Betreff
Änderungen in den Stadtteilbeiräten Alterlangen und Büchenbach – Berufung eines Mitgliedes im Beirat Alterlangen und Tausch eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes im Beirat Büchenbach für die Amtszeit vom 01. Januar 2023 bis 30. April 2026
Vorlage
13-2/131/2022
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Für die Grüne-Liste-Fraktion wird Herr Wolfgang Winkler für Frau Katharina Grammel im Stadtteilbeirat Alterlangen nachrücken. Ein nachrückendes Ersatzmitglied wird noch benannt.

 

Für Die Grüne-Liste-Fraktion werden im Stadtteilbeirat Büchenbach Frau Sybille Petsch und
Herr Stefan Schellhaus die Positionen tauschen. Frau Petsch wird künftig Ersatzmitglied sein,
Herr Schellhaus ordentliches Mitglied.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2016 den Grundsatzbeschluss zur Bildung von Stadtteilbeiräten gefasst.

Die Mitglieder des Beirates werden nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte berufen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder im Stadtteilbeirat sowie alle Betreuungsstadträte werden für die Amtszeit bis 30. April 2026 bestellt und namentlich genannt.
Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern aus dem Stadtteilbeirat rücken die Ersatzmitglieder nach, bzw. werden neue Ersatzmitglieder benannt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: