Betreff
HH 2023 - Antrag Nr. 244/2022 Erlanger Linke Arbeitsmarktzulage für alle
Vorlage
112/079/2022
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1.      1.1 Eine Arbeitsmarktzulage für alle Beschäftigten bzw. die Ausweitung auf weitere Bereiche
erfolgt nicht.

1.2 Das Gesamtvolumen der leistungsorientierten Bezahlung wird zum derzeitigen Stand
nicht aufgestockt.

1.3 Die Eingruppierungsregelungen werden aufgrund der tarifvertraglichen Regelungen nicht
flexibler angewendet.

1.4 Von einer Zulage gem. Art. 60 BayBesG für Beamt*innen wird kein Gebrauch gemacht.

 

2.    Der Antrag Nr. 244/2022 der Fraktion Erlanger Linke ist damit bearbeitet.

 


1.    Sachbericht

 

Mit Antrag Nr. 244/2022 vom 19.10.2022 hat die Erlanger Linke die Einführung der Arbeitsmarktzulage für alle bzw. Ausweitung auf weitere Bereiche, eine Aufstockung bei der leistungsorientierten Bezahlung, Flexibilisierung der Eingruppierungsregelungen sowie eine Zulage für Beamt*innen gem. Art. 60 BayBesG beantragt.

 

zu 1.1

Durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) ist ein klarer Rahmen zur Anwendung des Instruments einer Arbeitsmarktzulage festgelegt. Dabei ist das Ziel ausschließlich die Deckung des erforderlichen Personalbedarfs bzw. die Bindung von qualifizierten Fachkräften, sofern es sich um vom Konkurrenzdruck wegen starker Nachfrage und fehlendem Arbeitskräfteangebot auf dem Arbeitsmarkt betroffene Beschäftigtengruppen oder um ein gegenüber dem privaten lokalen Arbeitsmarkt erheblich nachteiliges Entgeltniveau handelt. Mit der Einführung der Arbeitsmarktzulage 2022 wurden in diesem Sinne die Beschäftigten mit „Mangelberufen“ begünstigt, in deren Bereich die Nachbesetzung von Stellen am schwierigsten ist bzw. wo Stellen in der Vergangenheit bereits mehrmals erfolglos ausgeschrieben werden mussten. Eine flächendeckende Anwendung der Arbeitsmarktzulage ist vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt Erlangen nicht möglich.

 

zu 1.2

Gemäß § 18 Abs. 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD - muss das für das              Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten betragen. Der KAV Bayern ermöglicht seinen Mitgliedern darüber hinaus befristet bis 31.12.2024 das Gesamtvolumen auf freiwilliger Basis auf höchstens 4 % zu erhöhen.

Die Verwaltung sieht derzeit keinen Bedarf diesbezüglich von dieser Erhöhungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. In der Vergangenheit hatte auch der Personalrat eine Aufstockung des DVLoB-Budgets nicht befürwortet.

 

zu 1.3

Über die Entgeltordnung und die weiteren grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen sowie die aktuellen Rechtsprechungen ist tariflich geregelt, wie die Planstellen zu bewerten sind und über welche persönlichen Voraussetzungen die Beschäftigten verfügen müssen. Bei der Stufenzuordnung der Beschäftigten wird der vorhandene Entscheidungsspielraum des TVöD bereits genutzt. Eine darüber hinaus gehende flexiblere Anwendung ist aufgrund der fehlenden tariflichen Rahmenbedingungen und der Bindung der Stadt Erlangen an den TVöD nicht möglich.

 

zu 1.4

Gem. Art. 60 BayBesG gilt, dass zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit           Beamt*innen Zuschläge gewährt werden können, wenn ein bestimmter Dienstposten andernfalls insbesondere im Hinblick auf die fachliche Qualifikation sowie die Bedarfs- und Bewerberlage nicht anforderungsgerecht besetzt werden kann und die Deckung des Personalbedarfs dies im          konkreten Fall erfordert. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschlägen trifft die oberste Dienstbehörde, ist in jedem Einzelfall aber auf das Einvernehmen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat angewiesen.

Da die Zulage gem. Art. 60 BayBesG nur für den Einzelfall bzw. eng abgrenzbare Einsatzbereiche  vorgesehen ist, nicht auf Dauer gewährt werden kann und zudem die Gesamtbewilligungssumme durch Gesetz beschränkt ist, hat sich die Stadt Erlangen 2021 gegen die Zulage entschieden.

 

 

2.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag Nr. 244/2022 zum HH 2023 Erlanger Linke