Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung - gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 243/2021 von ödp und erlanger linke
Vorlage
30/054/2022
Aktenzeichen
II/20; III/30
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Entwurf vom                 19.10.2022, Anlage) wird beschlossen.

2.         Der gemeinsame Fraktionsantrag Nr. 243/2021 von ödp und erlanger linke vom 30.09.2021 ist hiermit bearbeitet.


Die ÖDP und die Erlanger Linke stellten am 30.09.2021 einen Fraktionsantrag (243/2021), in dem sie 1. die Steuerfreiheit für Hunde fordern, die aus dem Tierasyl/Tierheim erworben wurden und 2. die Steuerfreiheit von Hunden fordern, die therapeutische Aufgaben erfüllen.

Zu Ziff. 1 des Antrags: Das Vermitteln von Hunden aus Tierschutzeinrichtungen/Tierheimen spielt eine wichtige Rolle im Schutz von ungewollten oder misshandelten Tieren.

Die Verwaltung hält es daher für sachgerecht, keine komplette Steuerbefreiung für diese Hunde zu gewähren, sondern als Anreiz einen eingeschränkten Steuererlass entsprechend der Nürnberger Regelung zu gewähren. Nach einem Zeitrahmen von zwei Jahren Hundehaltung erscheint es erkennbar, ob der Hund auf Dauer eine „zweite Chance“ erhalten hat.

Dadurch kann vermieden werden, dass Hunde von vornherein als „steuerfreies Objekt“ angesehen werden, welches man „bei Nichtgefallen“ wieder ins Tierheim zurückbringt. Es wird daher vorgeschlagen, in § 2 einen neuen Abs. 3 aufzunehmen, wonach die nachträglich zu gewährende Steuerfreiheit für Hunde aus dem Tierheim für die ersten zwölf Monate der Haltung nach einer Haltungszeit von zwei Jahren erfolgt.

 

Zu Ziff. 2 des Antrages: Die Befreiung von der Hundesteuer für Therapiehunde war bereits Gegenstand der letzten Änderung der Hundesteuersatzung in der Sitzung des Stadtrates vom 26.11.2020. Der Stadtrat beschloss dort mehrheitlich eine Steuerermäßigung für Therapiehunde um die Hälfte. Der weiter gehende Antrag von Stadträtin Ober (Grüne/Grüne Liste) auf vollständige Steuerbefreiung für alle Therapiehunde war hingegen mehrheitlich abgelehnt worden. Auch in Nürnberg wird weiterhin nur eine Steuerermäßigung um die Hälfte gewährt, so dass sich an der Sachlage im Vergleich zu 2020 nichts geändert hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesbezüglich keine Satzungsänderung vorzunehmen.

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

        nein

 

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt

 


Anlage:          Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer v                  vom 19.10.2022