Betreff
Organisatorische Neuzuordnung der
Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten von Amt 33 zu Amt 50
Vorlage
112/081/2022
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Die Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten wird ab dem 01.01.2023 von Amt 33 (bisher: Abtl. 333) dem Amt 50 (neu: Abtl. 505) zugeordnet.

 


Ausgangslage:

Mit Vermerk vom 15.09.2022 hat Amt 33 mitgeteilt, dass in Absprache zwischen den Referaten III und V sowie zwischen den Ämtern 33 und 50 die Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten ab 01.01.2023 organisatorisch bei Amt 50 verortet sein soll. Organisatorische Veränderungen innerhalb der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten sind damit nicht beabsichtigt.

 

 

Neuregelungen:

Die Verortung der Abteilung 333 bei Amt 50 wird auch aufgrund der räumlichen Zuordnung organisatorisch befürwortet, sie wird künftig im Stellenplan als Abteilung 505 geführt. Stellenanteile der Planstelle 3300015, die bisher auf Terminvereinbarungen für den DRV-Sprechtag für Abtl. 333 i. H. v. 0,15 VzÄ entfielen, werden gesperrt und auf die Planstelle 5040130 umgezogen. Die Planstelle 5040130 wird damit um 0,15 VzÄ überplanmäßig besetzt.

 

Es werden folgende Änderungen im Stellenplan notwendig:

 

333 – Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten (künftig: Abtl. 505)

 

Planstellennr. Alt

Funktionsbezeichnung

Volumen

Planstellennr. Neu

3300300

Abteilungsleitung

1,0

5050000

3303010

Sachbearbeitung
(Verwaltung)

1,0

5050010

3303020

Sachbearbeitung
(Verwaltung)

0,5

5050020

3303030

Sachbearbeitung
(Verwaltung)

1,0

5050030

3303040

Sachbearbeitung
(Verwaltung)

0,5

5050040

 

Die Änderungen gelten ab dem 01.01.2023.

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt