Die Begleitlinie in
Fahrradstraßen wird im Vorgriff auf die kommende Aktualisierung der Richtlinien
und in Übereinstimmung mit den bayerischen Musterblättern für Radverkehr
durchgehend als weiße Blockmarkierung im Breitstrich markiert.
Die Leitlinien für
die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen werden in ihrer 2.
aktualisierten Fassung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beschlussvorlage 613/219/2018 wurden am 25.06.2019 die Leitlinien zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen durch den UVPA einstimmig beschlossen. In der Folge wurden bestehende Fahrradstraßen gemäß den Leitlinien umgestaltet (z.B. Wöhrmühle, Bayernstraße, Schronfeld).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Nach der Umsetzung in einem Teil der bestehenden Fahrradstraßen zeigte sich, dass es einen erheblichen Diskussionsbedarf zur roten Begleitlinie gibt. Dabei standen die rechtliche Zulässigkeit, die Kosten für Umsetzung und Unterhalt, die Erkennbarkeit für Verkehrsteilnehmende sowie die Weiterentwicklung der technischen Regelwerke im Fokus. Aus diesem Grund wurden keine weiteren bestehenden Fahrradstraßen umgestaltet sowie in neuen Fahrradstraßen (Loewenichstraße, Universitätsstraße) keine Begleitlinien markiert.
Während der intensiven fachlichen
Diskussion kristallisierte sich heraus, dass das Element der Begleitlinie
sowohl in den anstehenden Aktualisierungen der technischen Regelwerke als auch
in der Erstellung von Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Bayern
Berücksichtigung findet und diese in ihrer Lösung übereinstimmen. Beide
schlagen vor, die Begleitlinie in Fahrradstraßen mit einer weißen
Blockmarkierung umzusetzen. Die technischen Regelwerke (Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) befinden sich
aktuell in der Fortschreibung. Aufgrund von Fortbildungen sowie aktiver
Mitarbeit in den dafür zuständigen FGSV-Gremien (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
e. V.) liegen der Verwaltung die vorläufigen Entwürfe der Fortschreibungen vor,
deren Vorgaben bei der Aktualisierung der Erlanger Leitlinien zur Gestaltung
von Fahrradstraßen berücksichtigt wurden. Die offizielle Einführung dürfte
vermutlich 2026 oder 2027 stattfinden.
Die „Musterblätter Radverkehr Bayern“ wurden von der AGFK Bayern in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration entwickelt. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt, „die Planungen von Radverkehrsanlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an den Musterblättern zu orientieren“ (Quelle: https://www.radverkehr.bayern.de/agfk/; abgerufen am 19.11.2025).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung stellt fest, dass die Erlanger Leitlinien in Bezug auf die Begleitlinie anzupassen sind. Die Begleitlinie wird künftig im Vorgriff die kommenden Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) bzw. den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sowie analog zur empfohlenen bayerischen Musterlösung 6.3-1 „Fahrradstraße mit Bevorrechtigung, innerorts“ als weiße Blockung im Breitstrich umgesetzt (Anlage 1). Generell ist das Ziel, Klarheit in Bezug auf die diskutierten Themen zu schaffen und eine einheitliche Gestaltung über die Stadt- und Regionsgrenzen hinaus zu implementieren. Deshalb hat die Verwaltung die Leitlinien für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen gemäß den dargelegten Entwicklungen aktualisiert (Anlage 2). Dabei wurden sie für eine bessere Anwendbarkeit und, um den Entwicklungen der StVO gerecht zu werden, auch inhaltlich aktualisiert.
Die Verwaltung wird Neuplanungen von Fahrradstraßen gemäß den aktualisierten Leitlinien vornehmen und dem Ausschuss zum Beschluss vorlegen. Hierbei liegt der Fokus auf dem beschlossenen Achsenkonzept der Erlanger Radvorrangrouten (vgl. 613/305/2024). Bereits bestehende Fahrradstraßen werden vorerst nicht nachmarkiert sowie wird die Hofmannstraße, die als nächste Fahrradstraße ausgewiesen wird, noch nicht nach dem neuen Leitfaden gestaltet (vgl. 66/286/2025). Dies wird zunächst nur im Rahmen einer Neuplanung geschehen, wie zum Beispiel in der Michael-Vogel-Straße als Teil der Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach oder der Damaschkestraße, deren Neuplanung ab Q2 2026 vorgesehen ist (vgl. 613/350/2025). Die tatsächliche Umsetzung des Leitfadens kann nur vorbehaltlich vorhandener finanzieller und personeller Ressourcen geschehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*, Stärkung der
Radinfrastruktur
ja, negativ*, Aufbringung
von Markierungen
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*, die Begleitlinie stellt ein
wissenschaftlich bewiesenes, zentrales Element einer Fahrradstraße dar und
führt zur Steigerung der Wiedererkennung und der subjektiven Sicherheit. Der
aktuelle Entwurfsstand der Überarbeitung der technischen Regelwerke gibt sie
vor. Die Musterblätter Bayern geben diese ebenso vor.
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden für die Aktualisierung des Gestaltungsleitfadens nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind für eine nachfolgende Anwendung und Umsetzung des Leitfadens nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Musterblatt 6.3-1 Fahrradstraße mit Bevorrechtigung, innerorts
Anlage 2 – Leitlinien für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen, 2. aktualisierte Fassung
