Betreff
Anpassung der Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger 2022 für Menschen mit Erlangen Pass
Vorlage
VI/154/2022
Aktenzeichen
Ref. VI / Rad
Art
Beschlussvorlage

Die Anpassung der Förderrichtlinie für Lastenräder und Fahrradanhänger 2022 zum 28.10.2022 gemäß der Anlage wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Stadtrat am 29.09.2022 wurde die Aufnahme einer Extra-Förderung für ErlangenPass-InhaberInnen ebenfalls für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs sowie elektrisch motorisierte Fahrradlastenanhänger mit einem Fördersatz von 60 % beschlossen.

 

Die Förderrichtlinie wurde dahingehend erweitert und angepasst. Diese liegt zur Beschlussfassung vor.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Förderrichtlinie wurde gemäß dem Beschluss vom 29.09.2022 (Protokollvermerk zu Vorlage VI/148/2022) angepasst.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die angepasste Förderrichtlinie für Lastenräder und Fahrradanhänger 2022 tritt am 28.10.2022 in Kraft.

 

Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundprinzip“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist das tagesgenaue Einreichen des Antrags. Zuerst werden die Anträge der Personen, welche sich auf der Warteliste befinden, bearbeitet.

 

Eine Antragstellung ist sowohl online, als auch schriftlich in Papierform möglich.

 

4.   Klimaschutz:

 

Jeder nicht mit dem PKW, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer, spart

insgesamt 147 g CO² ein.

Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen, umweltfreundlichen

Transportmitteln gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in Erlangen.

Alle geförderten Transportmittel sind als solche durch einen Aufkleber der Stadt Erlangen

gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

30.000 €

bei IPNr.: 561.884

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk    618090/56110010

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Förderrichtlinie für Lastenräder und Fahrradanhänger 2022 –

angepasst zum 28.10.2022