I. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
II. Der Antrag aus der
Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 19. November 2024 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Bürgerversammlung hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2024 in Bezug auf das Fahrradparken am Hauptbahnhof folgenden Antrag gestellt (TOP 10 der Niederschrift):
„Es wird beantragt, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um die sichere Nutzbarkeit der Fahrradabstellanlagen schnellstmöglich wiederherzustellen.“
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Bereich des Erlanger Hauptbahnhofs gibt es ein breites Angebot an Fahrradabstellflächen sowohl für eine kürzere, als auch für eine längere Parkdauer. Diese Flächen sind im Einzelnen auf der Homepage der Stadt Erlangen unter „Fahrradparken am Bahnhof“ dargestellt und erläutert. Fahrräder, die dort länger als zulässig stehen, werden regelmäßig entfernt. Daneben ist es jedoch auf öffentlichen Flächen grundsätzlich zulässig, sein Fahrrad an beliebiger Stelle abzustellen. Da die Straßenverkehrsordnung das Abstellen von Fahrrädern nicht verbietet, gehört es zum Gemeingebrauch und ist auf öffentlich gewidmeten Flächen grundsätzlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen Sondernutzung wird erst dann überschritten, wenn das abgestellte Fahrrad verkehrswidrig bzw. verkehrsfremd genutzt wird. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrrad als Werbeträger dient, wenn es über einen längeren Zeitraum nicht mehr fahrbereit ist oder wenn es verkehrsbehindernd abgestellt wurde, beispielsweise im Bereich der Rampen, die für Rollstühle und Kinderwägen freizuhalten sind.
Somit ist es auf dem öffentlich gewidmeten Bahnhofsvorplatz nicht möglich, das Abstellen von Fahrrädern nur auf bestimmten dafür vorgesehenen Flächen zuzulassen. Um die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit des Platzes sicherzustellen hat die Stadt folgende Maßnahmen getroffen:
- Durch Bodenmarkierungen wurden die Bereiche gekennzeichnet, die aus Verkehrssicherungsgründen zwingend freigehalten werden müssen. Diese Markierungen werden erfahrungsgemäß respektiert.
- Durch eine Beschilderung wurde klargestellt, dass die Rampen freizuhalten sind. Bei Verstößen werden dort abgestellte Fahrräder entfernt.
- Fahrräder in der Feuerwehranfahrtszone Ecke Westliche Stadtmauerstraße / Bahnhofsplatz werden entfernt.
- Schrottfahrräder werden entfernt.
- Es wurden seitlich Fahrradbügel aufgestellt, damit dort abgestellte Fahrräder nicht so leicht umfallen.
- Auf Schildern wird auf das Angebot an „echten“ Fahrradabstellanlagen verwiesen.
Dass viele Bürger*innen ihr Fahrrad aus Bequemlichkeit direkt auf dem Bahnhofsvorplatz abstellen anstatt auf den dafür vorgesehenen Abstellanlagen, lässt sich also nach geltender Rechtslage nicht verhindern. Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch entscheidend, dass genügend sicher nutzbare Alternativen zur Verfügung stehen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: