Betreff
Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude
Vorlage
31/166/2022
Aktenzeichen
VII/31/WK002
Art
Beschlussvorlage

Die Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen wird erweitert um die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Flugdächern. Auf Grund der deutlich höheren Kosten im Vergleich zu PV-Anlagen auf Dächern ist der Fördersatz für PV-Anlagen auf Flugdächer höher als für konventionelle Dachanlagen.

 

Zur Anpassung der städtischen Förderrichtlinie an die Förderprogramme des Bundes wird die Förderung des Effizienzhauses 100 ersatzlos gestrichen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Erreichung von Klimaschutzzielen sind nach wie vor besondere Anstrengungen zur Reduzierung des Energiebedarfes von Gebäuden und zur Erzeugung erneuerbarer Energien erforderlich. Im Stadtgebiet gibt es große versiegelte unbebaute und unverschattete Freiflächen, in der Regel Parkplätze oder die Parkdecks von Parkhäusern, die sich hervorragend für PV-Anlagen auf Flugdächern eignen. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt wäre die Verschattung von Abstellflächen für Fahrzeuge.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grund der hohen baulichen Kosten für den Bau von für PV-Anlagen geeigneten Flugdächern und ist die Wirtschaftlichkeit sehr gering, beziehungsweise die Amortisationszeiten sehr lang. Durch einen gegenüber den konventionellen Dachanlagen deutlich erhöhten Fördersatz soll zur Errichtung von PV-Anlagen auf Flugdächern Anreize geschaffen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Einerseits soll mit dem erhöhten Fördersatz den höheren Kosten Rechnung getragen werden, andererseits soll durch den erhöhten maximalen Fördersatz motiviert werden, die häufig sehr großen Flächen vollständig zu nutzen.

PV-Anlagen auf Flugdächern

·         10 - 100 kWp

·         100 - 150 kWp


350 €/kWp, max. 35.000 €
250 €/kWp, max. 37.000 €

Photovoltaik-Anlagen auf Dächern

·         Leistungsanteil 1 - 30 kWp

·         Leistungsanteil 31 - 100 kWp

 

150 €/kWp, max. 4.500 €

75 €/kWp, max. 5.250 €

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: