Der Nahverkehrsplan Erlangen 2025 in vorliegender Fassung wird als Grundlage für die weiteren ÖPNV-Planungen beschlossen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das wesentliche Planungsinstrument der kommunalen Aufgabenträger für die Ausgestaltung und Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er definiert die Anforderungen an den Umfang und an die Qualität des Verkehrsangebots und berücksichtigt Belange unter anderem der Barrierefreiheit und des Klimaschutzes. Des Weiteren werden hinsichtlich der Weiterentwicklung des ÖPNV Ziele definiert und Handlungsmaßnahmen abgeleitet, die während der Laufzeit des NVP konkretisiert und umgesetzt werden sollen.

Mit dem NVP wird das Ziel verfolgt, dass für alle Bevölkerungsgruppen im Sinne der Daseinsvorsorge eine ausreichende Verkehrsbedienung gewährleistet wird.

Rechtsgrundlagen bilden der § 8 des PBefG sowie Art. 13 des BayÖPNVG. Darüber hinaus dient der NVP der Genehmigungsbehörde als Beurteilungsgrundlage für Liniengenehmigung, Zuschüsse etc.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der vorliegende NVP, siehe Anlage 1, schreibt den bisherigen NVP 2016-2021 fort, der über den eigentlichen Zeitraum hinaus bis zum Beschluss der Fortschreibung weiterhin gültig ist. Die grundsätzlichen Prämissen bei der Netzgestaltung und die Qualitätsanforderung des Verkehrsangebotes basieren auf der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern, die in einer unveränderten Form vorliegt. Viele Grundanforderungen aus dem NVP 2016-2021 gelten demnach unverändert fort.

Qualitätsanforderungen

Die Qualitätsanforderungen an das ÖPNV-Angebot auf dem Stadtgebiet wurden konkretisiert. Dies betrifft die übergeordneten Themenbereiche Netz und Angebot, Betrieb, Infrastruktur, Service und Tarif sowie das Querschnittsthema Barrierefreiheit. Als Neuerung im Bereich Infrastruktur ist z.B. die Aufnahme einer Halstestellenkategorisierung zu nennen, wonach Haltestellen je nach Kategorie verschiedene Ausstattungsmerkmale aufweisen.

Zielnetz

Im Planungsprozess wurde das Netz in iterativen Schritten erarbeitet. Nach der Überprüfung der Wirkung des ersten Netzentwurfs mit dem Verkehrsmodell der Stadt Erlangen wurde festgestellt, dass trotz größerer Angebotsmehrungen nur ein geringer Mehrwert (wie z.B. Nachfrageverbesserungen) erreicht werden konnte und sich Verbesserungen hauptsächlich für bestehende ÖPNV-Nutzende einstellen. Als Zwischenergebnis wurde festgehalten, dass sich große Zuwächse im ÖPNV hinsichtlich des Modal Split und der Nachfrage nur erreichen lassen, wenn die Stadt-Umland-Beziehungen integriert geplant werden, so wie es im Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 zugrunde gelegt war (insbesondere hinsichtlich Pendlerverkehre).


Die planerische Ausrichtung des Netzes, die Stadt-Umland-Verkehre stärker mit einzubeziehen, konnte jedoch mit der schwierigen Haushaltssituation seit Mitte 2024 nicht weiterverfolgt werden, da die Umsetzung dieser Maßnahmen nur mit hohen zusätzlichen finanziellen Ressourcen möglich ist. Aufgrund des Paradigmenwechsels, nur die vorhandenen Ressourcen möglichst leistungsneutral einzusetzen, ist das Zielnetz des NVP im Ergebnis eine sehr bestandsnahe Weiterentwicklung des heutigen ÖPNV-Angebots mit einer Betriebsleistungsmehrung von lediglich ca. einem Prozent. Als „Spielmasse“ für betriebliche Optimierungen wurde die Taktung der Linien flexibel gehalten, sodass auf zukünftige Entwicklungen im Stadtgebiet angemessen reagiert werden kann. Taktverdichtungen bzw. -reduzierungen sind daher nicht explizit aufgeführt.

Dennoch wurden auch „Handlungsoptionen“ aufgenommen, die Spielräume für zukünftige Anpassungen und neue Linien eröffnen, sollten entsprechende Ressourcen vorhanden sein bzw. an anderer Stelle eingespart werden.

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Bestandsangebot während der Laufzeit des NVP:

·         Linie 289: Beschleunigung der Buslinie durch die Führung über die Koldestraße, Karl-Zucker-Straße, Nägelsbachstraße. Das bisher nicht direkt vom ÖPNV erschlossene Gebiet im Bereich Karl-Zucker-Straße erhält eine direkte Anbindung durch die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Rathenaustraße“. Das hohe parallele Fahrtenangebot in der Nürnberger Straße wird damit reduziert.

·         Rufbus 294T: Der Rufbus bindet die bisherige Erschließungslücke im Westen Sieglitzhofs an den Stadtbus 294 an. Eines der wenigen Erschließungsdefizite im Stadtgebiet entfällt.

·         Rufbus 295T: Der Rufbus schafft eine direkte Verbindung zwischen Tennenlohe und dem S-Bahn-Halt Eltersdorf.

 

Verbesserungen durch Handlungsoptionen:

 

·         Linie 292: Schnelle Verbindung von Büchenbach in das Stadtzentrum als Schnellbuslinie mit wenigen Haltestellen über die Autobahn A73 zum Busbahnhof.

·         Linie 298: Herstellung einer durchgängigen Linienverbindung von Büchenbach, Kosbach, Häusling, Steudach und Frauenaurach durch Verlängerung der Linie nach Dechsendorf. Mit dem Umstieg an der Haltestelle Weisendorfer Straße wird darüber hinaus eine Querverbindung aus dem nordwestlichen Landkreis in den Erlanger Westen geschaffen.

·         Linie 283: Anbindung des Bezirksklinikums - auch für Pendler aus dem Landkreis durch Umstieg an der Haltestelle Weisendorfer Straße. Erschließung des Gewerbegebiets Frauenaurach sowie zusätzliche Erschließung des Röthelheimparks, der Wirtschaftsschule und Schaffung einer weiteren Verbindung an der Umstiegshaltestelle Markuskirche, wenn diese Linie erweitert/ergänzt wird. Diese Anpassung ermöglicht neue ÖPNV-Wegebeziehungen im Netz.

·         Linie 199: Führung über den Büchenbacher Damm, Frauenauracher Straße mit Halt an der Haltestelle Gerätewerk. Die Anbindung des Gewerbegebietes Frauenauracher Straße an den S-Bahn-Halt Paul-Gossen-Straße sowie nach Nürnberg wird verbessert.

·         Linie 201: Anpassung der Linienführung über die Herzogenauracher Straße, Erlanger Straße zur verbesserten Anbindung von Frauenaurach.

·         Linie 252: Einbindung in das Stadtbusnetz.

·         Linie 253: Einbindung in das Stadtbusnetz mit Option einer Verknüpfung mit der Linie 295. Als Durchmesserlinie werden hiermit Umstiege vermieden, indem die Linien durchgebunden werden.

·         Linie 254: Einbindung in das Stadtbusnetz mit Option einer Verknüpfung mit der Linie 281. Als Durchmesserlinie werden hiermit Umstiege vermieden, indem die Linien durchgebunden werden.

Beteiligungsverfahren

Bei der Fortschreibung des NVP wurde durch die Stadt Erlangen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ein umfassendes Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. Die Interessensvertretungen öffentlicher Belange sowie Behindertenvertreter (im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 6 Hs. 2 PBefG) und die politischen Fraktionen wurden im Rahmen des „Forum Mobilität“ beteiligt. Das Forum tagte zur Fortschreibung des NVP insgesamt viermal (am 15.12.2021, 27.07.2022, 20.04.2023 und 19.07.2023) und diente dazu, Zwischenergebnisse vorzustellen und Anmerkungen und Rückmeldungen in den Planungsprozess aufzunehmen.

Zudem wurden die betroffenen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen (nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayÖPNVG und § 8 Abs. 3 Satz 6 Hs. 1 PBefG) im Rahmen des „Arbeitskreis Nahverkehrsplan“ beteiligt, der insgesamt dreimal tagte. Weitere Gespräche mit direkt betroffenen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen fanden zusätzlich statt (Stadt Fürth und infra Fürth, Stadt Nürnberg und VAG, Landkreis Erlangen-Höchstadt und Landkreis Forchheim).

Die Beteiligung der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH (ESTW), die aktuell mit der Durchführung der Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Erlangen betraut ist, hat durchgängig in einem engen Austausch stattgefunden.

Die Orts- und Stadtteilbeiräte wurden zu zwei Sitzungen des „Forums Mobilität“ eingeladen. Des Weiteren hat ein eigener Beteiligungstermin für die Orts- und Stadtteilbeiräte im Dezember 2024 stattgefunden.

Anhörung

Den oben genannten Beteiligten wurde der Entwurf des NVP zur Verfügung gestellt und die Abgabe von Stellungnahmen ermöglicht. Die Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und unter Abwägung der Belange in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Genehmigungsbehörde wurde bei der Anhörung ebenfalls beteiligt.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der NVP dient nach Beschluss als Grundlage für die Weiterentwicklung des ÖPNV in Erlangen für einen Zeitraum von ca. fünf Jahren. Die enthaltenen Maßnahmen sollen während der Laufzeit sukzessive konkretisiert und umgesetzt werden.

Für die Umsetzung der Handlungsoptionen ist der Einsatz von finanziellen Mitteln bzw. eine Kostenbeteiligung notwendig. Diese werden daher dem Ausschuss zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.

Bezugnehmend auf die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) und der Anpassung des Linienbündels „Stadtverkehr Erlangen“ wird im Bedarfsfall eine Fortschreibung des vorliegenden NVP in Vorbereitung auf die nächste Direktvergabe des öDA vorgenommen.

Aufgrund der Dynamik bei Veränderungen des ÖPNV-Angebotes ist auch eine Teilfortschreibung des NVP innerhalb des vorgesehenen Zeitraums von fünf Jahren möglich. Darüber hinaus wird die Verwaltung die Planungen für eine grundlegende Weiterentwicklung des ÖPNV-Netzes im Sinne des VEP bzw. der Planungen zur StUB fortsetzen. Dies ist auch von den verfügbaren finanziellen Ressourcen für die teilweise aufwändigen Simulationsprozess abhängig.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt, bzw. bei den zukünftigen, einzelnen Umsetzungsbeschlüssen beziffert

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Nahverkehrsplan 2025