Betreff
Geschlechterparität in Gremien – gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 163/2020 von SPD, Grüner Liste und Klimaliste
Vorlage
Gst/001/2022
Aktenzeichen
OBM/13-3/GST
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Stadtrat empfiehlt den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen, bei Gremienbesetzungen eine Mitgliederbesetzung nach der im Sachbericht aufgezeigten Vorgehensweise. Dies gilt ab 01.11.2022 für die Besetzung neu gebildeter Gremien und bei Nachbesetzungen.

2.    Der Antrag Nr. 163/2020 vom 31.07.2020 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder und die Stadt Erlangen setzen ein deutliches Zeichen dafür, dass sie den Gleichstellungsauftrag gemäß dem Grundgesetz auch bei Gremienbesetzungen umsetzen möchten. Des Weiteren trägt der Erlanger Stadtrat den kommunalrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in Bayern Rechnung.

Die Empfehlung gilt für städtische Gremien, für die Fraktionen und Gruppierungen im Erlanger Stadtrat das Vorschlagsrecht haben.

Die Gleichstellungsstelle hat zunächst umfangreich zur Besetzung von Gremien, für die die Stadt bzw. Fraktionen im Stadtrat ein Vorschlagsrecht haben, recherchiert. Die Rechtsgrundlagen für die Besetzung sind je nach Gremien unterschiedlich, z.B. Bayerische Gemeindeordnung, Satzungen der Stadt Erlangen. Teilweise sind auch weitere Voraussetzungen zu beachten, z.B. beim Verwaltungsrat der Sparkasse oder bezüglich der fachlichen Beiräte.

Der Stadtrat kann nicht zur Abgabe einer Selbstverpflichtung auffordern, da dies zumindest für die Besetzung von Stadtratsausschüssen nicht mit Art. 33 Abs. 1 Satz 2 und 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) vereinbar ist. Eine verbindliche Vorgabe auch im Sinne einer Selbstverpflichtung ist nicht möglich, da die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen nicht zulässig ist. Diese Rechtsauffassung wurde von der Regierung von Mittelfranken bestätigt.

Durch die Empfehlung, die für alle Gremien gilt, wird eine verwaltungstechnisch gut umsetzbare nachvollziehbare Lösung implementiert, die die Funktionsfähigkeit der Gremien sicherstellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stadtrat empfiehlt den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen für städtische Gremien, für die ein Vorschlagsrecht besteht, eine pluralistische Besetzung. Wenn mehr als eine Person im Gremium vorgeschlagen wird, werden mindestens so viele Frauen wie andere Geschlechter vorgeschlagen. Grundsätzlich ist die geschlechtergerechte Besetzung von städtischen Gremien ein Ziel, dem sich der Erlanger Stadtrat verpflichtet fühlt.

Zusätzlich berücksichtigen die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen auch andere Aspekte von Vielfalt in der Erlanger Stadtgesellschaft bei ihren Besetzungsvorschlägen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und treffen die Entscheidung über die Besetzung von Gremien begründet und wohlüberlegt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 163/2020