1. Das von Amt 30 vorgelegte Arbeitsprogramm wird nicht
ergänzt.
2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 234/2022 vom 18.10.2022 ist damit bearbeitet.
1. Die
SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 30:
„Als zentraler
Dienstleister für die gesamte Stadtverwaltung achtet die zentrale Vergabestelle
im Rechtsamt gemeinsam mit den jeweiligen Dienststellen sowie der Stelle für
nachhaltige Beschaffung auf die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien bei
den Vergaben und Beschaffungen und koordiniert diese gemeinsam mit der Stelle
für nachhaltige Beschaffung.
Es ist zu prüfen, ob in diesem Bereich eine Fortbildung der
Mitarbeiter*innen sinnvoll ist“.
Bereits in 2020
wurde von der SPD-Fraktion ein sehr ähnlicher Antrag zum Arbeitsprogramm des
Amtes 30 gestellt (Nr. 226/2020), der vom Ausschuss abgelehnt wurde.
Die Aufgabe, bei Vergaben und Beschaffungen auf Nachhaltigkeitskriterien zu
achten bzw. diese zu koordinieren, liegt nach den vom Stadtrat in 2020 neu beschlossenen
Vergaberichtlinien beim Fachbereich (II. 3. der Richtlinien). Der Fachbereich
wird dabei von der Fachstelle für nachhaltige Beschaffungen im Umweltamt
beraten (VII. 3. der Richtlinien). Eine Umsetzungsmöglichkeit besteht im Rahmen
der Eignungskriterien, Leistungsbeschreibung, Ausführungsbedingungen (Vertrag)
und den Zuschlagskriterien.
Nach der Dienstanweisung Zentrale Vergabestelle (DA) ist der Fachbereich dafür zuständig, diese vorgenannten Punkte inhaltlich vorzubereiten und unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Datenblätter an die Zentrale Vergabestelle zu übermitteln, so Ziffer 5.1 der DA. Dies macht auch Sinn, da nur der Fachbereich, ggf. in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für nachhaltige Beschaffung, weiß, welche Produkte und Dienstleistungen jeweils benötigt werden und welche Nachhaltigkeitskriterien es hierbei zu beachten gilt. Der Fachbereich befindet sich in einer „leistungsnäheren“ Position, hat den erforderlichen Marktüberblick in der betroffenen Branche und die Erfahrung mit der praktischen Nutzung der zu beschaffenden Leistungen.
Hieraus ergibt sich ein größeres Erkenntnispotential dahingehend, ob und wie eine faire Beschaffung in Bezug auf die konkrete Leistung umgesetzt werden kann.
Es ist nicht leistbar und aus Sicht der Verwaltung auch nicht effizient, dass die Kolleg*innen der Zentralen Vergabestelle sich für sämtliche Bereiche – von der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über Vergaben im Bereich des Hochbaus, des Tiefbaus bis hin zu Ausschreibungen im Bereich Stadtgrün und Abfall und vieles mehr – entsprechende Fachkompetenz aneignen.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: SPD-Fraktionsantrag Nr. 234/2022