- Der Haushalt 2026 mit
Investitionsprogramm 2025 - 2029 wird gem. beigefügtem Termin- und
Ablaufplan erstellt.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelmitglieder des Stadtrats.
- In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2026 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2026, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im Haushalts-HFPA (kurz: HH-HFPA) nicht mehr behandelt; im HH-HFPA abgelehnte Anträge werden im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) nicht mehr behandelt.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2026 für die Abschlussberatungen im HH-StR dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
- Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Termingerechte und ressourcenschonende Haushaltsaufstellung 2026
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025 sehen wie folgt aus:
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ziel des
Finanzreferats ist es, für einen zügigen und ressourcenschonenden Ablauf der
Haushaltsberatungen zu sorgen. Aus diesem Grunde werden maßgebliche Regelungen
zum Verfahrensablauf der Haushaltsberatungen 2026 festgelegt, die sich für die
Haushaltsaufstellung in den früheren Jahren bereits bewährt haben. Die Ziffern 2 bis 6 des Antragstextes
wurden vom Stadtrat am 28.04.2016 beschlossen mit der Maßgabe, jährlich darüber
zu befinden.
Zu Ziff. 2 des Antrags
Eventuelle Vorschläge und Anregungen von Gremien außerhalb von § 12 Nrn. 1 - 10 GeschO und der Beiräte (Nachhaltigkeitsbeirat, Jugendparlament, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat etc.) sind ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen einzubringen.
Zu Ziff. 3 und 4 des Antrags
HFPA und Stadtrat sollten sich nicht mit Sachverhalten von geringer finanzieller Bedeutung oder mit Änderungsanträgen zum Haushalt befassen, die im Zuge der Beratungen bereits im Fachausschuss keine Mehrheit erhalten haben. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Aufbereitung der Haushaltsunterlagen in der Kämmerei sowie in der Sitzung des Haushalts-HFPA als auch des HH-Stadtrats.
Die Budgets der Fachämter einschließlich der i.d.R. vorhandenen positiven Budgetrücklagen sind vom Volumen so groß, dass Änderungsanträge unter 5.000 € aus den Sachkostenbudgets oder aus der Budgetrücklage finanziert werden können. Absicht bei Einführung der Budgetierung war es, dass Fachamt und Fachausschuss durch Umschichtung im Budget ohne Befassung des HFPA oder des Stadtrats Angelegenheiten von geringer finanzieller Bedeutung eigenständig abarbeiten können.
Zu Ziff. 5 des Antrags
Diese Regelung hat zu einer wesentlichen Beschleunigung der Sitzung des Stadtrats beigetragen.
Zu Ziff. 6
des Antrags
Im HH-StR dürfen deshalb nur Deckungen vorgeschlagen werden, die sich sachlich oder betraglich außerhalb des vorgeschlagenen Haushaltsabgleichs bewegen (echte Deckungsvorschläge).
Der Terminplan ist auf Basis der bewährten Ablaufplanung der Vorjahre erstellt. Die Einbringung des HH-Entwurfs 2026 erfolgt in der September-Sitzung des Stadtrats, so dass für die Beratung und Seminare der Politik drei Wochen zur Verfügung stehen. Der Abgabetermin für die Anträge aus der Politik ist auf den 14. Oktober 2025 terminiert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt