsätzlich darum, seine Prüfungsberichte nicht zu veröffentlichen.

 

Inzwischen wurden vom Revisionsamt Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen eingeholt. Das Revisionsamt ist für die Weiterbehandlung der Prüfungsfeststellungen in koordinierender Hinsicht zuständig. Für die Erledigung sind die jeweils betroffenen Dienststellen verantwortlich.

 

Der Prüfungsbericht – Teilbericht 3 – enthält 12 Prüfungsfeststellungen. Die Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen hierzu sind in der Anlage abgedruckt.

 

Falls Fragen oder Klärungsbedarf von Stadtratsmitgliedern bestehen, wird möglichst um Rückmeldung im Vorfeld der Sitzung an das Revisionsamt gebeten. Die zuständigen Dienststellen würden dann um zusätzliche Informationen gebeten bzw. zur Stadtratssitzung eingeladen.

 

Weitere Informationen:

 

1.   In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen zweigeteilt. Die örtliche Prüfung nimmt kraft Gesetzes das Revisionsamt wahr, für die überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die überörtliche Prüfung wird dabei in einem Turnus von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt. Die Prüfungsgegenstände der überörtlichen Prüfung unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der örtlichen Prüfung. Es werden jedoch in der Regel andere Schwerpunkte gesetzt. Auch erfolgt eine Abstimmung zwischen Revisionsamt und BKPV zur Vermeidung von Doppelprüfungen.

2.   Die Zuständigkeit für die Behandlung der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung liegt beim Stadtrat und nicht etwa beim Revisionsausschuss. Der Revisionsausschuss ist das zuständige Gremium für die örtliche Prüfung.

3.  Die in der Anlage zusammengestellten Stellungnahmen zu den Prüfungsfeststellungen beruhen auf Mitteilungen der jeweils zuständigen Dienststellen. Eine Überprüfung durch das Revisionsamt, ob die Angaben zutreffend, sinnvoll oder hinreichend sind, erfolgte nicht. Dies wäre Aufgabe der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde und des BKPV, der sich bei der nächsten überörtlichen Prüfung damit erneut befassen wird.

 

 


Anlagen:

1. Übersicht der Stellungnahmen der Dienststellen

2. Prüfungsbericht des BKPV – Teilbericht 3 – als nichtöffentliche Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem (Einloggen erforderlich)