1. Der Stadtrat empfiehlt den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen, bei Gremienbesetzungen eine Mitgliederbesetzung nach der im Sachbericht aufgezeigten Vorgehensweise. Dies gilt ab 01.11.2022 für die Besetzung neu gebildeter Gremien und bei Nachbesetzungen.
2. Der Antrag Nr. 163/2020 vom 31.07.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder und die Stadt Erlangen setzen ein deutliches Zeichen dafür, dass sie den Gleichstellungsauftrag gemäß dem Grundgesetz auch bei Gremienbesetzungen umsetzen möchten. Des Weiteren trägt der Erlanger Stadtrat den kommunalrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in Bayern Rechnung.
Die Empfehlung gilt für städtische Gremien, für die Fraktionen und Gruppierungen im Erlanger Stadtrat das Vorschlagsrecht haben.
Die Gleichstellungsstelle hat zunächst umfangreich zur Besetzung von Gremien, für die die Stadt bzw. Fraktionen im Stadtrat ein Vorschlagsrecht haben, recherchiert. Die Rechtsgrundlagen für die Besetzung sind je nach Gremien unterschiedlich, z.B. Bayerische Gemeindeordnung, Satzungen der Stadt Erlangen. Teilweise sind auch weitere Voraussetzungen zu beachten, z.B. beim Verwaltungsrat der Sparkasse oder bezüglich der fachlichen Beiräte.
Der Stadtrat kann nicht zur Abgabe einer Selbstverpflichtung auffordern, da dies zumindest für die Besetzung von Stadtratsausschüssen nicht mit Art. 33 Abs. 1 Satz 2 und 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) vereinbar ist. Eine verbindliche Vorgabe auch im Sinne einer Selbstverpflichtung ist nicht möglich, da die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen nicht zulässig ist. Diese Rechtsauffassung wurde von der Regierung von Mittelfranken bestätigt.
Durch die Empfehlung, die für alle Gremien gilt, wird eine verwaltungstechnisch gut umsetzbare nachvollziehbare Lösung implementiert, die die Funktionsfähigkeit der Gremien sicherstellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Stadtrat empfiehlt den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen für städtische Gremien, für die ein Vorschlagsrecht besteht, eine pluralistische Besetzung. Wenn mehr als eine Person im Gremium vorgeschlagen wird, werden mindestens so viele Frauen wie andere Geschlechter vorgeschlagen. Grundsätzlich ist die geschlechtergerechte Besetzung von städtischen Gremien ein Ziel, dem sich der Erlanger Stadtrat verpflichtet fühlt.
Zusätzlich berücksichtigen die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen auch andere Aspekte von Vielfalt in der Erlanger Stadtgesellschaft bei ihren Besetzungsvorschlägen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und treffen die Entscheidung über die Besetzung von Gremien begründet und wohlüberlegt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 163/2020