Betreff
Wirtschaftsplan 2023 - Erlanger Jobcenter - Orientierung.Bildung.Zukunft (EJC)
Vorlage
V/021/2022
Aktenzeichen
Ref. V
Art
Beschlussvorlage

Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2023 des EJC lt. Anlage wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für das EJC hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2023 des Erlanger Jobcenters soll gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)i. V. m. § 6 Abs 1 Nr. 4 der Betriebssatzung EJC in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2022 festgestellt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2023 im Stadtrat am 15.12.2022

      Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf das EJC sind in den endgültigen Wirtschaftsplan einzuarbeiten

      Die Satzung des EJC sieht vor, dass der Wirtschaftsplan vor Beschlussfassung im Stadtrat zunächst vom Werkausschuss begutachtet wird. Da sich der Werkausschuss erst im kommenden Jahr konstituiert, wird der Wirtschaftsplan für das Gründungsjahr nunmehr allein dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlage 1).

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

Im Wirtschaftsplan ist auch die Umsetzung des vom Stadtrat am 24.11.2022 beschlossenen Projektes „Energieeffiziente Elektrogeräte (EEG) enthalten. Die Klimaschutzwirkung soll darin durch die „Senkung des Energieverbrauchs der Erlanger Bevölkerung;“ erreicht werden und somit eine synergetische Wirkung zu Maßnahmen im Rahmen der bestehenden „Alarmstufe Notfallplan Gas“ erzielt werden.

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Wirtschaftsplan 2023