Betreff
Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Gemeinde Buckenhof über die Rufbuslinie 285T
Vorlage
613/201/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung über die Rufbuslinie 285T zwischen der Stadt Erlangen, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Gemeinde Buckenhof soll abgeschlossen werden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Rufbuslinie 285T verkehrt ausschließlich außerhalb des Stadtgebiet Erlangens in der Gemeinde Buckenhof im Landkreises Erlangen-Höchstadt. Sie ist als Zubringer auf eine Verknüpfung mit der Stadtbuslinie 285 an der Haltestelle Buckenhof ausgerichtet. Der Bedarfsverkehr wird in der Gemeinde Buckenhof gut angenommen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag („öDA“) an die ESTW Stadtverkehr GmbH beinhaltet den Betrieb des Rufbusses 285T, welcher außerhalb der Stadtgrenze Erlangens verkehrt. Die bisherigen vertraglichen Regelungen sind abgelaufen und aufgrund der rechtlichen Anforderungen (VO Nr. 1370/2007) ist es erforderlich, die bisherigen Kooperationsmodelle für grenzüberschreitende ÖPNV-Linien mit den angrenzenden Aufgabenträgern neu zu ordnen.

 

Als neue vertragliche Grundlage soll daher eine Zweckvereinbarung mit den Beteiligten geschlossen werden. Grundlage für diese Zweckvereinbarung ist der zum 03.12.2019 in Kraft getretene öffentliche Dienstleistungsauftrag der Stadt Erlangen nach der VO Nr.1370/2007 mit dem internen Betreiber.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Zweckvereinbarung dient zur Sicherstellung einer gemeinsamen vertraglichen Grundlage für den weiteren (bisher ungeregelt weitergeführten) Betrieb des Rufbusses 285T. Gegenstand der Vereinbarung sind neben der Aufgabenübertragung auch Regelungen zum Kostenersatz und zur Nutzung der Infrastruktur. Vertragspartner sind der Landkreis Erlangen-Höchstadt, die Gemeinde Buckenhof und die Stadt Erlangen. Die Vereinbarung wurde zwischen den Vertragspartnern und der ESTW Stadtverkehr GmbH vorab abgestimmt.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Zweckvereinbarung Rufbus 285T zwischen Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt und Gemeinde Buckenhof