Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2023 des EJC lt. Anlage wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für das EJC hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2023 des Erlanger Jobcenters soll gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)i. V. m. § 6 Abs 1 Nr. 4 der Betriebssatzung EJC in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2022 festgestellt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Beschlussfassung des
Wirtschaftsplanes 2023 im Stadtrat am 15.12.2022
Beschlüsse im Rahmen der
Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf das EJC sind in den endgültigen
Wirtschaftsplan einzuarbeiten
Die Satzung des EJC sieht vor, dass der Wirtschaftsplan vor Beschlussfassung im Stadtrat zunächst vom Werkausschuss begutachtet wird. Da sich der Werkausschuss erst im kommenden Jahr konstituiert, wird der Wirtschaftsplan für das Gründungsjahr nunmehr allein dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlage 1).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
Im Wirtschaftsplan ist auch die Umsetzung des vom
Stadtrat am 24.11.2022 beschlossenen Projektes „Energieeffiziente Elektrogeräte
(EEG) enthalten. Die Klimaschutzwirkung soll darin durch die „Senkung des
Energieverbrauchs der Erlanger Bevölkerung;“ erreicht werden und somit eine
synergetische Wirkung zu Maßnahmen im Rahmen der bestehenden „Alarmstufe
Notfallplan Gas“ erzielt werden.
ja,
negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich
um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Siehe
Anlage |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Wirtschaftsplan 2023