Betreff
Antrag der SPD Stadtratsfraktion zum Arbeitsprogramm des Amtes 30; Zentrale Vergabestelle: Nachhaltige Beschaffung
Vorlage
30/058/2022
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1. Das von Amt 30 vorgelegte Arbeitsprogramm wird nicht ergänzt.

2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 234/2022 vom 18.10.2022 ist damit bearbeitet.


1. Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 30:

„Als zentraler Dienstleister für die gesamte Stadtverwaltung achtet die zentrale Vergabestelle im Rechtsamt gemeinsam mit den jeweiligen Dienststellen sowie der Stelle für nachhaltige Beschaffung auf die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien bei den Vergaben und Beschaffungen und koordiniert diese gemeinsam mit der Stelle für nachhaltige Beschaffung.

Es ist zu prüfen, ob in diesem Bereich eine Fortbildung der Mitarbeiter*innen sinnvoll ist“.

 

Bereits in 2020 wurde von der SPD-Fraktion ein sehr ähnlicher Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 30 gestellt (Nr. 226/2020), der vom Ausschuss abgelehnt wurde.
Die Aufgabe, bei Vergaben und Beschaffungen auf Nachhaltigkeitskriterien zu achten bzw. diese zu koordinieren, liegt nach den vom Stadtrat in 2020 neu beschlossenen Vergaberichtlinien beim Fachbereich (II. 3. der Richtlinien). Der Fachbereich wird dabei von der Fachstelle für nachhaltige Beschaffungen im Umweltamt beraten (VII. 3. der Richtlinien). Eine Umsetzungsmöglichkeit besteht im Rahmen der Eignungskriterien, Leistungsbeschreibung, Ausführungsbedingungen (Vertrag) und den Zuschlagskriterien.

Nach der Dienstanweisung Zentrale Vergabestelle (DA) ist der Fachbereich dafür zuständig, diese vorgenannten Punkte inhaltlich vorzubereiten und unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Datenblätter an die Zentrale Vergabestelle zu übermitteln, so Ziffer 5.1 der DA. Dies macht auch Sinn, da nur der Fachbereich, ggf. in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für nachhaltige Beschaffung, weiß, welche Produkte und Dienstleistungen jeweils benötigt werden und welche Nachhaltigkeitskriterien es hierbei zu beachten gilt. Der Fachbereich befindet sich in einer „leistungsnäheren“ Position, hat den erforderlichen Marktüberblick in der betroffenen Branche und die Erfahrung mit der praktischen Nutzung der zu beschaffenden Leistungen.

Hieraus ergibt sich ein größeres Erkenntnispotential dahingehend, ob und wie eine faire Beschaffung in Bezug auf die konkrete Leistung umgesetzt werden kann.

Es ist nicht leistbar und aus Sicht der Verwaltung auch nicht effizient, dass die Kolleg*innen der Zentralen Vergabestelle sich für sämtliche Bereiche – von der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über Vergaben im Bereich des Hochbaus, des Tiefbaus bis hin zu Ausschreibungen im Bereich Stadtgrün und Abfall und vieles mehr – entsprechende Fachkompetenz aneignen.

 

 


2.         Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        SPD-Fraktionsantrag Nr. 234/2022