Betreff
Antrag Nr. 259/2022 der Grünen Liste Fraktion: Querschnittsaufgabe Klima-Aufbruch - Antrag zu den Arbeitsprogrammen aller Ämter
Vorlage
31/167/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

In den Arbeitsprogrammen 2023 wird bei allen Ämtern auf S. 2 nach der Beschreibung des jeweiligen Amtes folgender Satz aufgenommen:

Die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses BV 31/163/2022 „Umsetzung Klimaaufbruch“ wird dem Handeln des Amtes zugrunde gelegt

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Im Stadtratsbeschluss 31/040/2020 wurde beschlossen, dass Klimaneutralität vor 2030 auf dem Stadtgebiet zu erreichen ist.

 

Im Stadtratsbeschluss 31/163/2022 wurde der Endbericht Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog als Grundlage des weiteren Handelns beschlossen (Nr. 1). Mit den verabschiedeten Maßnahmenbündeln (Leuchtturmprojekten) für 2023 wurde dieser Auftrag konkretisiert. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt den gesamten Maßnahmenkatalog in den nächsten Jahren weiter zu konkretisieren und entsprechend in die Arbeitsprogramme für 2024 ff zu integrieren und die erforderlichen Haushaltsmittel und Personalstellen in den Ramen der Aufstellung des Haushalts 2024 ff anzumelden (Nr. 6).

 

Demnach sind beide Punkte bereits durch Stadtratsbeschlüsse festgeschrieben und somit Grundlage des Handelns der Verwaltung. 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es gibt jedoch wenige Beschlüsse des Erlanger Stadtrates von größerer Bedeutung: Der Erlanger Stadtrat erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an (13/313/2019). Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die radikale und schnelle Senkung des CO2-Ausstoßes die größte Herausforderung des kommenden Jahrzehnts werden wird. Sollte die Menschheit dieser Aufgabe nicht gerecht werden, ist mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechen. Das Einfügen des oben genannten Satzes in die Arbeitsprogramme kann dieser einmaligen Bedeutung der Beschlüsse zusätzliches Gewicht verleihen.

 

Gleichzeitig ist Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe, die nur gelingen kann, wenn die Aufgabe fest in der gesamten Stadtverwaltung verankert ist. Dabei ist jedes Amt der Erlanger Stadtverwaltung in der Lage, an dem Ziel mitzuwirken, sei es durch strategische Entscheidungen, konkrete Umsetzungen oder ein Umdenken im Arbeitsalltag beispielsweise hinsichtlich Mobilität und Energienutzung. Die Aufnahme des oben aufgeführten Satzes in die Arbeitsprogramme kann dabei helfen, die Wichtigkeit der Aufgabe und die gemeinsame Zielsetzung der Stadtverwaltung zu unterstreichen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Daher soll der Satz im Sinne einer Präambel den Arbeitsprogrammen vorangestellt werden, um die Bedeutung und Dringlichkeit des Klimaschutzes als höchste Priorität zu verdeutlichen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nr. 259/2022 der Grünen Liste Fraktion