Die Anpassung der Förderrichtlinie für Lastenräder und Fahrradanhänger 2022 zum 28.10.2022 gemäß der Anlage wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Stadtrat am 29.09.2022 wurde die Aufnahme einer Extra-Förderung für ErlangenPass-InhaberInnen ebenfalls für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs sowie elektrisch motorisierte Fahrradlastenanhänger mit einem Fördersatz von 60 % beschlossen.
Die Förderrichtlinie wurde dahingehend erweitert und angepasst. Diese liegt zur Beschlussfassung vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
Förderrichtlinie wurde gemäß dem
Beschluss vom 29.09.2022 (Protokollvermerk zu Vorlage VI/148/2022) angepasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die angepasste Förderrichtlinie für Lastenräder und Fahrradanhänger 2022 tritt am 28.10.2022 in Kraft.
Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundprinzip“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist das tagesgenaue Einreichen des Antrags. Zuerst werden die Anträge der Personen, welche sich auf der Warteliste befinden, bearbeitet.
Eine Antragstellung ist sowohl online, als auch schriftlich in Papierform möglich.
4. Klimaschutz:
Jeder nicht mit dem PKW, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer,
spart
insgesamt 147 g CO² ein.
Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen,
umweltfreundlichen
Transportmitteln gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in
Erlangen.
Alle geförderten Transportmittel sind als solche durch einen Aufkleber
der Stadt Erlangen
gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
30.000 € |
bei IPNr.: 561.884 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 618090/56110010
sind nicht vorhanden
Anlagen: Förderrichtlinie für Lastenräder und
Fahrradanhänger 2022 –
angepasst zum 28.10.2022