Betreff
Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
30/053/2022
Aktenzeichen
III/30; I/EB-77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erlangen – Straßenreinigungssatzung – (Entwurf vom 24.10.2022, Anlage) wird beschlossen.


Der Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Erlangen beabsichtigt weitere, zum Teil bereits seit längerem bestehende öffentliche Straßen, zum Teil auch durch die Erlanger Bautätigkeit neue öffentliche Straßen, ins Anschlussgebiet des städt. Straßenreinigungsbetriebes aufzunehmen.

Durch die Aufnahme wird eine regelmäßige Reinigung der Straßen gewährleistet und auch die Instandhaltung der öffentlichen Straßen wesentlich verbessert. Bereits bestehende Reinigungs-strecken werden optimiert und ausgebaut. Die Anlage der Straßenreinigungssatzung ist daher zu ändern.

 

Folgende Straßen werden neu in das Straßenreinigungsgebiet aufgenommen:

Im Stadtteil Bruck wird das Baugebiet zwischen Jenaer- bzw. Goerdelerstraße und der Tennenloher Straße mit folgenden Straßen aufgenommen:

-           Am Brucker Bahnhof (ohne westl. Abzweig Flurnummer 592/192 Gemarkung Bruck)

-           Jenaer Straße (von Am Brucker Bahnhof bis Wendehammer)

-           Goerdelerstraße (von Felix-Klein-Straße bis Wendehammer)

-           Wladimirstraße

Für die San-Carlos-Straße und Stoke-on-Trent-Straße liegt bisher keine öffentliche Widmung vor, die Straßen gehören noch dem Investor. Die Aufnahme erfolgt, wenn die Übergabe bzw. Widmung erfolgt ist.

Des Weiteren werden folgende Straßen aufgenommen:

-           Nikolaus-Fiebiger-Straße

-           Staudtstraße

-           Carl-Thiersch-Straße

-           Weinstraße (von Kurt-Schumacher-Straße bis Bebauungsbeginn Eltersdorf)

Die Kurt-Schumacher-Straße befindet sich bereits von der Drausnickstraße bis zum Kreisverkehr im Anschlussgebiet; diese wird künftig über ihre gesamte Länge bis zum Beginn der Weinstraße gekehrt.

 

Durch die Neuanschlüsse bzw. Änderungen werden ca. 15.000 Straßenfrontmeter neu angeschlossen; dies führt zu Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 70.000 € pro Jahr.

 

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

        nein

 

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt.


Anlage:          Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt
                        Erlangen, Entwurf vom 24.10.2022