Der Nachhaltigkeitsbeirat beschließt, dem Flugsportverein Erlangen-Nürnberg e.V. einen Zuschuss in Höhe von 3.048 € für die Anschaffung eines gebrauchten E-Golfcars zu gewähren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der
Flugsportverein Erlangen-Nürnberg hat eine lange Tradition. Segelfliegen heißt,
die Thermik zu nutzen und nur mit der Energie von Sonne und Wind zu fliegen.
Die Technik im Segelflug ist so weit fortgeschritten, dass es heute keine
Besonderheit mehr ist, Strecken von 700 oder 800 km ohne fremde Hilfe – völlig
emissionsfrei – zu fliegen.
Segelflugzeuge
sind sehr langlebige und alterungsbeständige Sportgeräte. Durch die Bewegung in
der Luft findet keine Abnutzung statt. Zwei Drittel der Flugzeuge sind über 40
Jahre alt und fliegen noch heute so gut wie am ersten Tag.
Der
Verein setzte sich das Ziel: klimaneutralen Flugbetrieb zu erreichen, und dabei
nicht nur das Fliegen, sondern auch den Start und die Bewegung der
Segelflugzeuge am Boden. Da Segelflugzeuge keinen Motor haben, können sie nicht
aus eigener Kraft starten und sich am Boden selbst bewegen. Sie müssen
geschoben und gezogen werden: aus den Hallen, an den Startplatz und beim Start.
Für die Bewegung der Flugzeuge am Boden nutzte der Verein lange zwei gebrauchte
benzinbetriebene Golf-Cars. 2021 wurde eines davon bereits durch ein mit
Spenden gekauftes Elektro-Golfcar ersetzt. Das zweite soll zeitnah elektrisch
betrieben werden. Lediglich für den Start der Segelflugzeuge benötigt der
Verein noch eine Winde oder ein Schleppflugzeug mit Verbrennungsmotor. Der
Ersatz der Winde ist bereits geplant, beim Schleppflugzeug ist es angesichts
des aktuellen Entwicklungsstands des E-Fliegens wohl noch ein etwas längerer
Weg.
Seit
2003 steht auf der Werkstatt in der Kurt-Schumacher-Straße eine PV-Anlage, 2021
ging eine zweite PV-Anlage auf dem Flugplatz am Hetzleser Berg in Betrieb.
Damit stammt der gesamte für den Flugbetrieb benötigte Strom aus regenerativer
Quelle. Am Flugplatz besteht für alle Mitglieder auch die Möglichkeit, E-Autos
und E-Bikes kostenlos aufzuladen. Das Ziel ist es, alle Bewegungen am Boden
zeitnah klimaneutral zu machen, indem wir Elektrofahrzeuge und -geräte einsetzen,
die Energie aus unserer eigenen PV-Anlage nutzen.
Dafür will der Verein das defekte Benzin-Golfcar durch ein weiteres
Elektrofahrzeug ersetzen und benötigt dafür die Förderung durch den
Nachhaltigkeitsbeirat in Höhe von 3.048 €, um die Kosten zu decken.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zum Erreichen des Projektziels sollen die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten E-Golfcars bezuschusst werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. Er entspricht dem Zweck der Nachhaltigkeitsförderung und erfüllt alle Voraussetzungen. Die Verwaltung empfiehl dem Nachhaltigkeitsbeirat, den Zuschuss zu beschließen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls
es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine
alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur
Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: