Die Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von
Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen wird erweitert um die
Förderung von Photovoltaikanlagen auf Flugdächern. Auf Grund der deutlich
höheren Kosten im Vergleich zu PV-Anlagen auf Dächern ist der Fördersatz für
PV-Anlagen auf Flugdächer höher als für konventionelle Dachanlagen.
Zur Anpassung der städtischen Förderrichtlinie an die Förderprogramme des Bundes wird die Förderung des Effizienzhauses 100 ersatzlos gestrichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zur Erreichung von
Klimaschutzzielen sind nach wie vor besondere Anstrengungen zur Reduzierung des
Energiebedarfes von Gebäuden und zur Erzeugung erneuerbarer Energien erforderlich.
Im Stadtgebiet gibt es große versiegelte unbebaute und unverschattete
Freiflächen, in der Regel Parkplätze oder die Parkdecks von Parkhäusern, die
sich hervorragend für PV-Anlagen auf Flugdächern eignen. Ein nicht zu
unterschätzender Nebeneffekt wäre die Verschattung von Abstellflächen für
Fahrzeuge.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grund der
hohen baulichen Kosten für den Bau von für PV-Anlagen geeigneten Flugdächern
und ist die Wirtschaftlichkeit sehr gering, beziehungsweise die
Amortisationszeiten sehr lang. Durch einen gegenüber den konventionellen
Dachanlagen deutlich erhöhten Fördersatz soll zur Errichtung von PV-Anlagen auf
Flugdächern Anreize geschaffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Einerseits soll mit dem erhöhten Fördersatz den höheren Kosten Rechnung
getragen werden, andererseits soll durch den erhöhten maximalen Fördersatz motiviert
werden, die häufig sehr großen Flächen vollständig zu nutzen.
PV-Anlagen auf Flugdächern ·
10 - 100 kWp ·
100 - 150 kWp |
|
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern ·
Leistungsanteil 1 - 30 kWp ·
Leistungsanteil 31 - 100 kWp |
150 €/kWp, max.
4.500 € 75 €/kWp, max. 5.250 € |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: