Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Satzungsentwurfs (Entwurf vom 30.03.2023, Anlage 1) die Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS) der Stadt Erlangen zur Beschlussfassung vorzubereiten.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die derzeitige Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen (Stand 24.11.2022) wurde in den vergangenen Jahren nur punktuell überarbeitet (63/117/2016, 63/245/2018). Im Zuge der Aufstellung des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplans (VEP) wurde im Rahmen von zwei Workshops mit Expert*innen und der Stadtverwaltung festgestellt, dass im Hinblick auf das Thema Klimaschutz eine umfassendere Aktualisierung der Satzung notwendig ist. So ist ein wichtiges Anliegen der Stadt Erlangen, eine umweltschonende Mobilität zu fördern. Der PKW zählt in Erlangen, wie auch in anderen Städten zum dominierenden Verkehrsmittel. Ein hohes Parkplatzangebot fördert die Motorisierung, verstärkt Pendlerströme mit dem Pkw und führt damit zu Verkehrsproblemen im öffentlichen Straßenraum. Die Verwaltung wurde daher durch den Beschluss (613/070/2021) im UVPA am 16.03.2021 beauftragt, die derzeitige Stellplatzsatzung zu überarbeiten. Die neue Fassung wurde vom Gutachterbüro Planersocietät aus Dortmund gemeinsam mit der Verwaltung in der vorliegenden Fassung entwickelt (vgl. Anlage 1 „Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen“). Darüber hinaus wurde das Forum Mobilität beteiligt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bisheriges Ziel der Satzung war es, die Herstellung von Stellplätzen auf privatem Raum und damit abseits des öffentlichen Raums zu regeln. Hier sollten ausreichend Stellplätze angelegt werden, sodass der ruhende Verkehr im privaten Raum abgewickelt werden kann. Mit der Überarbeitung soll nun eine weitere Funktion der Satzung einhergehen. Die aktualisierte Satzung hat das Ziel, die Flächenversiegelung und damit den Flächenverbrauch zu reduzieren, den Umweltverbund zu stärken, sowie Anreize mittels Mobilitätskonzepten (z.B. Carsharing) zu schaffen, um die herzustellende Stellplatzanzahl zu reduzieren. Ein wichtiger Punkt hierfür in der neuen Satzung ist die Anpassung der Richtzahlentabelle, insbesondere im Bereich des Gewerbes, und die Förderung von Fahrradabstellanlagen. Mit der überarbeiteten Stellplatzsatzung strebt die Verwaltung eine Neuausrichtung im Sinne der Stärkung des nicht motorisierten (Individual-)Verkehrs an.

 

Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind positiv, da der ÖPNV unterstützt wird und es zu einer Reduzierung Fahrten / Gemeinschaftsfahrten des MIV beiträgt.

 

Entsprechend wurden folgende Zielstellungen bei der Anpassung der Stellplatzsatzung berücksichtigt:

·         Verständliche Zonierung des Stadtgebietes hinsichtlich der Ablöse von Stellplätzen

·         Reduzierung des Stellplatzschlüssels auf 50 % für den Bereich Gewerbe

·         Flexible Regelung der Stellplatzpflicht je nach Nutzungsbedarf und ÖPNV-Anbindung und etwaiger Mobilitätskonzepte

·         Befreiung von der Verpflichtung zur Stellplatzherstellung beim nachträglichen Ausbau von Dachgeschossen zur Schaffung von Wohnraum im Bestand

·         Nutzung der Einnahmen im Rahmen der Stellplatzsatzung für den Ausbau des Umweltverbunds

·         Möglichkeit zur Reduzierung der Stellplatzbaupflicht von KFZ-Stellplätzen auf Firmengeländen bei Errichtung von radfördernden Infrastruktureinrichtungen (z. B. Duschen, Umkleiden etc.) oder anderer KFZ-verkehrsmindernder Maßnahmen (z. B. Jobtickets).

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die überarbeitete Stellplatzsatzung mit den daraus resultierenden Anpassungen wurde einer umfangreichen Wirtschaftlichkeits- und Rechtsprüfung unterzogen.

 

Die wesentlichen Neuinhalte der Satzung sind in Anlage 2 „Synopse Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen“ und der „Synopse Richtzahlentabelle“ (gleichfalls Anlage 2) der bisherigen Satzung gegenübergestellt.

 

Nach Vorberatung im BWA und UVPA ist seitens der Verwaltung vorgesehen, den abgestimmten Satzungsentwurf unmittelbar in den Stadtrat einzubringen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlagen:

Anlage 1:       Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen

Anlage 2:       Synopse Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen und Synopse Richtzahlentabelle

Anlage 3:   Lageplan der Zonen für Ablösebeträge