Der Verwaltung wird empfohlen, eine Allgemeinverfügung für ein nächtliches Mähroboterverbot zum Schutz des Igels (entsprechend der Fraktionsanträge Nr. 160/2024 und 161/2024) zu erlassen.
Die Fraktionsanträge Nr. 160/2024 der Grüne-Liste Fraktion und 161/2024 der SPD-Faktion sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Beim Igel handelt es sich gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 b bzw. c BNatSchG in Verbindung mit Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung um eine besonders geschützte Art, für die die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG gelten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund der Anträge Nr. 160/2024
der Grüne-Liste Fraktion und 161/2024 der SPD-Faktion fanden umfassende
Recherchen zum Thema „nächtliches Mähroboterverbot“ statt.
Bei einer Anfrage zu Verletzungen durch Mähroboter bei den Wilhelmsdorfer Stachelrittern, dem Pro Igel e. V. und beim Tierheim Erlangen, musste festgestellt werden, dass für Erlangen keine belastbaren Daten vorliegen oder die Anzahl an nachweisbar durch Mähroboter verletzten Tieren, auch im Vergleich zu anderen Gartengeräten scheinbar gleichrangig bis eher gering ist. Allerdings ist das auch nicht verwunderlich, da von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen werden kann.
Das bestätigen die Forscher*innen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) im Forschungsverbund Berlin e.V. Sie gehen von einer hohen Dunkelziffer aus und sehen Mähroboter als eine ernste Gefahr für die besonders geschützte Tierart an. In einer Pressemitteilung am 12. Juni 2025 machte das Institut darauf aufmerksam https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/wissenschaftliche-daten-zeigen-maehroboter-sind-eine-grosse-und-wachsende-gefahr-fuer-igel.html und fordert Konsequenzen. Hier ein kurzer Auszug aus der Pressemitteilung, zitiert wird Dr. Anne Berger vom Leibniz-IZW, die die Sammlung der Fälle wissenschaftlich begleitet:
„Wissenschaftliche Untersuchungen wie von Rasmussen et al. 2021 (https://www.mdpi.com/2076-2615/11/5/1191), zeigen, dass entgegen den Angaben vieler Hersteller Mähroboter kleine Tiere wie Igel nicht erkennen können und meist gravierende Verletzungen verursachen. Die Geräte werden nicht selten nachts und unbeaufsichtigt eingesetzt. „Für Igel ist diese Konstellation fatal, denn sie suchen nachts nach Nahrung, flüchten nicht, sondern rollen sich zusammen und warten so Gefahren ab“, erklärt Berger. „Werden Sie von den Robotern überrollt und verletzt, suchen sie – so sie es noch können – lautlos Schutz in Hecken und Büschen, um nicht anderen Raubtieren aufzufallen, für die sie dann leichte Beute wären. Aber auch leichte Schnittverletzungen an Körperstellen, an denen das Tier sich nicht lecken kann, etwa im oberen Kopf- oder Rückenbereich, können später zu schweren Entzündungen oder zur Ablage von Fliegeneiern in den Wunden und somit – wenn unbehandelt – auch zum Tod führen.“ Die Bestände des Igels sind rückläufig, erst im Jahr 2020 wurde der Igel auf die Vorwarnliste der Bundesdeutschen Roten Liste gesetzt. Mähroboter verbreitern das Gefahrenspektrum für diesen Kleinsäuger um ein weiteres Risiko.“
Verschiedenste Städte, darunter Köln, Leipzig, Mainz, Göttingen und Chemnitz haben schon Allgemeinverfügungen zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im jeweiligen Stadtgebiet erlassen. Diese Verbote kommen nicht nur dem Igel, sondern auch anderen kleinen Wildtieren zugute. Da Igel auch in der Dämmerung aktiv sind, gilt das Verbot in einigen Städten ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. So z.B. in Göttingen, mehr unter https://www.goettingen.de/portal/meldungen/schutz-fuer-igel-verbot-fuer-maehroboter-in-der-nacht-900003683-25480.html.
Auf Grund des hohen Schutzstatus des Igels wird die notwendige Konsequenz aus diesen Erkenntnissen auch für Erlangen gezogen.
Von Seiten des städtischen Rechtsamtes kann zum jetzigen Zeitpunkt die Erlassung eines nächtlichen Mähroboterverborts nicht empfohlen werden. Sicherheits- bzw. ordnungsrechtliche Verwaltungsakte, die in Rechte von Bürgern eingreifen, bedürfen auch in Form einer Allgemeinverfügung einer konkreten Gefährdung des zu schützenden Rechtsgutes. Aufgrund fehlender belastbarer Zahlen kann keine konkrete Gefährdung belegt werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht ein erhöhtes Risiko, den Prozess zu verlieren.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Sachgebiet Natur- und Artenschutz erlässt entsprechend der obenstehenden Fraktionsanträge Nr. 160/2024 der Grünen Liste-Fraktion und Fraktionsantrag Nr. 161/2024 der SPD-Fraktion ein nächtliches Mähroboterverbot zum Schutz des Igels.
Ein Erlass kann voraussichtlich im Winter 2025/2026 erfolgen.
Die Bürger*innen werden über die Homepage der Stadt Erlangen in Form von Beiträgen zur igelgerechten Gartennutzung insbesondere die Gefahr durch den nächtlichen Einsatz von Mährobotern sowie alternativen Methoden informiert.
Die FÖJler*innen (Freiwilliges Ökologisches Jahr) des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen werden als Abschlussprojekt die Aufgabe „Information der Bürger*innen beim Kauf eines Mähroboters bei den Baumärkten im Stadtgebiet“ bearbeiten. Hierzu zählt die Wahl eines geeigneten Flyers, Kontaktaufnahme, Konzept der Umsetzung etc.
Der Arbeitskreis Stadtnatur und der Bereich Umweltbildung überprüfen, ob und in welcher Form das Thema jeweils eingebracht werden kann.
4. Klimaschutz:
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: 160/2024 Schutz der Igel vor Gefahren durch Mähroboter
161/2024 Igel-Schreddern verhindern – nachts keine Mähroboter