Betreff
Zweckvereinbarung über das VAG-Leihradsystems in der Städteachse Erlangen-Fürth-Nürnberg-Schwabach
Vorlage
VI/159/2022
Aktenzeichen
Referat VI / Radbeauftragter
Art
Beschlussvorlage

Die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung für den Betrieb eines Fahrradverleihsystems in den Städten Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen soll abgeschlossen werden.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Beschluss VI/142/2022 hat sich die Stadt Erlangen für eine Beteiligung an der Neuausschreibung des VAG-Leihradsystems in der Städteachse Erlangen-Fürth-Nürnberg-Schwabach. Hierzu ist das Abschließen einer Zweckvereinbarung notwendig, welche Grundvoraussetzung für die Beteiligung an der Neuausschreibung ist.

Im Rahmen des Leihradsystems VAG_Rad ist vorgesehen, ab Januar 2024 300 Leihräder und 5 Lastenräder an ca. 30 Verleihstationen mit Ständern und in einer Flexzone Innenstadt auf dem Erlanger Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gegenstand der Zweckvereinbarung ist die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Stadt Nürnberg um die Aufgabe, das im Stadtgebiet Nürnberg bestehende Fahrradverleihsystem VAG_Rad ab Januar 2024 auf das Stadtgebiet Erlangen, sowie die Städte Fürth und Schwabach auszudehnen.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Zweckvereinbarung allein auf die Durchführung eines Fahrradverleihsystems bezieht. Sollten in der Zukunft weitere Aufgabenübertragungen im gegenseitigen Interesse erforderlich werden, so wird dies insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten/Ausgleichsleistungen in entsprechendem Umfang und Detaillierungsgrad geregelt werden.

Der Beschluss seitens der Stadt Erlangen über die Zweckvereinbarung zwischen den Städten Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach bzgl. der Durchführung eines Fahrradverleihsystems in der Städteachse wird zur Anzeige der Zweckvereinbarung bei der Regierung von Mittelfranken sowie zur Fortsetzung der Ausschreibung benötigt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Ausweitung des Fahrradverleihsystems einschließlich der Bestückung der ca. 30 Stationen und Flexzone Innenstadt mit 300 Leihfahrrädern und 5 Lastenrädern gestattet die Stadt Erlangen der Stadt Nürnberg, ihre öffentlichen Verkehrsflächen bzw. -räume im erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Zweckvereinbarung für den Betrieb eines Fahrradverleihsystems in den

Städten Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen

Anlage 2: Massen VAG_Rad in Erlangen